Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1935

/ Nr.8

- S.16

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Amtsblatt N r . 9

Strom im Ueberfluß!
Als Beitrag zur Arbeitsschlacht gewährt das E M I für den Sommer 1935 Sonderbegünstigungen
Die Wasserführung unserer Bäche und Flüsse ist bekanntlich zu den einzelnen Jahreszeiten stark verschieden: Sie sinkt im Winter, besonders bei Eisgang, stark
ab, steigt aber im Sommer vielfach weit über das Fassungsvermögen und die Leistungsfähigkeit der elektrischen Kraftwerke.
Der Energiebedarf hingegen,
besonders jener an elektrischer Energie, verläuft ganz
anders: Er ist im Winter wesentlich größer als im Sommer. Da nun die Kraftwerke
so groß bemessen sein müssen, baß sie den Winterbedarf zu decken vermögen und
dabei «immer noch die gebotene Leistungsreserve aufweisen, ergeben sich zwangsläufig große Ueberfchüsse an
Sommerdarbietung. Diese irgendwie, wenn auch dilligst
zu verwerten, war stets das
Ziel unserer heimischen Elektrizitätswirtschaft: teilweife
konnte es durch die Exportlieferung nach Bayern erreicht werden.
I m bevorstehenden Sommer
werden die Ueberschüsse ganz
besonders groß fein, da einerseits durch die Wirtschaftskrise der Stromverbrauch in
Innsbruck zurückging, andererseits die großen, in den
Bergen angehäuften Schneemassen
außergewöhnliche
Mengen an Sommerwasser
erwarten lassen. Es wird also
in den kommenden Monaten
im wahren Sinne des Wortes das Wasser ungenützt
über die Wehre zu Tal fließen.
I m Bewußtsein der hohen kulturellen und volkswirtschaftlichen Bedeutung der Elektrizität im Haushalt,
im Gewerbe und in der Industrie, erblickt das E W I
seine Aufgabe darin, möglichst allen Abnehmern des
Versorgungsgebietes die Vorteile der Elektrizität zugänglich zu machen und hiedurch gleichzeitig die vorhandenen Anlagen möglichst ganzjährig auszunützen.
Manche Abnehmer werden vielleicht der Meinung sein,
der Strom solle verbilligt werden, dann werde die Abnahme steigen und so beiden Teilen geholfen fein. Dieser Vorschlag übersieht indeß, daß unter den gegenwärtigen Wirtschafte- und Einkommensverhältnissen eine
Verbilligung des Stromes keine entsprechende Verbrauchssteigerung zur Folge hätte und daher mit einem
Einnahmenrückgang gerechnet werden müßte, der es
dem Werke unmöglich machen würde, seinen Verpflichtungen, besonders der Stadt gegenüber, nachzukommen.
Schließt sich sonach eine Stromverbilligung leider von
selbst aus, so bleibt doch die Möglichkeit, bei Sicherung
der bisherigen Einnahmen erhöhte Energiemengen zur

Verfügung zu stellen. Dieser Weg scheint in der Tat geeignet, unserer Volkswirtschaft ohne Geldaufwendung,
sondern nur durch Ausnützung vorhandener Werte
einen Auftrieb zu erteilen, indem Zumindest für einige
Monate die bisher geübte Sparsamkeit außeracht gelassen und die Heuer so ausnahmsweise ergiebig verfügbare Energie zu den jeweils
möglichen
Verwendungszwecken genützt werden
kann. Damit aber trägt das
E W I das Seine zum Aufbauwerk der Wirtschaft, zur
Arbeitsschlacht, bei und gibt
seiner Abnehmerschaft die
Gelegenheit, sich von den
vorteilhaften Anwendungsmöglichkeiten des elektrischen Stromes und der elektrischen Geräte zu überzeugen, ohne daß dafür mehr
als bisher zu bezahlen wäre.
Für die „Strom im Uederfluß" betitelte Aktion sind
seitens der Verwaltung folgende Bestimmungen festgelegt worden:
Alle ständigen, nach den allgemein gültigen Zählertarifen beziehenden Abnehmer
können in der Zeit ab 1. Mai
1935 bis zur Zählerablesung
im Oktober 1935 beliebige
Strommengen beziehen, ohne
hiefür ein höheres Entgelt zu
entrichten, als für den Aprilbezug (Ttrombezug zwischen
den Zählerablesungen im
März und April 1935); die
Abrechnung erfolgt monatlich getrennt für jeden Zähler;
bleibt ein Monatsverbrauch unter dem Aprilbezug, so
ist nur der tatsächliche Monatsoerbrauch zu bezahlen.
Für Abnehmer mit Saisonbetrieben (Sommerfrischen.
Hotels. Gastwirtschaften. Ausstellungen, Garagen usw.)
wird der Berechnung an Stelle des Nvrilbezuges der
Bezug im jeweiligen kalendergleichen Monate des Vorjahres zugrunde gelegt.
Für Neuanschlüsse (neu zur Aufstellung gelangende
Zähler) werden bis zur Iählerablesung im Monate Oktober 1935 von den verbrauchten Strommengen nur
5tt Prozent verrechnet.
Ein Rechtsanspruch auf den kostenlosen Ueberflußstrom
besteht nicht, in allen Zweifelsfällen entscheidet das
E W I allein unter Ausschluß jedes Rechtsweges. Die
kostenlose Lieferung von Ueberflußstrom erfolgt nur
im Ausmaße der gegebenen Möglichkeiten und setzt
selbstverständlich die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, der allgemeinen Stromlieferungsbedingungen
und der Nnfchlußbestimmungen des E W I voraus.
Innsbruck. Ende April 1935.
EWI

Überfluß!

Verleger, Eigentümer und Herausgeber: Hie Stadtgemeinde Innsbruck. — Verantwortlicher Schriftleiter: 2>r. Willy Rumer, Innsbruck, Wilhelm-Greil-Straße 25.
Druck: Graphische Kunftanstalt T n r o l i a , Innsbruck

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