Innsbruck Informiert

Jg.2006

/ Nr.1

- S.33

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2006_Innsbruck_informiert_01
Ausgaben dieses Jahres – 2006
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
6.1.4 Gruftnischen und gruftartig ausgebaute Erdgräber
6.1.5 Nachlass auf 6.1.1 - 6.1.4 bei Armengräbern,

6.2.0
6.2.1
6.2.2
6.2.3
6.2.4
6.3.0
6.3.1
7.0.0
7.1.0
7.1.1
7.2.0
7.2.1
7.2.2
7.2.3
7.2.4
8.0.0
8.1.0
8.2.0
8.2.1
8.2.2
8.2.3
8.2.4
8.3.0
8.3.1
8.3.2
8.4.0
8.4.1
8.4.2
8.5.0
8.6.0
8.7.0
8.7.1
8.7.2
9.0.0
9.1.0
9.1.1
9.1.2
9.2.0
9.2.1

€ 222,80

Anatomiegräbern, bei Kindern, die das 10. Lebensjahr
nicht vollendet haben und Sammclgräber für Priester,
Pfarreien und Klöster
50%
Urnenbeisetzungen und Entnahmen
l li umilisi lien und Urncnsammclgi äbtl
€ 32,40
Erdgräber
€ 69,60
Gruftnischen und gruftartig ausgebaute Erdgräber
€ 222,80
Nachlass auf 6.2.1 - 6.2.3 bei Kindern, die das
10. Lebensjahr nicht vollendet haben
50%
dringliche Nebenarbeiten
Beseitigung von Fundamenten, Grabeinrichtungen,
Bepflanzungen je angefangene halbe Stunde und Arbeiter € 16,20
S P E Z I E L L E E N T E R D I G U N G S G E B Ü H R E N 2006
Gebeineenterdigung (Entnahme)
Einsatz eines Grabarbeiters
€ 64,90
Exhumierung
I Organ der Sanitätsbehörde (Amtsarzt)
€ 32,40
I Organ der Friedhofsbehörde
€ 32,40
Mithilfe durch Friedhofsarbeiter
€ 278,40
Mithilfe (7.2.3) zwecks Tieferlegung
€ 250,50
S O N S T I G E G E B Ü H R E N 2006
Dauerfundament je Einzelgrab
€ 189,10
Beistellung von Grabtrittplatten inkl. Verlegung
Einzelerdgrab
€ 275,30
Doppelerdgrab
€ 367,30
Urnenerdgrab
€ 137,70
kombiniertes Urnenerdgrab
€ 68,80
Beisetzungsbedingte Nachverlegung der Grabtrittplatten
Einzelerdgrab
€ 97,20
Doppelerdgrab
€ I 13,50
Beistellung einer Urnennischenplatte
Größe I
€ 237,90
Größe 2
€ 282,20
Behältnis für Urnenerdbestattung
€ 81,00
sonstige Arbeitseinsätze je angefangenen ? h und Arbeiter € 16,20
Leihgebühr für Grünstöcke
bei Aufbahrungen (8/6/4/2) je Stück
€ 6,50
bei Verabschiedungen und Einsegnungen (8/6/4/2) je Stück € 2,30
NICHTGEMEINDEBÜRGERZUSCHLÄGE
auf die Grabgebühren
bei der Grabbenützungsgebühr 1.1.0 bis 1.5.0
100%
bei der Friedhofbenützungsgebühr 2.1.0 bis 2.2.0
100%
auf die Beerdigungsgebühren
bei der Administrationsgebühr 3.1.0 (=Beisetzungsanmeldung) ausgenommen 3.1.2 und 3.1.3
100%

4. V I E H M A R K T G E B Ü H R E N U N D M A R K T G E B U H R E N
Es wird der Antrag auf Erhöhung der Tarife für 2006 im Ausmaß von
+ 1,5% bis +2,8% gestellt, da die Tarife seit 2004 unverändert geblieben
sind.
Überlassung von Marktflächen gem. § 8 Abs. I Ziffer 3 lit. b der
Innsbrucker Marktordnung i.d.g.F.:
je angefangenen lfm. Verkaufsfläche
€ 1,80
Überlassung von Marktflächen gem. § 8 Abs. I Ziffer 3 lit. a. sowie Ziffer 5
u. 6 der
Innsbrucker Marktordnung i.d.g.F.:
Je angefangenen lfm. Verkaufsfläche
€ 2,20
III. Überlassung von Marktflächen gem. § 8 Abs. I Ziffer 4 und 8 bis 10 der
Innsbrucker
Marktordnung i.d.g.F.:
Je angefangenen lfm. Verkaufsfläche
€ 3,50
5. G E H S T E I G B E I T R A G
D e r für die Bemessung des Gehsteigbeitrages maßgebliche Gehsteigbeitragssatz ist gem. § I 3 Abs. 4 Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabcngesetz
v o m Gemeinderat für das gesamte Stadtgebiet einheitlich festzusetzen.
D e r Gehsteigbeitragssatz darf höchstens 1/100 der Durchschnittskosten
für die Herstellung von I m ; zeitgemäßer Gehsteigfläche betragen.

