Innsbruck Informiert

Jg.2006

/ Nr.9

- S.45

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BÜRGERSERVICE

Wo Wohnungssuchende
Rat und Hilfe bekommen
Alles was mit dem Begriff
„Wohnen" zu tun hat, beschäftigt die Menschen an vorderster Stelle. Daher gehört auch
das „Wohnungsservice" im
Innsbrucker Rathaus zu den
meistfrequentierten Ämtern im
Innsbrucker Rathaus. Es umfasst die Referate Wohnungsvergabe/Wohnungstausch, Wohnbauförderung/Mietzinsbeihilfe
und Schlichtungsstelle.

Wohnungsvergabe
Die Zahl der Vormerkungen
für eine von der Stadt zu vergebende Wohnung hat vor allem auf Grund der Steigerung
bei den Single-Haushalten einen
neuen Höchststand erreicht.
2566 Anwärter auf Mietwohnungen und 899 auf Eigentumswohnungen werden mit Stand
I. August 2006 verzeichnet.
Derzeit können ca. 500 Wohnungen im Jahr vergeben werden. Das heißt, es gibt weit
mehr Wünsche, als Wohnungen gebaut werden. Die Wartefrist beträgt zwei bis fünf Jahre. Am stärksten gefragt sind

„Innsbruck informiert" beginnt mit dieser Ausgabe eine neue Serie, in der die wichtigsten
städtischen Service-Einrichtungen für die Bürgerinnen vorgestellt werden.
Garconnieren und Drei-ZimmerWohnungen. Eine Entlastung in naher Zukunft werden
vor allem die Projekte „Tivoli"
und „Lohbach II" und „Lodenareal" mit insgesamt 1150 neuen Wohnungen bringen.
Um eine bedarfsgerechte
Versorgung der Bürger mit
Wohnraum zu gewährleisten
und den gesetzlichen Normen
zu entsprechen, werden die
Richtlinien für die Vormerkfähigkeit und die Bepunktung
bei Bedarf immer wieder angepasst. Derzeit muss man für eine Wohnungsvormerkung EUBürger sein und drei Jahre ununterbrochen in Innsbruck leben oder eine sechsjährige Berufstätigkeit in Innsbruck nachweisen. Hauptwohnsitz Innsbruck ist oberste Voraussetzung. Auch muss ein dringender Wohnbedarf nachgewiesen
werden können. Für Nicht-EU-

Wer? • Wo? • Was?
Für das Wohnungswesen in Innsbruck politisch verantwortlich:
Amtsführende Stadträtin D r . M a r i e - L u i s e P o k o r n y - R e i t t e r ,
Rathaus Maria-Theresien-Straße,

I. Stock (Tel. 5360 1342)

Amtsvorstand des „Wohnungsservice" und Referent für
„Wohnbauförderung" und „Mietzinsbeihilfe":
Ing. R o n a l d D e p a o l i (Tel. 5360 2188)
Referent für die „Wohnungsvergabe/Wohnungstausch":
C h r i s t i a n Z a b e r n i g (Tel. 5360 2128)
Referent für die „Schlichtungs- und Parifizierungsstelle":
F r a n z G e b a u e r (Tel. 5360 21 62)
Alle im Rathaus, Bauteil Fallmerayerstraße, 2. Stock;
Lift in den RathausGalerien.
Die angegebenen Durchwahlnummern entsprechen auch den jeweiligen Zimmernummern.
A u s f ü h r l i c h e I n f o r m a t i o n e n i m Internet u n t e r
w w w . i n n s b r u c k . a t / B ü r g e r n ä h e / Wohnungsvergabe,
Wohnbauförderung, Schlichtungs- und Parifizierungsstelle.
Formulare für die Wohnungsvergabe und Wohnbauförderungen
können unter www.innsbruck.at/Formulare heruntergeladen
werden.

