Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1955

/ Nr.1

- S.1

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Nummer I

Jänner I 9 5 5

l 8 . Jahrgang

Aus dem Gemeinderat
Die letzte Gcmeinderatssitznng des Jahres 1954
fand im Anschlüsse an die Trailersitzung für die
Kriegsopfer, über die in der vorigen Nummer
dieses Blattes berichtet wurde, am 15. Dezember
1951 ini Großen Stadtsaal statt und begann mit GedeNkwortcn des Bürgermeisters Dr. Greiter für den
am 7. Dezember d. I . verstorbenen ehemaligen Gc
mcindcrat Rudolf Lorcck, dessen soziale und karitative
Tätigkeit er hervorhob.
GN. Pcttauer erklärte, daß die vor zwei Jahren
von der „rechtsufrigen Thunersccbahn" in der Schweiz
für die Innsbrnckcr Verkehrsbetriebe erworbenen Wcv
gen aus technischen Gründen noch nicht in Betrieb
genommen werden konnten, nnd richtete an den Bür
germeister darüber mehrere Fragen, die dieser in einer
späteren Sitzung zu beantworten versprach.
Um Maßnahmen znr Sicherung des Straßenvcr
tehrs vor der Sieglangerschnlc ersuchte GN. Kaiser.
StN. Dipl.-Ing. Kummer und Gen. beantragten,
die im ordentlichen Haushaltsplan 1954 für Wohnhansbauten vorgesehenen fünf Millionen Schilling zur
Gänze zu verbrauchen, indem der ani Ende des laufenden Rechnungsjahres nicht verwendete Betrag auf
1955 übertragen nnd dem ursprünglichen Zweck gewidmet wird. Der Antrag wurde dem Finanzausschuß zugewiesen.
Allträge des Finanzausschusses trug StN. Diftl.Ing. Hradetzky vor: Die im ordentlichen Haushaltsplan 1954 für die Konzert Kurve veranschlagten Ausgaben von insgesamt 3 4,900.000.— werden ans
dnchhalterischcn Gründen in deu außerordentlichen
>>iushaltsplau übertragen. An Nachtragskroditen
wnrden bewilligt.- für das ^andestheater A29M0.Schilling, für die Empfänger allgemeiner oder sousti
ger Fürsorge 3 29,000.—, für die Brückenwaage in
der Wcinhartstraße ein Kredit von 8 45.000.—. "
Da der Gemeiuderat den Voranschlag 1955 noch
nicht verabschiedet hat, wnrde ein Bndgetprovisorinm
bis 1. März 1955 beschlossen, indem der Bürgermei
ster ermächtigt wnrde, bis znr Festsetznng des Vor
anschlages 1955, spätestens bis 1. März" 1955, alle
notwendigen Ansgaben zn leisten nnd die Abgäben im
bisherigen Ausmaß gegen nachträgliche Anrechnung
alls die im Gemeinderat beschlossenen Abgaben wc-iter
einznhebcn.

Eine längere Aussprache löste die Festsetzung der
Vcrgmlgnngsstcucrsätzc sür 1955 ans. Ein Mehrhcitsbcjchlnß des Finanzansschusses sah 32^> sür die Vorführung von Bildstreifen (H 1, Abs. 2, Zahl 8 des Vergnügttngsstcucrgcsctzcs) vor. Dazu hatte der Finanzansschuß Anträge in Aussicht genommen, dnrch welche
in Sonderfällen Erleichterungen ermöglicht werden
sollen. GN. Zschiegncr führte aus, daß Innsbruck
unter den österreichischen Städten die Lichtspieltheater
ani höchsten besteuere, und beantragte, den Satz nicht
mit ^ 2 ^ sondern mit 2 8 ^ festzusetzen.
Er nannte Beispiele für die Besucherzahlen nnd die
Bestencrung in anderen österreichischen Landeshauptstädten und trat dafür ein, daß der Gewinn aus der
Stcuercrmäßignng den Kinos zngnte komme, die sich
die zur revolutionären Umstellung im Lichtspiclwcscn
notwendigen großen Investitionen nicht leisten könnten, wenn sie in der bisherigen Weise bestcncrt würden. I m übrigen hätten die neuen Kinokonzcssionen
znr Folge, daß die Steuereinnahmen der Stadt auch
im Falle einer Ermäßigung nicht geringer würdeu.
I m Namen der Fraktion der Wahlpartci der Unabhängigen sprach sich S t N . Dr. Denz für einen stufenweiscn Abbau und für eine Festsctznng mit 3 0 ^ ails.
Die Steiiergcrcchtigtcit verlange es, daß eine nnterschiedliche Besteuerung der Lichtspiclunternchmen
innerhalb des Bundesgebietes vermieden werde.
Gegen eine Herabsetzung nahm StN. Dr. Winter
für die "Sozialistische Fraktion Stellung. Er wies darauf hin, daß bei der Venrtcilnng der Belastung der
Lichtspieltheater auch der günstige Stromtarif berücksichtigt werden müsse, mit welchem sie betrieben würden nnd der dem Umstand zu danken sei, daß eine
voransschauende
Gemeindeverwaltung
rechtzeitig
Kraftwerke erstehen ließ. Es wäre nicht zn erwarten,
daß eine Steuerermäßigung dell Kinobesuchern zngutc
komme" sie würde vielmehr, wie schon die letzte, ausschließlich in die Kassen der Unternehmer fließen. Die
Stadt braucht die Einnahmen, um die großen Ansgaben, die ihr gestellt sind, erfüllen zn können. Daher
wäre der Alltrag, die Steuer mit 3 2 ^ festzusetzen,
nicht ungerecht. Die Sozialistische Fraktion stimme
nur deshalb nicht für einen höheren Satz, weil keine
Aussicht wäre, daß er von der Aufsichtsbehörde genehmigt würde.