Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1935

/ Nr.9

- S.14

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14

Vie neuen Wasser- unö Kanalgebühren
Den Hauseigentümern sind in den letzten Wochen Zahlungsaufträge für den Mehrwasserverbrauch und für
den Wasserverbrauch, foweit er ausschließlich nach dem
Verbrauchsquantum berechnet wird, weiters über die
Gebühren für das in die Kanäle eingeleitete Mehrwasser und für das Wasser aus privaten Wasserleitungen
Zugegangen. Aus zahlreichen Anfragen ergibt sich, daß
den Hausbesitzern die neuen Bestimmungen über die
Wasser- und Kanalbenützungsgebühren, die in der
Kundmachung des Regierungskommissärs vom 21. Jänner 1935 über die gesamten im Verwaltungsjahre 1935
Zur EinHebung kommenden Verwaltungsabgaben unter
Punkt 7 verlautbart wurden, entgangen sind. Die
Kundmachung war vom 22. Jänner 1935 bis 7. Februar
1935 an der Amtstafel angeschlagen. Die Ausschreibung
der Gemeindeabgaben wurde laut Dekret der Landeshauptmannschaft für Tirol vom 12. Februar 1935,
ZI. V I—445/6, von der Landesregierung bewilligt, bzw.
zur Kenntnis genommen.
Die unter Punkt 7 angeführten Bestimmungen über
die EinHebung von Wasser- und Kanalbenützungsgebühren seien im Nachstehenden wiederholt:
Auf Grund des § 30 des Gemeindeabgabengesetzes
werden eingehoben:
a) die Gebühr für jeden im Sinne der bisherigen Gemeinderatsbeschlüsse Zu zählenden Wasserauslauf
mit einer Vezugsberechtigung von 300 1 Wasser im
Tage oder 55 n^ Wasser im Halbjahre mit 15 8 für
das Jahr;
d) die Gebühren für den Bezug des Wassers nach
Wassermesser und für Mehrwasser bis zur Höhe
von 20 ß für den m^
o) die Gebühr für jeden im Sinne der bisherigen Gemeinderatsbeschlüsse zu zählenden Kanalablauf mit
14 8 für das Jahr,6) die Gebühren für in die Kanäle eingeleitetes Mehrwasser und Wasser aus privaten Wasserleitungen
bis zu 10 ß für den m^e) die Anschlußgebühren für die Errichtung von Straßenwasserleitungen mit 20 8 und für die Errichtung von Straßenkanalleitungen mit 40 8 je laufenden Meter Grundstücksfrontlänge.
Die Herabsetzung des Pauschalwasserquantums von
400 1 auf 300 1 Wasser im Tage oder 55 in» Wasser im
Halbjahre erfolgte wegen des verhältnismäßig hohen,
im Amtsblatte bereits einmal besprochenen Wasserverbrauches im Stadtgebiete. Die Vorschreibung der Abgabe für Mehrwafser nach jedem Halbjahre ist auf die
finanzielle Notlage der Stadt zurückzuführen, die es
ihr nicht mehr gestattet, die Gebühren für Mehrwasserverbrauch erst im Folgejahre in 10 Raten einzuheben.
Die Vorschreibung der Gebühren für in die Kanäle eingeleitetes Mehrwasser und Wasser aus privaten Wasserleitungen war nötig, um auch diesen über das Päuschalwasserquantum hinausgehenden Wasserverbrauch
für die Kanalbenützungsgebühren zu erfassen und die
Errichtung privater Wasserleitungen einzudämmen.

.Amtsblatt Nr.10

Arbettslosenstanö im
Btaötgebiete Innsbruck am )7. August 1555
Manner 1697

Ingesamt vorgemerkt M d

Frauen 879
Zusammen: 2576
Hievon sind unterstützt:

Männer 1554
Frauen 733
Zusammen: 2287

Die 2576 arbeitslos gemeldeten Personen verteilen sich> a u fdie
Männer Frauen Infam.
einzelnen Berufsklassen wie folgt:
1. Land- und Forstwirtschaft (Gärtnerei)
5
6
11
2. Bergbau und Talinenwesen
9

9
3. Stein-, Ton-, Glasindustrie
18
2
20
4. Baugewerbe und dessen Nebenberufe
522
3
525
5. Wasserkraft- und Elektrizitätswerke



6. Metallindustrie
193

193
7. Holzindustrie, Tapezierergewerbe
96

96
8. Leder- und Häuteindustrie
4

4
9. Textilindustrie
17
93
110
10. Bekleidungsindustrie
73
82
155
11. Papierindustrie
8
11
19
12. Graphische Industrie
35
17
52
13. Chemische Industrie
3

3
14. Nahrunys- und Genußmittelindustrie
110
2
112
15. Hotel-, Gast- und Schankgowerbe
79
274
353
16. Handel
97
82
179
105
5
110
17. Transport und Verkehr
18. Bank- und Versicherungswesen
7

7
19. Körperpflege und Reinigungswesen
21
22
43
20. Heilkunde und Gesundheitswesen
10
2
12
21. Lehr-, Vildunys-, Kunst- und Unterhal36
lungsberuse
15
51
22. RechtsberatunIsberuse (Advokaten, No5
tare usw.)

5
1

1
23. Oefsentlicher Dienst

24. Haushaltunysberufe
25
25
25. I n verschiedenen Industriezweigen vorkommende Berufe
243
238
481
Summe: 1697

879

2576

I m Vergleich zum Stande der Arbeitslosen am 31. Juli 1935
ergibt sich ein4 Abnahme um 130 Personen.

Schulgelö an Volts- unö Hauptschulen
Die Landesregierung für Tirol hat in ihrer Sitzung
vom 5. ds. Mts. beschlossen, der Stadtgemeinde Innsbruck für das Schuljahr 1935/36 die EinHebung eines
Schulgeldes zu bewilligen. Dieses beträgt für das
Schuljahr an der Volksschule 5 8, an der Hauptschule
20 8 für den Schüler. Besuchen mehrere Kinder einer
Familie gleichzeitig die Volksschule oder die Hauptschule, ist für das 2. und 3. Kind an der Volksschule ein
Schulgeld von jährlich je 2 8, an der Hauptschule von
jährlich je 8 8 zu entrichten. Für ein 4. oder jedes weitere Kind wird kein Schulgeld eingehoben.
Das Schulgeld ist in zwei gleichen Teilen zu bezahlen
und wird an den Schulen in jedem Schulhalbjahr in
den Monaten November und April von städtischen Beamten eingehoben.
I n berücksichtigungswürdigen Fällen wird die Stadt-