Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1935

/ Nr.8

- S.1

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Nr. 9

15. August 1935

1. Jahrgang

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Vergnügungssteuer

Von Aheater-Konsulent Dr. fiembaur

Unter den Steuern und Abgaben, die nach der Abgabenteilung den Städten zu selbständiger Bemessung
und alleinigem Verbrauch geblieben waren, stand zumeist die Vergnügungssteuer an erster Stelle; sie stellte
besonders in Städten mit starkem Fremdenverkehr eine
Hauptquelle der Steuereinnahmen der Stadtgemeinde
dar, die auch keiner Kritik seitens der Bevölkerung
begegnete, da sie einen nicht-notwendigen Verbrauch
betraf, an dem obendrein die Einheimischen nur zum
Teil beteiligt waren.
Der Rückgang der Vergnügungssteuer wird gewöhnlich kurz mit der allgemeinen Wirtschaftslage und besonders mit dem Rückgang der Fremdenzahlen begründet. I n der Hauptsache trifft diese Begründung gewiß
Zu,- bei eingehender Betrachtung können jedoch auch
andere Ursachen aufgedeckt werden, die für die Entwicklung der Steuereinnahmen keineswegs bedeutungslos sind.
Die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer in Innsbruck betrugen

1931
1932
1933
1934

8 644.535.46
„ 533.424.19
„ 430.060.92
.. 310.901.63

Wenn dieser seit 1931 stark absteigenden EinnahmenKurve gegenüber einfach behauptet wird, die Ursache
hiefür liege in der Tatsache, daß die verschiedenen
steuerpflichtigen Vergnügungen nunmehr geringen Ve-

such aufweisen, so ist schon diese Annahme keineswegs
durchaus richtig. Die Besuchergahlen haben nämlich nur
bei einzelnen kulturell bedeutsamen Unternehmungen
stärker abgenommen, und zwar bei den Konzertveranstaltungen und bei Vorträgen; die Besucherzahlen von
Sportveranstaltungen, Tanzunterhaltungen sind teilweise gleich geblieben, jene von Boxkämpfen ganz wesentlich gestiegen. Aber auch unser Stadttheater hat in
den Besucherzahlen seit 2 Jahren wieder zugenommen.
Das Innsbrucker Stadttheater weist folgende Besucherzahlen aus:

1931/32
1932/33
1933/34
1934/35

144.715
130.161
132.624
137.137

Soll nun die Heranziehung der einheimischen Bevölkerung zu den einzelnen Veranstaltungen beurteilt
werden, muß die Hauptfremdenzeit außer Betracht
bleiben und es darf sich die Uebersicht nur auf die Wintersaison beziehen. Verschiedene Unternehmungen zeigen in der Winterzeit ein Anwachsen der Besucherzahl:
wenn aber trotzdem das Steuererträgnis auch für diese
Zeit sinkt, ist dies auf die beiden folgenden Umstände
zurückzuführen: einerseits wurden von den Unternehmern die Eintrittspreise herabgesetzt, um den Einwohnern den Besuch der Veranstaltungen überhaupt zu ermöglichen, so war dies insbesondere auch bei den Faschingsunterhaltungen der Fall,- andererseits mußte die