Innsbruck Informiert

Jg.2009

/ Nr.1

- S.33

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2009_Innsbruck_informiert_01
Ausgaben dieses Jahres – 2009
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Die vom Gemeinderat beschlossenen
Gebühren und Tarife für 2009
1. A B F A L L G E B Ü H R E N
Die Gebührensätze für die Müllabfuhr werden für das Haushaltsjahr 2009
wie folgt festgesetzt:
Grundgebühr pro Wohnraum- und
€uro
Nutzungsflächeneinheit, je Woche
0,1980
Weitere Gebühr,
je Liter (Einheitssatz)
0,0304
Müllsack (60 l/je Abfuhr)
im Sinne des § 6 Abs. I
2,66

1.8.0
1.8.1

benützungsrechtsbezogene Zusatzgebühr
Änderungsgebühr für die Übertragung des Grabbenützungsrechtes unter Lebenden
85,40

2.0.0

FRIEDHOFSBENÜTZUNGSGEBUHREN
(10 Jahre)
Einfachgräber, Urnengräber
Mehrfachgräber und Grüfte
Kindergräber und Anatomiegräber
Armengräber. Urnensammelgräber, Notgruft und
Sammelgräber für Priester, Pfarreien und Klöster

2.1.0
2.2.0
2.3.0
2.4.0

Zu diesem Tarif tritt die Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß.

Die Gebührensätze für die Erhebung der Gehwegreinigungsgebühren
werden ab 1. 1.2009 wie folgt festgesetzt:
für bebaute Grundstücke je m2
Klasse I
Klasse II
Klasse III
für unbebaute Grundstücke je m2
Klasse !
Klasse II
Klasse III

furo
9,2
6,50
5,20

3,60
2,70
2,30

3. FRIEDHOFSGEBUHREN
Der Antrag für die Friedhofsgebühren sieht eine Beibehaltung der Vorjahrestarife vor.
Die Friedhofsgebühren werden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgelegt:
1.0.0

1.1.0
l.l.l
1.1.2
1.1.3
1.1.4
1.1.5
1.1.6
1.1.7
1.2.0
1.2.1
1.2.2
1.2.3
1.2.4
1.3.0
1.3.1
1.4.0
1.4.1
1.4.2
1.4.3
1.5.0
1.5.1
1.6.0
1.6.1
1.6.2
1.7.0

1.7.1
1.7.2
1.7.3

GRABBENUTZUNGSGEBUHREN
Erdgräber(10 Jahre)
Reihengrab - normal
Reihengrab - Kinder (inkl. Sammelgrab)
Wandgrab
Arkadengrab
Urnengrab
Armengrab (inkl. Stein und Tafel)
Sammelgräber fur Priester, Pfarreien und Klöster
Urnennischen (10 Jahre)
Nische für 2 Urnen
Nische für 3 Urnen
Nische für 4 Urnen
Nische für 6 Urnen
Kombinierte Urnengräber (10 Jahre)
Urnenerdgrab und Urnennische
Grüfte (25 Jahre)
Familiengruft
Sammelgruft - je Gruftnische
Sonstige Gruft
Urnensammelgrab (einmalig)
Grab der Einsamen

4.0.0
4.1.0
4.2.0
4.3.0
4.4.1
4.4.2
4.4.3
4.5.0

GEBÜHREN für A U F B A H R U N G S H A L L E
Hallenbenützung
Benützung von Einrichtungen (inkl. Strom)
Mithilfe und Beaufsichtigung
Gebühren gesamt (4.1.0,4.2.0,4.3.0)
Sozialtarif
für Kinder, die das 10. Lebensjahr nicht vollendet haben
Beistellung von Topfblumen (16/12/8/4) je Stück

5.0.0
5.1.0
5.2.0
5.3.0
5.4.1
5.4.2

GEBÜHREN für E I N S E G N U N G S H A L L E
furo
Hallenbenützung
8,30
Benützung von Einrichtungen (inkl. Strom)
12,50
Mithilfe und Beaufsichtigung
17,00
Gebühren gesamt (5.1.0, 5.2.0, 5.3.0)
37,80
Sozialtarif, Anatomie u. Sammelgräber für Priester,
Pfarreien u. Klöster
3,80
für Kinder, die das 10. Lebensjahr nicht vollendet haben 19,00

3.1.5

3.1.6
3.2.0
3.2.1
3.2.2
3.3.0
3.3.1
3.3.2
3.3.3
3.3.4

283,50
184,30
3.3.5
425,20
3.3.6
496,00
3.4.0
250.10
3.4.1
141,70
3.4.2
Keine

592,10
4.271,50
427,20
4.271,50
111,10

Notgruft
Benützungsgebühr je angefangenen Monat
42,10
Sicherstellungsgebühr
566,90
Erneuerungsgebühr für Grabbenützungsrechte, die vor dem
Inkrafttreten der Gemeindesanitätsdienstgesetznovelle
(LGBL Nr. 13/1968) auf Friedhofdauer eingeräumt wurden
bei Grüften juristischer Personen nach jeweils 50 Jahren 421,20
bei Grüften natürlicher Personen nach jeweils 50 Jahren 210,50
bei sonstigen Benützungsrechten nach jeweils 10 Jahren
anteilig von der betreffenden Grabbenützungsgebühr
10%

Keine

3.4.3
3.4.4
3.4.5
3.4.6
3.4.7

3.1.0
3.1.1
3.1.2

furo

338,40
423,00
507,50
592,10

132,70
199,10
66,40

ADMINISTRATIONSGEBÜHREN
furo
(Verwaltungskosten)
Beisetzungsanmeldung
für Erdgräber, Urnennischen und Grüfte
85,40
für Armengräber und Sammelgräber für Priester,
Pfarreien und Klöster
8,50
für Anatomiegräber
17,00
für Kinder, die das 10. Lebensjahr nicht vollendet haben
(gilt nicht für Kindersammelbeisetzungen)
42,70
für Beisetzungen auf nichtstädtischen Friedhöfen bei
Inanspruchnahme der städt. Friedhofsverwaltung
42,70
für Urnensammelgräber
42,70
Enterdigungsanmeldung
Exhumierung
85,40
Gebeineenterdigung und Urnenentnahme
56,90
Beisetzungszuschläge
> für Verabschiedungen und Urnenbeisetzungen
an Samstagen
85,40
an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen
170,80
> für Körperbestattungen aus sanitätspolizeilichen Gründen
an Samstagen
170,80
an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen
341,60
> für sonderbewilligte Körperbestattungen
an Samstagen
256,20
an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen
512,40
Bewilligungsgebühren
Nachbelegung
42,70
Aufstellung einer Urne
21,40
Umlegung
42,70
temporäre Einstellung einer Leiche
21,40
gruftartiger Ausbau eines Erdgrabes
85,40
gewerbliche Arbeiten - Einzelfall
12,50
gewerbliche Arbeiten - temporal/je bewilligtem Jahr 50,00

3.3.0

2. G E H W E G R E I N I G U N G S G E B Ü H R E N

furo

5.4.3

furo
41,70
58,20
127,70
227,60
22,70
113,90
5,90