Innsbruck Informiert

Jg.2005

/ Nr.10

- S.7

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SICHERHEIT

Feuerbeschau — ein wichtiger
Beitrag zur Sicherheit
Jedes Jahr v e r u r s a c h e n B r ä n d e in Ö s t e r r e i c h
u n d a u c h in I n n s b r u c k h o h e S a c h s c h ä d e n - i m m e r w i e d e r sind
V e r l e t z t e u n d leider auch Tote zu beklagen.
Mit seinem Verhalten kann jeder einen L e i t r a g leisten,
z u m i n d e s t das B r a n d r i s i k o m ö g l i c h s t g e r i n g z u h a l t e n .
Unbedingt zu beachten ist die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen, die im Sinne des Brandschutzes
erlassen wurden. Für das Land Tirol
und damit auch für Innsbruck regelt
die Tiroler Feuerpolizei Verordnung
1998 (novelliert zum Jahreswechsel
2004/05) u. a. auch die Maßnahmen
zur Verhütung und Bekämpfung von
Bränden. Grundsätzlich gilt es, eine
Brandgefahr zu vermeiden. Entscheidend ist, dass die Brandbekämpfung
und die Durchführung von Rettungsarbeiten nicht erschwert werden: Das

Pendelbuslösung
für Kranebitten
Seit längerem wird eine Verbesserung der Anbindung von Kranebitten an das Innsbrucker Stadtzentrum ins Auge gefasst. Diskutiert
wurden dieVarianten Pendelbus im
10-Minuten-Takt und Direktanbindung im 30-Minuten-Takt. In A b sprache mit der Initiative „Lebensraum Kranebitten" w i r d nun die
Pendel bus-Lösung verwirklicht.
Dei Stadt Innsbruck erwächst mit
der Umsetzung dieserVariante ein
jährlicher Bedarfszuschuss von
32.000 € . ( K P R )

Verstellen oder die Beeinträchtigung
von Brandschutzeinrichtungen,-türen
oder Brandmeldern und Löschanlagen hat zu unterbleiben. U m im
Brandfall das Haus sicher verlassen zu
können, sind rauchfreie Flucht- und
Rettungswege zu schaffen.
Zur Kontrolle der Einhaltung dieser
Bestimmungen hat der Gesetzgeber
die Feuerbeschau eingeführt. In Innsbruck wird diese „Beschau" unter der
Leitung der Bau- und Feuerpolizei mit
der Berufsfeuerwehr, Rauchfangkehr e m sowie den elektrotechnischen
Sachverständigen der Landesstelle für
Brandverhütung durchgeführt.
„Die Feuerbeschau dient der Feststellung von Zuständen, die eine
Brandgefahr herbeiführen oder vergrößern oder die Brandbekämpfung
und die Durchführung von Rettungs-

arbeiten erschweren können", stellt
D! Dr. Elisabeth Bader (Leiterin der
Bau- und Feuerpolizei - Umwelt) den
umfangreichen Aufgabenbereich dar.
Mitte September wurde von der
Feuerpolizei mit der Intensivierung
der Feuerbeschau begonnen. Auf Initiative von Magistratsdirektor Dr.
Christoph Platzgummer wurde ein
eigenes Projekt erarbeitet und nunmehr umgesetzt. Mit einem Schreiben
an die Haushalte und Betriebe w i r d
die bevorstehende Feuerbeschau angekündigt. Ein beigelegter Folder wird
unter dem Titel „ D i e Feuerbeschau
k o m m t " über wichtige Details informieren. Gemeinsam mit den Eigentümern und Nutzern w i r d „vor O r t "
abgeklärt, welche Mängel und Gefährdungen bestehen. Diese sind dann auf
Grund des behördlichen Auftrages zu
beheben. Besonders öffentliche und
gewerblich genutzte Gebäude sind
für die Feuerbeschau vorgesehen.
M D Dr. Platzgummer: „Ein gezielter
Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit
der Bürgerinnen und Bürger!" (A.G.)

A

lle v i e r J a h r e wird die Feuerbeschau durchgeführt: in Gebäuden, welche einem öffentlichen Zweck dienen, Gebäude, in denen ein Gewerbe ausgeübt wird; in Versammlungsräumen; in Gebäuden mit mehr als zwei
Geschossen in Holzbauweise und in Hochhäusern. A l l e 12 J a h r e durch
die Berufsfeuerwehr: in landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäuden und in
allen übrigen Gebäuden bei begründeten Verdacht auf brandschutztechnische Missstände oder andere feuerpolizeilich bedenkliche Zustände.
N ä h e r e I n f o r m a t i o n e n : Feuerpolizei der Stadt Innsbruck: 5360-3 I 12
Berufsfeuerwehr: 93033; Homepage: www.innsbruck.at/feuerbeschau

Wir führen
die griffigsten
HELLE BIRNE GUTER T I P P !
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INNSBRUCK INFORMIERT - OKTOBER 2005

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