Innsbruck Informiert

Jg.2006

/ Nr.9

- S.29

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A M T L I C H E MITTEILUNGEN
ZI. l l - B G V - 0 2 4 8 0 e / 2 0 0 6

KUNDMACHUNG
über die Ausstellung und Verwendung der Wahlkarten
für die Nationalratswahl am I. Oktober 2006

I. A n der W a h l dürfen nur
Wahlberechtigte teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis
enthalten sind. Jeder Wahlberechtigte hat sein Wahlrecht
grundsätzlich an dem O r t (Gemeinde, Wahlsprengel) auszuüben, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Wahlberechtigte, die im Besitz einer
Wahlkarte sind, können ihr
Wahlrecht auch außerhalb dieses Ortes ausüben.

II. Anspruch auf Ausstellung einer W a h l k a r t e haben Wähler, die sich am W a h l tag voraussichtlich an einem
anderen O r t
(Gemeinde,
Wahlsprengel) als dem ihrer
Eintragung in das Wählerverzeichnis aufhalten werden und
deshalb ihr W a h l r e c h t nicht
ausüben könnten. Ferner haben Personen A n s p r u c h auf
Ausstellung einer Wahlkarte,
denen der Besuch des zustän-

Wahlkarten -Termin der Ausstellung
Die Ausstellung und der Versand der Wahlkarten sind erst nach
Vorliegen der amtlichen Stimmzettel (ca. 3 Wochen vor dem Wahltermin) möglich.
WAHLKARTENANTRAG
Wie kann man eine Wahlkarte beantragen?
Per Post unter der Adresse:
Rathaus Wahlkartenbüro,
Maria-Theresien-Straße 18,
6020 Innsbruck.
Per F A X unter der FAX-Nummer:
ab 28. 8. 2006
0043 / (0)512 / 5360 - 6201
Per e-mail unter der Adresse: wahlkarten@magibk.at
Ab 28. 8. 2006 persönlich unter Vorlage eines Lichtbildausweises
im Wahlkartenbüro im Rathaus, Maria-Theresien-Straße 18 / VI.
Stock / Zimmer 6103.
Das Wahlkartenbüro ist barrierefrei mit den Liften in der RathausGalerie erreichbar.
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8 U h r - 12 Uhr und 13 Uhr
- 17 Uhr sowie freitags von 8 Uhr - 12 Uhr.
Wahlkartenwähler können in allen Wahllokalen ihre Stimme
abgeben.
Folgende Wahllokale sind barrierefrei erreichbar:
• Sonderschule (Siegmair), Siegmairstraße I
• Bildungsheim Seehof, Gramartstraße 10
• Gasthof Turmbichl, Lilly-von-Sauter-Weg 4
• Pädagogische Akademie, Pastorstraße 7
• Landessportcenter Tirol, Olympiastraße 10a
• Hauptschule Reichenau, Burghard-Breitner-Straße 30
(Eingang Hegnerschule)
• Volksschule Amras, Kirchsteig 8
• Volksschule Igls, Habichtstraße 9
• Kirche Jesu Christi HLT, Philippine-Welser-Straße 16
• Volksschule Innere Stadt, Angerzellgasse 12
• Seniorenheim St. Raphael, Ing.-Etzel-Straße 71
• Schülerhort Wilten, Michael-Gaismair-Straße 4
• Bd. Gymnasium und Bd. Realgymnasium, Reithmannstraße 1-3
• Heim St. Raphael, Ing.-Etzel-Straße 71
• HTL, Anichstraße 26 (Eingang Innrain 31)

VI

digen Wahllokals am Wahltag
infolge mangelnder G e h - und
Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen
Gründen, oder wegen ihrer
Unterbringung in gerichtlichen
Gefangenenhäusern, Strafvollzugsanstalten, im Maßnahmenvollzug o d e r in Hafträumen
unmöglich ist, und sie die Möglichkeit der Stimmabgabe vor
einer besonderen Wahlbehörde in Anspruch nehmen w o l len.
III. Vorgang bei der A n tragstellung und Ausstellung einer Wahlkarte: D e r
Antragsort ist die Gemeinde,
von der der Wahlberechtigte
nach seinem Hauptwohnsitz in
das Wählerverzeichnis eingetragen wurde. In Innsbruck erfolgt die Ausstellung von
Wahlkarten im Rathaus, Maria-Theresien-Straße 18.
Die Antragsfrist läuft vom
Zeitpunkt der Wahlausschreibung bis spätestens am dritten
Tag vor dem Wahltag, das ist
der 28. September 2006, 17
Uhr.
D i e Ausstellung beginnt
nach Vorliegen der amtlichen
Stimmzettel des Wahlkreises.
D e r Antrag ist mündlich
oder schriftlich zu stellen. D e r
Antrag auf Ausstellung einer
Wahlkarte wegen Bettlägerigkeit hat das ausdrückliche Ersuchen zu enthalten, von einer
besonderen Wahlbehörde aufgesucht zu werden. In diesem
Fall muss der genaue Aufenthaltsort (Wohnung, Kranken-

zimmer und dergleichen) am
Wahltag angegeben werden.
Auch ist ein Nachweis über die
Bettlägerigkeit (ärztliche Bestätigung) vorzulegen.
IV. Die W a h l k a r t e und
ihre V e r w e n d u n g :
Die
Wahlkarte wird als verschließbarer Briefumschlag hergestellt.
W i r d dem Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte stattgegeben, so wird von der G e meinde, die die W a h l k a r t e
ausstellt, in diese Wahlkarte
auch ein amtlicher Stimmzettel
des Wahlkreises eingelegt und
die Wahlkarte hierauf unverschlossen dem Antragsteller
ausgefolgt.
D e r Wahlkarteninhaber hat
den Briefumschlag sorgfältig zu
verwahren und am Wahltag
dem Wahlleiter ungeöffnet zu
überreichen. V o r der W a h l behörde hat sich der Wahlkartenwähler wie alle übrigen
Wähler durch eine Urkunde
o d e r sonstige amtliche Bescheinigung, aus der seine
Identität ersichtlich ist, auszuweisen.
Gleichschriften für abhanden gekommene o d e r unbrauchbar gewordene W a h l karten oder amtliche Stimmzettel dürfen von der Gemeinde nicht ausgefolgt werden.
In Innsbruck können W a h l kartenwähler ihr W a h l r e c h t
in allen Wahlsprengeln ausüben.
Für die

Bürgermeisterin:

Dr. Hochschwarzer

eh.

Postfiliale Hungerburg
Die Bewohner der Hungerburg können künftig im SPARSupermarkt auch die Serviceleistungen der Post in Anspruch
nehmen. Postdienste wie Paket- und Briefaufgabe, Briefabholung und Zahlungsverkehr sind bei SPAR ab sofort möglich und ersparen den Kunden den Weg in die Stadt. Neben
den üblichen Öffnungszeiten eines herkömmlichen Postamtes können auch die Postdienste zu den SPAR-Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag von 8 bis 19 Uhr, Freitag von 8
bis 19.30 Uhr und samstags von 7.30 bis 17 Uhr getätigt werden. Bgm. Hilde Zach begrüßt die Übernahme der Postdienste im SPAR-Supermarkt auf der Hungerburg. (AA)

I N N S B R U C K INFORMIERT - SERVICEBEILAGE - SEPTEMBER 2006