XXII

Bürger hat der Gemeinderat
kürzlich ein Ausländerkontingent beschlossen, welches sich
an der Quote Inländer/Ausländer orientiert und derzeit ca.
zehn Prozent der zu vergebenden Wohnungen beträgt.
Hier wird es eine gesetzliche
Änderung geben, die bei langer
Aufenthaltsdauer eine Gleichstellung der Ausländer mit EUBürgern vorsieht, was natürlich
einen immensen Anstieg an
Wohnungsvormerkungen zur
Folge hätte.
Die Wohnungsvergabe erfolgt für alle nach einem Punktesystem, mit dem die Dringlichkeit so exakt und gerecht
wie möglich ermittelt wird.
Vormerkungen für Miet- und
Eigentumswohnungen sowie
für Wohnungstausch und
Mietrechtseintritte sind bei folgenden Mitarbeiterinnen (Namensschalter) im 2. Stock des
Rathauses möglich: A bis F: Peter Unterpertinger (Tel. 5360
2142); G bis K: Andreas Glantschnig(Tel.53602l44);Lbis R:
Angelika Steger (Tel. 5360
2124); S bis Z: Michael Huber
(Tel. 5360 2122); Parteienverkehr: Mo. bis Fr. 8 bis 12; Di.
und Do. auch 14 bis 16 Uhr.
Anträge um einen W o h nungstausch können u.a. gestellt werden, wenn eine zu
kleine oder zu große Wohnung
vorliegt, bei Behinderung, Pflegebedürftigkeit,
Baumängel
oder zu hoher Mietbelastung.

Mietzinsbeihilfe
In bestimmten Fällen kann
um eine Mietzinsbeihilfe angesucht werden. Voraussetzung
ist der Hauptwohnsitz in Innsbruck. Mietbestätigung, Melde-

zettel und Einkommensnachweis sind mitzubringen. Die
Zahl der Ansuchen ist seit 1995
um 250 Prozent gestiegen.
Namensschilder: A bis H:
Michael Spechtenhauser (Tel.
5360 2150); I bis O: Reinhard
Wierer(Tel. 5360 2152); P bis
Z: Ing. Bernhard Riedmann
(Tel. 5360 2154); Parteienverkehr Mo. bis Fr. 8 bis 12 Uhr.

Wohnbauförderung
Im Rahmen der Wohnbauförderung des Landes können im
Innsbrucker Rathaus Ansuchen
um Förderungen für eine Althaussanierung
eingebracht
werden. Auch hier ist der
Hauptwohnsitz Innsbruck Voraussetzung. Ob und in welcher
Höhe der Zuschuss gewährt
wird, hängt auch vom Familieneinkommen ab.
Ansprechpartner Ing. Ronald
Depaoli (Tel. 5360 2188); Ing.
Otto Haas (Tel. 5360 2184) und
Ing. Markus Kostner (Tel. 5360
2182). Parteienverkehr Mo. bis
Fr. 8 bis 12 Uhr. Gebrechliche
und behinderte Mitbürgerinnen
können bezüglich eines Hausbesuchs anfragen.

Schlichtungsstelle
Für Nutzwertfeststellungen,
mietrechtliche Verfahren und
Prüfungen von Betriebs- und
Heizkostenabrechnungen ist
die Schlichtungsstelle im Rathaus die richtige Adresse. Eine
Befassung der Schlichtungsstelle, bevor man die Gerichte anruft, kann für beide Teile akzeptable Vergleiche bewirken
und die Risiken hoher Kosten
abwenden. Ansprechpartner:
Franz Gebauer (Tel. 5360
2162), Armin Heiser (Tel. 5369
2156) und Daniela Immitzer
(Tel. 5360 2158).
Parteienverkehr Mo., Mi., Fr.
9 bis 12 Uhr und nach telefonischer Voranmeldung. (WW)

I N N S B R U C K INFORMIERT - SERVICEBEILAGE - SEPTEMBER 2006