Innsbruck Informiert

Jg.2008

/ Nr.12

- S.38

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BEZIRKSVERWALTUNG/STANDESAMT

Der Magistrat als Begleiter
durchs Leben
W a s viele B ü r g e r i n n e n nicht wissen: D i e Stadt Innsbruck
verfügt auch über eine eigene Bezirksverwaltung.
„ B e z i r k s h a u p t f r a u " f ü r I n n s b r u c k - S t a d t ist B ü r g e r m e i s t e r i n
Hilde Z a c h . Die Aufgabenpalette der Bezirks- und
Gemeindeverwaltung (Magistratsabteilung II,
L e i t u n g D r . B e r n h a r d Holas) ist b r e i t gefächert.
Dazu gehören eine Vielzahl allgemeiner Verwaltungsangelegenheiten,
wie der Grundverkehr, die Allgemeine Sicherheit, Veranstaltungen
und Gewerbeamt, Standesamt- und
Personenstandsangelegenheiten, das
Melde- und Einwohnerwesen, Staatsbürgerschaft, Pässe, das Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht, Strafverfahren, Straßen- und Verkehrsrecht, Sozial- und Altenhilfe, Jugendwohlfahrt sowie Erziehung, Bildung
und Gesellschaft.
Ein gefragtes A m t
Das „ A m t Standesamt und Personenstandsangelegenheiten" zählt zu
den am meisten f r e q u e n t i e r t e n
Dienststellen im Innsbrucker Rathaus.
Das A m t begleitet die Bürgerinnen
von der Anmeldung der Geburt über
eine Vielzahl von Lebenssituationen,
freudige wie traurige Anlässe, bis
zur Beurkundung des Sterbefalles.
Große Leistungspalette
Folgende Leistungen werden u.a.
angeboten: Trauungen, Führung des
Geburten-, Ehe- und Sterbebuches.
Ausstellung von Personenstandsurkunden und Ehefähigkeitszeugnisen
sowie von Staatsbürgerschaftsnachweisen, Reisepässen und Personalausweisen, Ab-, A n - und Ummeldung
von Wohnsitzen und Erteilung von
Meldeauskünften, Ausstellung von
Meldebestätigungen und von Hauptwohnsitzbestätigungen für obdachlose
Personen, Eintragung in Wählerlisten
(Erfassung der in Innsbruck wahlberechtigten Personen, Erstellung von
Wähler- und Abstimmungsverzeichnissen, öffentliche Auflage der Ver-

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zeichnisse und Entgegennahme von
diesbezüglichen Einsprüchen, Ausstellung von W a h l - und Stimmkarten
Hauskundmachungen), behördliche
Namensänderungen, Legitimationen,
Vaterschaftsanerkenntnisse, Kirchenaustritte, Auswahl der für die Funktion
als Geschworene bzw. Schöffen geeigneten Personen aus dem Einwohnerregister und deren Bekanntgabe
an das Landesgericht sowie die Bearbeitung von Befreiungsanträgen,
Bescheinigungen über das Aufenthaltsrecht von EWR-Bürgern sowie
Erteilung von Aufenthaltstiteln und
Niederlassungsbewilligungen.
57.000 K u n d e n k o n t a k t e
im Meldeamt
W i e stark dieses A m t von der
Innsbrucker Bevölkerung frequentiert
w i r d , zeigt die aktuelle Statistik für
das Jahr 2007: Rund 57.000 Kundenkontakte wurden allein beim Meldewesen verzeichnet. W e i t e r e Zahlen:
Eheschließungen (507); Geburtsanzeigen (2104); Sterbefälle (1495)
Staatsbürgerschaftsnachweise (1323)
biometrische Reisepässe ( I 1.357)
Kinderpässe ( 1095); Personalausweise
(2314); Namensänderungen (158);
Kirchenaustritte (907); Anträge für
Aufenthaltstitel (4638); Bewilligungen
(4701); Bescheinigungen für EWRBürger(l3l6).

Passwesen
Seit 16. Juni 2006 werden von der
Dienststelle „Passwesen" die „biometrischen Reisepässe ausgestellt.
Diese Reisepässe sind Sicherheitspässe
mit integrierter Chiptechnologie. Ab
2009 werden Fingerprints notwendig.

m

Die neuen Sicherheitspässe erfüllen
dann ein Höchstmaß an Fälschungssicherheit. Die Gebühr beträgt derzeit
69,90 € für einen Reisepass. Für
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr kann ein Reisepass ohne
biometrische Angaben um 26,30 €
beantragt werden (gilt nicht für USAReisen).
A u c h Expresspässe m ö g l i c h
Die Ausstellung der Pässe dauert
höchstens sieben Werktage. W e r
es besonders eilig hat, kann um 100
€ einen Expresspass in drei Tagen
bekommen.
Auf Grund der höheren Sicherheitsanforderungen w i r d der Pass
zentral für ganz Österreich in der
Österreichischen Staatsdruckerei
produziert und von d o r t - wenn gewünscht - mit der Post an die W o h n adresse zugestellt. Man kann den
Reisepass auch an seine Arbeitsadresse schicken lassen oder aber
selbst bei der Behörde abholen.
Meldepflicht für EWR-Bürger
spätestens nach drei M o n a t e n !
Seit I. Jänner 2006 müssen EWRBürger, die sich länger als drei Monate
in Österreich aufhalten wollen, die
Niederlassung bis spätestens drei
Monate nach ihrer Anmeldung der
Dienststelle „Aufenthaltsangelegenheiten" anzeigen, w o dann auf Antrag
eine Anmeldebescheinigung ausgestellt w i r d . Die Nichterfüllung der
Anzeigeverpflichtung stellt eine Verwaltungsübertretung dar!
Aktion

Klapperstorch

Im Rahmen der Aktion „Klapperstorch" fallen bei der Erstausstellung
von Dokumenten aus dem Anlass
der Geburt eines Kindes (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisedokument) bei Kindern
bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr keine Gebühren an. ( W W )

INNSBRUCK INFORMIERT - DEZEMBER 2008