Innsbruck Informiert

Jg.2006

/ Nr.10

- S.6

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AKTUELL

Regionalbahnkonzept:
Neuer Stufenplan
Im Landhaus gab es vor
kurzem ein „Gipfeltreff e n " zum Thema beschleunigte und struktur i e r t e Umsetzung zur
Regionalbahn zwischen
Hall undVöls.
A m Gespräch nahmen
u.a. LR Anton Steixner,
LR DI Hans Lindenberger, Bgm. Hilde Zach und
Verkehrs-StR DI Walter
Peer teil.
Das Ergebnis der A r beitssitzung von Stadt
und Land ist ein neuer
Stufenplan: In einem ersten Schritt wird die bestehende ÖBB-Trasse
zwischen Hall und Vois
attraktiviert. Neue Zuggarnitm en sollen bereits
ab 2007 zum Einsatz
k o m m e n und dadurch
dieTaktfrequenz verbessern.
Gleichzeitig w i r d das
Straßenbahnnetz in Innsbruck von Neu-Rum
über das O - D o r f und
die Reichenau bis nach
Kianebitten ausgebaut.
In Neu-Rum ist die Verknüpfung
zwischen
ÖBB-Trasse und der innerstädtischen Trasse
vorgesehen. Z u einem
späteren Zeitpunkt soll
der weitere Ausbau der
Regionalbahn (von Mils
nachWattens bzw.VölsKematen) erfolgen. Das
Projekt wurde mit 202
Mio. Euro budgetiert.
Der Kostenschlüssel ist
folgendermaßen aufgeteilt: Bund 32 Mio. Euro
(15,82 %), Land 92,54
Mio. (45,75%) und Stadt
77,75 Mio. (38,43 %).
(AA)

Feuerbeschau — ein Beitrag
zu m e h r Sicherheit
A l l j ä h r l i c h v e r u r s a c h e n B r ä n d e in Ö s t e r r e i c h
u n d a u c h in I n n s b r u c k h o h e S a c h s c h ä d e n i m m e r w i e d e r sind V e r l e t z t e u n d l e i d e r a u c h
Tote zu beklagen. Durch richtiges Verhalten
kann jeder einen Beitrag leisten, u m zumindest
den Schaden zu v e r r i n g e r n .
Unbedingt zu beachten
ist die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen,
die im Sinne des Brandschutzes erlassen wurden.
Für das Land T i r o l und
damit auch für die Landeshauptstadt Innsbruck regelt die Tiroler Feuerpolizeiverordnung 1998 (novelliert durch das LGBL4/2005) unter anderem
auch die Maßnahmen zur
Verhütung und Bekämpfung von Bränden. Sie ist
die gesetzliche Basis für die
Durchführung der Feuerbeschau.
Rauchfreie Fluchtund Rettungswege
Grundsätzlich gilt es, eine Brandgefahr zu vermeiden. Entscheidend ist, dass
die Brandbekämpfung und
die Durchführung von Rettungsarbeiten nicht erschwert w i r d : Das Verstellen oder die Beeinträchtigung von Brandschutzeinrichtungen, -türen oder
Brandmeldern und Löschanlagen hat zu unterbleiben. Um im Brandfall das
Haus sicher verlassen zu
können, sind rauchfreie
Flucht- und Rettungswege
zu schaffen.
Zur Kontrolle der Einhaltung dieser sinnvollen Bestimmungen hat der Gesetzgeber die Feuerbeschau eingeführt.

„Ein gezielter Beitrag zur
Erhöhung der Sicherheit
im Brandfall", b e t o n t V i zebgm. Dr. Christoph Fl atzgummer. Der Appell des
Innsbrucker Vizebürgermeisters, seit Mai 2006 ressortverantwortlich für die
städtischen Sicherheitsagenden:,,Damit eine nachhaltige W i r k u n g garantiert
w i r d , bedarf es der Mitwirkung aller Objekteigentümer und -nutzer."
Durchgeführt w i r d die
Feuerbeschau unter der
Leitung der Bau- und Feuerpolizei der Stadt in Z u sammenarbeit mit Berufsfeuerwehr, Rauchfangkehrer,
elektrotechnischen
Sachverständigen der Landesstelle für Brandverhütung.
Mitte September des
Vorjahres wurde mit der
Intensivierung der Feuer-

A

lle vier Jahre wird die
Feuerbeschau durchgeführt in Gebäuden, welche einem öffentlichen
Zweck dienen; Gebäude,
in denen ein Gewerbe ausgeübt w i r d ; in Versammlungsräumen; in Gebäuden
mit mehr als zwei Geschossen in Holzbauweise
und in Hochhäusern.
Alle 12 Jahre durch die
Berufsfeuerwehr: In landwirtschaftlichen
Wirt-

beschau begonnen und im
Interesse der Sicherheit
auch in diesem Jahr fortgesetzt. Mit einem Schreiben
werden Haushalte und Betriebe von der bevorstehenden Feuerbeschau benachrichtigt. U n t e r dem
Titel „ D i e Feuerbeschau
k o m m t " i n f o r m i e r t ein
beigelegter Folder über
wichtige Details und wesentliche Inhalte dieses
Sicherheitsthemas.
Mängel und Gefährdungen abklären
Gemeinsam mit den Eigentümern und N u t z e r n
wird „vor O r t " abgeklärt,
welche Mängel und Gefährdungen bestehen. Diese sind dann auf Grund des
behördlichen Auftrages zu
beheben. Besonders öffentlich und gewerblich genutzte Gebäude sind für
die Feuerbeschau vorgesehen. SicherheitsreferentVizebgm. Dr. Platzgummer:
„Ein gezielter Beitrag zur
Erhöhung der Sicherheit
der Bürgerinnen und Bür-

ger!" (A.G.)
schaftsgebäuden und in
allen übrigen Gebäuden,
bei begründetem Verdacht
auf brandschutztechnische
Missstände oder andere
feuerpolizeilich bedenkliche Zustände.
Nähere Informationen:
Feuerpolizei der Stadt
Innsbruck. Telefon 5 ) 6 0
3112; Berufsfeuerwehr,
Telefon 9 3 0 3 ) ; H o m e page : w w w . i nn s brück, at/
feuerbeschau

INNSBRUCK INFORMIERT - OKTOBER 2006