Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1935

/ Nr.9

- S.23

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23

Amtsblatt Nl.1».

Strom im Ueberfluß!
Als Beitrag zur Arbeitsschlacht gewährt das E M I für den Sommer 1935 Sonderbegünstigungen
Die Wafserführung unserer Bäche und Flüsse ist bekanntlich zu den einzelnen Jahreszeiten stark verschieden: Sie sinkt im Winter, besonders bei Eisgang, stark
ab, steigt aber im Sommer vielfach weit über das Fassungsvermögen und die Leistungsfähigkeit der elektrischen Kraftwerke.
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Der Energiebedarf hingegen,
besonders jener an elektrischer Energie, verläuft ganz
anders: Er ist im Winter wesentlich größer als im Sommer. Da nun die Kraftwerke
so groß bemessen sein müssen, daß sie den Winterbedarf zu decken vermögen und
dabei immer noch die gebotene Leistungsreserve aufweisen, ergeben sich zwangsläufig große Ueberschüsse an
Sommerdarbietung. Diese irgendwie, wenn auch billigst
zu verwerten, war stets das
Ziel unserer heimischen Elektrizitätswirtschaft; teilweise
konnte es durch die Exportlieferung nach Bayern erreicht werden.
I m bevorstehenden Sommer
werden die Uederschüsse sianz
besonders groß fein, da einerseits durch Vie Wirtschaftskrise der Stromverbrauch in
Innsbruck zurückging, andererseits die großen, in den
Bergen angehäuften Schneemassen
außergewöhnliche
Mengen an Sommerwasser
erwarten lassen. Es wird also
in den kommenden Monaten
im wahren Sinne des Wortes das Wasser ungenützt
über die Wehre zu Tal fließen.
I m Bewußtsein der hohen kulturellen und volkswirtschaftlichen Bedeutung der Elektrizität im Haushalt,
im Gewerbe und i n der Industrie, erblickt das E W I
seine Aufgabe darin, möglichst allen Abnehmern des
Versorgungsgedietes die Vorteile der Elektrizität zugänglich zu machen und hiedurch gleichzeitig die vorhandenen Anlagen möglichst gangiährig auszunützen.
Manche Abnehmer werden vielleicht der Meinung sein,
der Strom solle verbilligt werden, dann werde die Abnahme steigen und so beiden Teilen geholfen sein. Dieser Borschlag übersieht indetz, daß unter den gegenwärtigen Wirtschafts- und Einkommensverhältnissen eine
Verbilligung des Stromes keine entsprechende Nerbrauchssteigerung zur Folge hätte und daher mit einem
Einnahmenrückgang gerechnet werden müßte, der es
dem Werke unmöglich machen würde, seinen Verpflichtungen, besonders der Stadt gegenüber, nachMkommen.
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bei
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der bisherigen Einnahmen erhöhte Energiemengen zur
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Verfügung zu stellen. Dieser Weg scheint in der Tat geeignet, unserer Volkswirtschaft ohne Geldaufwendung,
sondern nur durch Ausnützung vorhandener Werte
einen Auftrieb zu erteilen, indem zumindest für einige
Monate die bisher geübte Sparsamkeit außeracht gelassen und die Heuer so ausnahmsweise ergiebig verfügbare Energie zu den jeweils
möglichen
Verwendungszwecken genützt werden
kann. Damit aber trägt das
E W I das Seine zum Aufbauwerk der Wirtschaft, zur
Arbeitsschlacht, bei und gibt
seiner Abnehmerschaft die
Gelegenheit, sich von den
vorteilhaften Anwendungsmöglichkeiten des elektrischen Stromes und der elektrischen Geräte zu überzeugen, ohne daß dafür mehr
als bisher zu bezahlen wäre.
Für die „Strom im Uederflutz" betitelte Aktion sind
seitens der Verwaltung folgende Bestimmungen festgelegt worden:
Alle ständigen, nach den allgemein gültigen Zählertarifen beziehenden Abnehmer
können in der Zeit ab 1. Mai
1935 bis zur Zählerablesung
im Oktober 1935 beliebige
Strommengen beziehen, ohne
hiefür ein höheres Entgelt zu
entrichten, als für den Aprilbezug (Strombezug zwischen
den Zählerablefungen im
März und April 1935); die
Abrechnung erfolgt monatlich getrennt für jeden Zähler:
bleibt ein Monatsverbrauch unter dem Aprilbezug, so
ist nur der tatsächliche Monatsoerbrauch zu bezahlen.
Für Abnehmer mit Taisonbetrieben (Sommerfrischen.
Hotels. Gastwirtschaften, Ausstellungen, Garagen usw.)
wird der Berechnung an Stelle des Nprilbezuges der
Bezug im jeweiligen kalendergleichen Monate des Vorjahres zugrunde gelegt.
Für Neuanschlüfse (neu zur Aufstellung gelangende
Zähler) werden bis zur Zählerablesung im Monate Oktober 1935 von den verbrauchten Strommengen nur
5N Prozent verrechnet.
Ein Rechtsanspruch auf den kostenlosen Ueberflußstrom
besteht nicht, in allen Zweifelsfällen entscheidet das
E W I Mein unter Ausschluß jedes Rechtsweges. Die
kostenlose Lieferung von Ueberflußstrom erfolgt nur
im Ausmaße der gegebenen Möglichkeiten und setzt
selbstverständlich die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, der allgemeinen Ttromlieferungsbedingungen
und der Anschlußbestimmungen des E W I voraus.
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Innsbruck. Ende
Ende April
April1935.
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Innsbruck.
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