Innsbruck Informiert

Jg.2010

/ Nr.8

- S.34

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DIE STADTPLANUNG INFORMIERT
Flächenwidmungs- und Bebauungspläne
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am 15. Juli 2010 die Auflage der folgenden Entwürfe beschlossen:
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F37,
Arzl, Teilfläche der Gpn. 301. KG Arzl (als Anderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-FI. ZNr. 2533) (gem. § 36 Abs. 2 TROG 2006)
Für die Errichtung eines landwirtschaftlichen Stadels wird eine Sonderfläche gewidmet.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HAF32. KG Hötting. Bereich Höttinger Au Ost zwischen
Bachlechnerstraße, Höttinger Au, Layrstraße 7 Fischnalerstraße und Inn (als teilweise Anderung des Teilflächenwidmungsplanes Nr. HA-FI. ZNr. 2884) (gem. § 36 Abs. 1 und 2 sowie § 107 Abs. 3 TROG 2006) und
Entwurf des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr.
HA-BI5, Höttinger Au, Bereich zwischen Höttinger Au, Layrstraße, Fischnalerstraße und Bachlechnerstraße (als Anderung der Bebauungspläne Nr. 83/bi. ZNr. 3350 und 83/bh, ZNr. 3541) (gem. § 56 Abs. 1 TROG 2006) und
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr.
HA-BI5/I. Höttinger Au. Bereich zwischen Höttinger Au, Layrstraße, Fischnalerstraße und Bachlechnerstraße (als Anderung der Bebauungspläne Nr. 83/bi, ZNr. 3350 und Nr. 83/bh. ZNr. 3541) (gem. S 56 Abs. 2 TROG 2006)
Es erfolgt eine planungsrechtliche Neubearbeitung mit der Festlegung von Widmungen, Verkehrsflächen und Bebauungsregeln im Wesentlichen dem Bestand entsprechend. Zudem liegt ein aus einem Wettbewerb hervorgegangenes Projekt für eine Wohnanlage mit Lebensmittelmarkt vor, für dessen Realisierung die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. OD-B4/2, Olympisches Dorf, Bereich zwischen Bettelwurfstraße, Col-di-Lana-Straße, Pontlatzer Straße und Pasubiostraße (gem. § 56 Abs. 2 TROG 2006)
Auf Grund einer Stellungnahme zum vorausgehenden Bebauungsplanentwurf, dem entsprochen werden kann, wird der ggst. Entwurf aufgelegt.
Entwurf des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. IN-B20,
Innsbruck - Innenstadt, ösdicher Bereich Bruneckerstraße (gem. § 56 Abs. 1 TROG 2006) 3. Entwurf und Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B20/I, Innsbruck - Innenstadt, östlicher Bereich Bruneckerstraße (gem. § 56 Abs. 2 TROG 2006) 2. Entwurf
Aufgrund der zwischenzeitlichen Entwicklung bezüglich des Regionalbahnprojekts sowie des aus einem Wettbewerb hervorgegangenen neuen Hochbauprojekts sind neue Bebauungsplanentwürfe erforderlich. Dabei werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Realisierung der Regionalbahn geschaffen. Gleichzeitig werden detaillierte Bebauungsregeln für das konkrete Projekt der PEMA mit Hochpunkt an der Museumstraße festgelegt.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F33.
KG Hötting Höttinger Au zwischen Landesstraße Hôttinger Au, OBB, Speckweg und Sonnenstraße (als teilweise Anderung des Teilflächenwidmungsplanes Nr. HA-FIO. ZNr. 3498) (gem. § 36 Abs.
2 sowie § 107 Abs. 3 TROG
2006) und
Entwurf des Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HABl6, Höttinger Au, Bereich nördlich der Straße am Hangfuß zwischen Höttinger Au Nr. 72a und 84a und südlich zwischen Höttinger Au Nr.
76 und 82 (als Anderung des Bebauungsplanes Nr. 100/r, ZNr. 3499) (gem. § 56 Abs. 3 TROG 2006)
Aufgrund der Höhenbeschränkung der Flughafensicherheitszone konnte die Bebauung gem. bisherigem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht umgesetzt werden. Deshalb wurde ein Wettbewerb für eine völlig neue Konzeption durchgeführt. Das daraus hervorgegangene Projekt für eine Wohnanlage soll nun planungsrechtlich ermöglicht und abgesichert werden.
Für diese Entwürfe erfolgt die Auflagefrist gem. § 65 Abs.
3 TROG vom 30. Juli 2010 bis einschließlich 27. August 2010.
Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im StadtmaSistrat Innsbruck in den Schaulästen der Magistratsabteilung III Stadkplanung einsehbar.
Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 8.00 bis 10.00 Uhr eingeholt werden. Personen, die in der Gemeinde einen *
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Sonnenstraße
Höttinger Au
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XXII
INNSBRUCK INFORMIERT - SERVICEBEILAGE-AUGUST 2010