Innsbruck Informiert

Jg.2010

/ Nr.4

- S.18

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Diese Ausgabe – 2010_Innsbruck_informiert_04
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DIE STADTPLANUNG INFORMIERT
Flächenwidmungs- und Bebauungspläne
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am 25. Feber und 25. März 2010 die Auflage der folgenden Entwürfe beschlossen:
Beschlüsse im Gemeinderat am 25. Feber 2010:
Entwurf des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. HO-B7. Hötting. Bereich des gewidmeten Baulandes zwischen Speckweg, Sonnenstraße, Rosengartenstraße, Botanikerstraße. Oppolzerstraße, Frau-Hitt-Straße, südlich Schneeburggasse, Brandjochstraße, Sternwartestraße und Klausener Straße (gem. S 56
Abs. 1 TROG 2006) und
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HO-B7/I. Hötting. Bereich des gewidmeten Baulandes zwischen Speckweg, Sonnenstraße, Rosengartenstraße, Botanikerstraße, Oppolzerstraße, Frau-Hitt-Straße, südlich Schneeburggasse, Brandjochstraße, Sternwartestraße
und Klausener Straße (gem. S 56 Abs. 2 TROG 2006)
Es erfolgt eine planungsrechtliche Neubearbeitung mit der Festlegung von Verkehrsflächen und Bebauungsregeln mit detaillierten Höhen- und Dichtebeschränkungen. Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. WI-FI9. Wilten, Bereich Egger-LienzStraße 120 und nordöstlich angrenzende OBB-Bahntrasse (als
Anderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/dp. ZNr. 2459) gem. § 36 Abs. 2 TROG 2006
Das Grundstück der Wirtschaftskammer Tirol (WKO) wird entsprechend der Bestandsnutzung (WiFl) als Sonderfläche ausgewiesen.
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr.
IN-B2/13, Innsbruck, Bereich Hörtnaglpassage, Gp. 566, Burggraben 4—6 (als Anderung des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B2, ZNr. 3654) (gem. § 56 Abs. 2 TROG 2006)
Im Hof der Hörtnaglpassage ist ein erdgeschoßiger Anbau geplant. Dafür wird der Bebauungsplan geringfügig adaptiert.
Entwurf der Schutzzone
Nr. 7. Wilten - Leopoldstraße (gem. § 8. SOG 2003)
Es erfolgt eine Neubearbeitung der Schutzzone auf der Basis des Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes - SOG 2003
Für diese Entwürfe erfolgt die Auflagefrist vom 5.3.20 10 bis einschließlich
2.4.2010.
Beschlüsse im Gemeinderat am 25. März 2010:
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AL-B28/1, Arzl. Bereich zwischen Kreuzgasse, Arzler Straße, Schusterbergweg und Hangkante „Fuchsrain“ (teilweise als Anderung der Bebauungspläne AL-820. ZNr.3437. AL-B20/I. ZNr. 3438) (gem. § 56 Abs. 2 TROG
2006) (2. Entwurf)
Auf Grund von Stellungnahmen zum I. Entwurf, denen teilweise entsprochen werden kann, wird ein 2. Entwurf erstellt.
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA-BI3/I, Höttinger Au, Bereich nördlich des GieBenbaches und südlich der Kranebitter Allee von Hnr.
15 bis 79 (gem. § 56 Abs. 2 TROG 2006) (2. Entwurf) Auf Grund von Stellungnahmen zum I. Entwurf, denen teilweise entsprochen werden kann, wird ein 2. Entwurf erstellt.
Für diese Entwürfe erfolgt die Auflagefrist gem.
§ 65 Abs. 3 TROG vom
7.4.2010 bis 21.4.2010.
Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck in den Schaukästen der Magistratsabteilung IIStadtplanung einsehbar.
Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 8 bis 10 Uhr eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, haben das Recht, bis spä
testens eine Woche nach
Ablauf der Auflegungsfrist
eine schriftliche Stellungnahme
zum Entwurf abzugeben.
Beschlossen wurde
zudem:
— Flächenwidmungsplan Nr. HA-F3
— Flächenwidmungsplan Nr. HWV-F32
— Allgemeiner Bebauungsplan Nr. AL-828
— Allgemeiner Bebauungsplan Nr. HA-B13
— Ergänzender Bebauungsplan Nr. SA-BI/7
— Bausperre im Bereich des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HO-87/
— Bausperre im Bereich des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HW-B5/
— Bausperre im Bereich des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HWV-B6/
Für den Gemeinderot Dipl.-Ing. Maizner eh. (Baudirektor)
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INNSBRUCK INFORMIERT - SERVIGEBEILAGE—APRIL 20 10