Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1935

/ Nr.8

- S.13

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13

Amtsblatt Nr. 9

Mitteilungen öes HtaötphMates
Stand der Infektionskrankheiten im Juli 1935
Scharlach: 3 Erkrankungsfälle, kein Todesfall.
Diphtherie: 12 Erkrankungsfälle, kein Todesfall.
Typhus: 1 Erkrankungsfall, kein Todesfall.
Zahl der Geborenen im Juli 1935
Gesamtzahl: 55, davon 2 Totgeburten, 29 männlich,
davon 2 Totgeburten, 26 weiblich, keine Totgeburt.
Todesfälle im Juli 1935
Gesamtzahl:
davon auswärts:

74
21
53 (25 männlich, 28 weiblich).

Kunönmchungen!
Durch Verfügung des Herrn Regierungskommisfärs vom 18. 7. 1935 wird in Abänderung des
Punktes 2 der Platzordnung des städtischen Sportplatzes an der Sill das Mitnehmen von Hunden
in den Sportplatz künftig verboten.
Die geänderte
Platzordnung
hat demnach folgenden Wortlaut:
1. Zuschauer dürfen die abgegrenzten Spielfelder der Sportanlagen nicht betreten.
2. Die Mitnahme von Hunden ist untersagt.
3. Das Radfahren innerhalb des Sportplatzes
ist verboten. Die Fahrräder müssen auf dem Abstellplätze abgegeben werden.
4. Der Sportplatz darf nicht durch Wegwerfen
von Papier, Speiseabfällen u. dgl. verunreinigt
werden.
Uebertretungen dieser Platzordnung werden
gemäß § 67 des Gemeindestatutes mit Geld bis
zu 200 8 oder Arrest bis zu 2 Wochen bestraft.
Durch Verfügung des Herrn Regierungskommisfärs vom 18. 7. 1935 wird im Freibad Peterbrünnl am Sieglanger zum Schütze der Kulturen
der dort gelegenen Siedlungen das Ballspiel verboten.
Uebertretungen dieses Verbotes werden gemäß
§ 67 des Gemeindestatutes mit Geld bis zu 200 8
oder Arrest bis zu 2 Wochen bestraft.

Vas Innsbrucker Htaötrecht
I m Landes Gesetz- und Verordnungsblatt für Tirol
vom 8. August 1935 wurde das Landesgesetz vom
10. Juli 1935/^womit für die Landeshauptstadt Innsbruck ein neues Stadtrecht erlassen wurde, kundgemacht. Das Stadtrecht tritt mit 1. September 1935 in

Kraft. Das auf Grund des Landesgesetzes vom 9. März
1921 und seiner Nachtragsgesetze bisher geltende Stadtrecht tritt gleichzeitig außer Kraft.
Es ist daher damit zu rechnen, daß der neue Gemeindetag bereits in der ersten Hälfte des September
vom Landeshauptmann bestellt wird und zur konstituierenden Sitzung zusammentritt.

Gib acht! " auf öer Innsbrucker Messe
Wie wir erfahren, hat sich die Österreichische Zentralstelle für
Unfallverhütung in Wien entschlossen, die auf der Wiener Frühjahrsmesse mit großem Erfolg gezeigte G r o ß a u s st e l l u n g
„ K a m p f dem U n f a l l " auch auf der Innsbrucker Messe 1935
zur Schau zu bringen. An Hand von Bildern und Plakaten, Plänen und Karten sowie Modellen und Originalstücken und schließlich unter Zuhilfenahme von Lichtbildern und Filmen, welche in
der Ausstellung unentgeltlich zur Vorführung gelangen, wird
vom Unfall und seinen Folgen sowie von den Unfallverhütungsmöglichkeiten erzählt. Durch all das Dargestellte wird in sinnfälliger, aber auch lehrhafter und überzeugender Weise dargetan
werden, daß die Unfallverhütung heute mehr denn je eine Angelegenheit ist, die jeder einzelne Oesterreicher, gleichviel an welcher
Stelle er im Leben und Beruf steht, angeht: denn U n f a l l v e r h ü t u n g b e d e u t e t Schutz der Gesundheit und Schaffenskraft der Werktätigen und Schonung, bzw. Erhaltung von Kapital und Sachwerten, also Schutz v o n V o l k u n d V o l k s v e r m ö g e n . Bedenken Sie, was es heißt: die obligatorischen
Arbeiter-Unfallversicherungsanstalten hatten am 31. Dezember 1933
nach Unfällen in den Betrieben dauernde Unfallsrenten an 39.100
schwerverletzte Arbeiter, 5600 Witwen, 3300 Waisen und 720 Vorfahren und Enkel, also insgesamt 48.720 Personen zu zahlen.
Das geldliche Erfordernis für ein Jahr beträgt 29,700.000 8. Durch
Unfallverhütung hier eine Entlastung herbeizuführen, das liegt
durchaus auf jener Linie, die Österreichs Wirtschaft in der letzten
Zeit beschreitet, auf der Linie: W i r t s c h a f t i m A u f b a u .