Antrag: Unter Zugrundelegung der derzeit gültigen durchschnittlichen
Angebotspreise mit Bezug „Gehsteigneuerrichtung" bewegen sich die
Herstellungskosten auf dem Niveau der Vorjahre, sodaß die Beibehaltung
des Gehsteigbeitragsatz von EUR 2,58/nV mit Wirksamkeitsdatuni
1. 1.2006 beantragt wird.
6. E R S C H L I E S S U N G S B E I T R A G
Gemäß § 7 Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz werden die Gemeinden ermächtigt, im Falle eines Neubaus eines Gebäudes oder der
Änderung eines Gebäudes, durch die seine Baumasse vergrößert w i r d ,
einen Erschließungsbeitrag zu erheben. Die Höhe des Erschließungsbeitragssatzes richtet sich nach der von der Gemeinde zu tragenden Straßenbaulast und darf 5 % des Erschließungskostenfaktors nicht übersteigen.
Antrag
Der Erschließungsbeitragssatz für die Bemessung des Erschlicßungsbeitrages wird gem. § 7 Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesctz ab
1. 1.2006 mit 5 % (Vj.:5%) des für das Jahr 2006 geltenden Erschließungskostenfaktors festgesetzt, das sind - so sich der Erschließungskostenfaktor
für 2006 nicht ändert - € 5,78.
7. H U N D E S T E U E R
Aufgrund der Hundesteuerordnung 2001 wird im Haushaltsjahr 2006 die
Hundesteuer weiterhin mittels Jahresbescheid vorgeschrieben, die Tarife
können aber auch unterjährig auf monatlicher Basis abgerechnet werden.
Es wird beantragt, die Hundesteuer im Jahr 2006 im Durchschnitt um
+1,5% zu erhöhen:
Antrag: Die Hundesteuer wird ab 1. 1.2006 wie folgt neu festgesetzt:
Pro Hund (Jahrestarif)
€ 79,20
Für Wachhunde und Hunde, die in
Ausübung eines Berufes oder Gewerbes
gehalten werden (§3 Abs. I der HundeSteuerordnung), je Hund
€ 27,60
Ermäßigter Steuersatz gern §3 Abs. 2 der
Hundesteuerordnung, je Hund
€ 46,80
Ersatzhundemarke (incl. Porto)
€ 2,00
8. W A S E N M E I S T E R E I G E B Ü H R E N
Es wird der Antrag auf Erhöhung der Tarife für 2006 im Ausmaß von
durchschnittlich + 1,5% gestellt.
Antrag: Die Gebühren für die Wasenmeisterei betragen ab 1.1.2006:
1. Beseitigung eines Tierkadavers:
Wasenmeistergrundgebühr
€ 9,30
zzgl. gewichtsabhängige Beseitigungsgebuhr *
€ 9,30
Bei Abholung zusätzlich Fuhrgebühr - Tarif It. Fuhrpark
+ 20 % USt.
2. Beseitigung verdorbener Nahrungsmittel oder sonstiger Abfälle aus
der Nahrungsmittelindustrie und dem Nahrungsmittelgewerbe je kg
wie in lit. I.
3. Vorbereitung, Öffnung eines Kadavers
zur Untersuchung (Sektion)
€ 9,30
4. Aufladen eines Großtierkadavers auf das
Transportfahrzeug
€ 13,60
5. Fuhrgebühr bei Benützung eines LKW"s je Kilometer
Fahrstrecke: Tarif It. Fuhrpark
6. Dienstgang zu einer Partei
€9,30
7. Fütterung und Pflege eines in Kontumaz befindlichen
oder nach § 13 Abs. 2 der Wasenmeisterordnung in
Verwahrung genommenen Hundes, je Tag
€ 9,30
8. Auslösen eines eingefangenen und in Verwahrung
genommenen Hundes durch dessen Eigentumer
It. BGBl.
€ 13,60
9. Abhauten eines Kadavers und Ausfolgung
der Haut (Fell) an den Eigentümer
€ 21,50
10. Tötung eines Tieres auf Verlangen des
Eigentümers
€ 27,90
*) Z u den Entgeltsätzen der Punkte I bis 10 t r i t t die Umsatzsteuer im
gesetzlichen Ausmaß (derzeit +20%), ausgenommen hievon ist die A b rechnung der gewichtsabhängigen Tierkadaverbeseitigung je kg, welche
mit 10% USt zu belegen ist.

INNSBRUCK INFORMIERT - SERVICEBEILAGE -JÄNNER 2006

XXI