Innsbruck Informiert

Jg.2008

/ Nr.6

- S.38

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SOZIALES

Behindertenfreundliche Stadt:
Keine Barrieren mehr!
D i e Z e i t e n , als m a n w e i t l ä u f i g d e r M e i n u n g w a r ,
dass M e n s c h e n m i t B e h i n d e r u n g n i c h t s e l b s t ä n d i g i h r L e b e n
m e i s t e r n k ö n n e n u n d sie b e d a u e r t w u r d e n , w e i l sie a u f
f r e m d e H i l f e n a n g e w i e s e n w a r e n , sind v o r b e i .
Menschen mit Behinderung haben das
Recht, sofern es ihr Gesundheitszustand
erlaubt, am Leben teilzuhaben und
nicht durch falsch verstandenes Mitleid
und unnötige Barrieren daran gehindert
zu werden.

stellen- und Gefahrenbereichen sowie
durch Ausführung behindertengerechter Anrampungen bei Querungsstellen, insbesondere in den Kreuzungsbereichen, geboten.
In Abstimmung mit Vertretern des
Blindenverbandes und des Vereines „Selbstbestimmt leben" wurden Ausführungsstandards für die
behindertengerechte Adaptierung
von Kreuzungen festgelegt, wobei
sich die behindertengerechte Umgestaltung von Kreuzungen sowohl an den Bedürfnissen mobilitätsbehinderter Menschen als
auch sehbehinderter und blinder
Menschen orientiert.
Behindertenrampen

Behindertenrampen werden
StRin Dr. Marie-Luise Pokorny-Reitter mit Dietmarmit maximal sechs Prozent in
Graff (Blindenverband) beim Blindenortungssystem
Quer- und Längsrichtung hergeim Bereich Congress Innsbruck.
(Foto: G. Andreaus)
stellt Um diese flache Neigung zu
erzielen, werden Gehsteige und
Tatsächlich ist der Nachholbedarf für
Gehsteigvorziehungen an Kreuzungen
eine behindertenfreundliche Stadt groß.
zumeist auch in Längsrichtung bereits
Viele öffentliche Einrichtungen, Gasthäuverlaufend abgesenkt. Diese Rampen
ser, Kulturräume etc. sind heute immer
ermöglichen nicht nur Rollstuhlfahnoch nicht barrierefrei zugänglich.
rern eine Querung der Fahrbahn, sonAuch im Straßenraum gibt es noch Hindern stellen auch für andere mobidernisse, wenngleich die Stadtgemeinde bemüht ist, diese Schritt für Schritt
Dr. Pokorny-Reitter,
Innsbrucks
zu entfernen. Die Stadtregierung hat
zuständige Stadträtin für den Tiefbau:
sich in ihrem Koalitionsübereinkommen
„Die Verbesserung der Sicherheit für
explizit die Umsetzung behindertenFußgängerinnen, besonders für Kinder,
gerechten Bauens zum Ziel gesetzt.
und die Maßnahmen zum BarrieW i e der Leiter des Tiefbauamtes, Dr.
reabbau für geh- und sehbehinderte
Walter Zimmeter, hervorhebt, werden
Menschen sind eine der wichtigsten
technische Hilfen für blinde, sehbehinAufgaben des Innsbrucker Tiefbaus."
derte und mobilitätsbehinderte Menschen im Straßenraum durch taktile (ertastbare) Bodeninformationen, eleklitätseingeschränkte (oft ältere) Mentronische Orientierungs- und Inforschen eine Erleichterung dar und sind
mationssysteme an Verkehrslichtsigauch mit Kinderwägen leichter zu benalanlagen, Absicherungen von Baufahren. Dieser Standard wird generell

M

bei allen Neubauten angewandt, aber
auch sukzessive im Altbestand umgesetzt. Im vergangenen Jahr lag der
Schwerpunkt bei der behindertengerechten Gestaltung der Straßenbahnhaltestellen.

Taktile Bodeninformationen
Damit sich sehbehinderte und sogar
blinde Menschen (nach speziellem örtlichen Training) - alleine fortbewegen
können, werden Querungsstellen, Haltestellen und Eingänge öffentlicher Gebäude mit taktilen Bodeninformationen
ausgestattet. Die Boden Informationen
müssen mit dem Langstock über die
Hände sowie visuell durch Farbkontraste erreicht werden. Situationsänderungen werden mit Aufmerksamkeitsfeldern gekennzeichnet. Bei breiteren Fußgängerflächen, wie in der
Maria-Theresien-Straße und am Marktgraben, wurden Leitstreifen als Hilfe für
das Begehen in Längsrichtung eingebaut

Ortungssysteme an Ampeln
Das Blindenortungssystem FOSIS
wird in Innsbruck bei Verkehrslichtsignalanlagen angewendet Mittels Funksender melden sich blinde Menschen an
und lösen ein akustisches Signal am Blindensignalgeber aus. Damit können
blinde Menschen den taktilen Signalgeber orten und das Freigabezeichen
ertasten.
Markierte Gefahrenstellen
Verkehrszeichen, Wegweiser, Mülleimer und Fahrradbügel stellen für
sehbehinderte und blinde Menschen
eine erhebliche Gefährdung dar. Neben
der grundsätzlichen Anordnung außerhalb der tastbaren Gehbereiche (u.a.
entlang der Gebäudefassaden) wurden
in Innsbruck generell alle derartigen Einrichtungen im Fußgängerbereich mit
rot-weißen Signalfolien ausgestattet.
Die kontrastierenden Streifen ermöglichen Sehbehinderten ein leichteres Erkennen der Gefahrdungsstellen. ( W W )

INNSBRUCK INFORMIERT - J U N I 2008