Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1935

/ Nr.8

- S.8

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s
Vas Heimatrecht öer Gattin eines
Ausgebürgerten
Bei der Stadtgemeinde Innsbruck wurde von der
Gemeinde St. Martin bei Villach das Ansuchen um
Aufnahme des 36jährigen Georg Aichholger und seiner
Gattin und der Tochter in den Heimatsverband von
Innsbruck gestellt. Die Stadtgemeinde Innsbruck lehnte
die Aufnahme ab, weil das Vundesvolizeikommissariat
Innsbruck den Verlust der Landesbürgerschaft des
Georg Aichholger im Bundesland Kärnten rechtskräftig
ausgesprochen habe. Mit dem Verlust der Landesbürger^
schaft im Bundesland Kärnten sei auch die Bundesbürgerschaft aberkannt worden. Die gegen diesen Bescheid
von der Gemeinde St. Martin eingebrachte Berufung
wurde von der Tiroler Landesregierung in dem Sinne
erledigt, dah die Frage des Heimatrechtes des Georg
Aichholger durch seine Ausbürgerung gegenstandslos geworden sei, daß aber hinsichtlich seiner Gattin und seines Kindes der Berufung der Gemeinde St. Martin
Folge gegeben und erkannt werde, daß diefe das Heimatrecht in Innsbruck erworben haben. Gegen diese
Entscheidung brachte die Stadtgemeinde Innsbruck die
Beschwerde an den Bundesgerichtshof ein, in der eingewendet wird, daß die Ehefrau während des Bestandes einer Ehe unfähig sei, selbständig ein neues Heimatrecht zu erwerben. Auch habe die Gattin Ottilie
Aichholger, die erst im Dezember 1925 die Eigenberechtigung erlangt habe, die gesetzliche 10jährige Ersitzungsfrist überhaupt noch nicht vollstrecken können. Der
Bundesgerichtshof (Vorsitzender Senatspräsident Scavinelli) hat der Beschwerde Folge gegeben und die angefochtene Entscheidung wegen Rechtswidrigkeit durch
Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. I n
der Begründung wird gesagt: Es ist im allgemeinen
richtig, daß, wie die Beschwerde ausführt, die Ehefrau
während des Bestandes ihrer Ehe nicht selbständig ein
neues Heimatrecht erwerben kann. Allein im gegebenen
Falle ist die heimatsrechtliche Abhängigkeit der Ottilie
Aichholger von ihrem Gatten dadurch gelöst worden,
daß der Gatte ausgebürgert wurde, ohne daß auch für
sie der Verlust^.der Landesbürgerschaft eingetreten wäre.
Dagegen ergab sich in anderer Hinsicht die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides, weil sich die belangte Behörde in der Begründung des Bescheides auf
die selbständige Erwerbung eines Heimatsrechtsanspruches der Gattin durch Ersitzung stützt, obwohl die Gattin
erst im Dezember 1925 die Eigenberechtigung erlangt
hat.

Die Vevölterung Österreichs nach
Religionsbekenntnissen
Das Bundesamt für Statistik teilt folgende Ergebnisse der Volkszählung 1934 mit: I n Oesterreich
wurden am 22. März 1934 6,112.658 Personen (90.5«/o)
röm.-katholischen Glaubensbekenntnisses, 3242 (0.1«/«)
griechisch-katholischen, 350 (0.0«/,) armenisch-katholischen, 280.333 (4.2°/<>) evangelischen Glaubensbekenntnisses A. B., 15.119 (0.2«/«) evangelischen Glaubensbekenntnisses H. B.. 36.776 (0.5«/«) altkatholischen, 191.481

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(2.8°/«) israelitischen, 7105 (0.1«/°) Angehörige anderer
Glaubensbekenntnisse, 106.080 (1.6°/«) konfessionslose
Personen gezählt.
I m Fahre 1910 — für 1923 liegen nur Teilergebnisse
vor — hat die Zahl dsr Katholiken (aller drei Bekenntnisse) 6,225.843 oder 93.7 Progent, die Zahl der
Evangelischen beider Bekenntnisse 206.503 oder 3.1°/«.
die Zahl der Israeliten 194.584 oder 2.9«/«, die Zahl der
anderen 19.052 oder 0.3«/« betragen. Es ergeben sich somit gegenüber 1910 größere Verschiebungen. Die Katholiken und Israeliten haben sowohl nach Anzahl als
auch nach verhältnismäßigem Anteil abgenommen, die
Evangelischen und die „anderen" (darunter besonders
die Konfessionslosen) zugenommen. Es muß hinzugefügt
werden, daß die Volkszählung sehr bald nach dem Umschwung der Verhältnisse in Oesterreich stattgefunden
hat und daß neueste Bewegungsrichtungen in der Konfessionsverteilung in diesen Zahle noch nicht zum Ausdruck kommen. Bei den Israeliten und von den Konfessionslosen entfielen die Hauptmasse auf Wien. Erstere
zählen in Wien 176.034 oder 91.9«/« aller Israeliten
und 9.4°/« der Wiener Bevölkerung, letztere 75.906 oder
71.6«/« aller Konfessionslosen und 4.1»/« der Wiener Bevölkerung. I m Jahre 1923 wurden in Wien 201.513
Israeliten oder 10.8«/« der Wiener Bevölkerung, im
Jahre 1910 175.318 oder 8.6°/« der Wiener Bevölkerung
gezählt. Evangelische A. B. wurden 99.792, Evangelische H. V. 10.629, beide zusammen also 110.421 oder
5.9«/« der Wiener Bevölkerung gezählt gegenüber
88.508 oder 4.7«/« im Jahre 1923 und 75.854 oder 3.7°/«
im Jahre 1910.

Monatsbericht über öen Kremöenvertehr
Juli 1935
Zahl de« angekommenen Fremden:
Ständiger Wohnort
Wien
Sonstiges Oesterreich
Deutsches Reich, Dangig
Schweiz, Liechtenstein
Italien
Südslawenstaat
Ungarn
Rumänien
Tschechoslowakei
Polen, Baltische Staaten
Schweden, Norwegen, Dänemark
Niederlande, Belgien, Luxemburg
Großbritannien, Irland
Frankreich, Monaco
Spanien, Portugal, Andorra
Griechenland, Albanien, Bulgarien, Türkei . .
Rußland mit Russisch-Asien
Uebriges Asien
Afrika. Australien
Vereinigte Staaten von Nordamerika, Kanada .
Uebriges Amerika

1935

1934

4155
3573
687
1369
804
88
415
44
1521
55
433
1998
1811
1525
86
20
18
36
15
702
12

3787
3084
508
1062
842
61
452
45
1195
62
373
1449
1689
1402
48
20
5
29
49
1018
89

Zusammen . 19367* 17269
*Hievon: 1. Geschäftsreisende 976, 2. Jugendliche in Herbergen,
Heimen und dergleichen 480.