Innsbruck Informiert

Jg.2002

/ Nr.2

- S.45

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SERVICE

Ärger wegen Parkstrafen
muss nicht sein
S e h r v i e l e in I n n s b r u c k a u s g e s t e l l t e S t r a f z e t t e l w ä r e n v e r m e i d bar, e b e n s o w i e d e r d a m i t v e r b u n d e n e Ä r g e r : V o r a u s g e s e t z t , d i e
A u t o f a h r e r h a l t e n sich an d i e „ S p i e l r e g e l n "
der „Innsbrucker Parkordnung".
Bei manchen
Fahrzeuglenkern
scheinen jedoch immer noch gewisse
Uliklarheiten darüber zu bestehen,
wo, wie lange und wann geparkt werden darf bzw. ob das Abstellen des
Fahrzeuges der Gebührenpflicht unterliegt oder nicht. Bis zu dreißig Mal
pro Tag sind die Mitarbeiter/innen des

fang bzw. Ende) aufgestellt sind. Kurzparkzonen werden durch Verkehrszeichen kundgemacht, nicht durch Bodenmarkierungen!
Die blauen Bodenmarkierungen
kennzeichnen lediglich jene Flächen,
auf denen geparkt werden darf
(durchgehende Linie: Gebührenpflicht, unterbrochene
Linie: gebührenfrei).
Die Verkehrszeichen
enthalten auch A n gaben darüber, ob
Gebührenpflicht besteht bzw. wie lange
in diesem Gebiet
geparkt
werden

darf.

SO Gent, die dritte angefangene halbe
Stunde I €).
In Wohngebieten darf an Werktagen
(Montag bis Freitag) in der Zeit von 9
bis 19 Uhr maximal I 80 Minuten bzw.
3 Stunden geparkt werden, wobei
zwischen gebührenpflichtigen und gebührenfreien Zonen unterschieden
werden muss. Bei Gebührenpflicht
sind für jede angefangene halbe Stunde 50 Cent zu entrichten, in gebührenfreien Zonen muss der Beginn
der Parkzeit mittels Parkuhr ausgewiesen werden.
Im Bahnhofsbereich ist die Kurzparkzonenzeit rund um die Uhr mit
30 Minuten beschränkt (Gebührenpflicht an Werktagen von 9 bis 19 Uhr.
außerhalb dieser Zeiten ist eine Parkuhr zu verwenden).

Schummeln birgt
doppeltes Risiko

Ein „Ausweichen" (Halteverbot, Ladezone, Behindertenparkplätze etc.)
entbindet nicht von der Gebührenpflicht. Hier besteht sogar das Risiko
In der Innenstadt
einer doppelten Bestrafung (Überbeträgt die Höchsttretung der Straßenverkehrsordnung
ße/"sp/e/ Fallmerayerstraße: In Ladezonen bzw. Zonen für einspu- parkdauer an Werk- und des Tiroler Parkabgabegesetzes).
rige Fahrzeuge besteht nach der „Ladezonenzeit" (sie endet um tagen (Montag bis In Ladezonen weist die Beschilderung
/ 8 Uhr) weiterhin bis 19 Uhr Gebührenpflicht (Foto: K. Rudi?) c •
10 darauf hin, zu welchen Zeiten die LaQ .•
"
n

&
Freitag
von
9
bis
19
Referates für Kurzparkzonenstrafen
detätigkeiterfolgen darf, wobei die LaUhr, Samstag von 9 bis 13 Uhr) einmit Autofahrern konfrontiert, die
detätigkeit sofort begonnen und oheinhalb Stunden, und es besteht Gemeinen, zu Unrecht „zur Kassa" gene Unterbrechungen durchgeführt
bührenpflicht (erste und zweite anbeten zu werden.
werden muss. Außerhalb der für die
gefangene halbe Stunde kostet jeweils
D u r c h umfassende Information
über die geltenden Bestimmungen
können die meisten „Beschwerden"
Personen, die häufig in gebührenautomaten. Interessenten, die das
bereinigt werden. Doch so weit muss
pflichtigen Zonen parken, können auf
neue Parkgebühren-System testen
es in der Regel gar nicht kommen:
die Dauer von sechs Monaten die
möchten, können sich ab sofort bei
Vorher informieren heißt die Devise!
Möglichkeit des „bargeldlosen Parder Stadtkasse Innsbruck, Mariakens" testen. Bei den elektronischen
Theresien-Straße 18, oder unterTeVerkehrszeichen weisen
Parkuhren, die einfach am Rückspielefon 5360 D W I I 32 oder I 330 vorKurzparkzonen aus
gel angebracht werden können, wermerken lassen. In derTestphase wird
In Innsbruck sind die Kurzparkzoden nur jene Parkgebühren abgefür die elektronischen Parkuhren einen flächendeckend verordnet. Das
bucht, die tatsächlich verparkt wurne Kaution von 100 (, eingehoben.
bedeutet, dass jeweils an den Ein- und
den. Zudem entfallen die KleingeldDie Parkwertkarten im W e r t von SO
Ausfahrtsstraßen zu diesen Zonen
bevorratung und die Wege zum Park€ sind wieder auf lad bar.
Verkehrszeichen (Kurzparkzone A n -

Gebuhrenpflichtige
Parkzonen

Bargeldloses Parken

INNSBRUCK INFORMIERT - FEBRUAR 2002