Innsbruck Informiert

Jg.2002

/ Nr.1

- S.19

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Diese Ausgabe – 2002_Innsbruck_informiert_01
Ausgaben dieses Jahres – 2002
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AMTLICHK
Payr Betriebs GesmbH., Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen bis zu einem hochstzulässigen
Gesamtgewicht von 3.500 kg,
Fürstenweg 7
Pezina und P a r t n e r KEG,
Partnervermittlung, Museumstr.
19/4
Pfandl Alexander, Betrieb eines Fitnessstudios, Olympiastr. 10
Pinggera Michael, GeschäftsVermittlung in der Form der Vermittlung von Verträgen zwischen
Personen, die nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz zur Erbringung
von Finanzdienstleistungen berechtigt sind, und Personen, die
derartige Leistungen in Anspruch
nehmen wollen, unter Ausschluss
jeder den Finanzdienstleistern
bzw. den Vermögensberatern
vorbehaltenen Tätigkeit, JosefPöll-Str. 2
Politto Tilki & Seven O E G ,
Anbieten persönlicher Dienste an
nicht öffentlichen Orten im Sinne
einer Hausmeistertätigkeit, Amraser Str. I 18
Rameshan Christoph, Marktund Meinungsforscher, Hans-Untermüller-Str. 6
Rottensteiner Anna, PR- (Öffentlichkeitarbeit-) Beraterin, General-Feurstein-Str. 19
Schneider D i e t m a r , Geschäftsvermittlung in der Form
der Vermittlung von Verträgen

zwischen Personen, die nach dem
Wertpapieraufsichtsgesetz zur
Erbringung von Finanzdienstleistungen berechtigt sind, und Personen, die derartige Leistungen in
Anspruch nehmen wollen, unter
Ausschluss jeder den Finanzdienstleistern bzw. den Vermögensberatern
vorbehaltenen
Tätigkeit, Nagillerstr. 70
Schöpf W e r n e r , Markt- und
Meinungsforscher. Dörrstr. 85
Skrabel Andreas, Geschäftsvermittlung in der Form der Vermittlung von Verträgen zwischen
Personen, die nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz zur Erbringung
von Finanzdienstleistungen berechtigt sind, und Personen, die
derartige Leistungen in Anspruch
nehmen wollen, unter Ausschluss
jeder den Finanzdienstleistern
bzw. den Vermögensberatern
vorbehaltenen Tätigkeit, Trientlgasse 65/2
Steixner Manfred, Geschäftsvermittlung in der Form der Vermittlung von Verträgen zwischen
Personen, die nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz zur Erbringung
von Finanzdienstleistungen berechtigt sind, und Personen, die
derartige Leistungen in Anspruch
nehmen wollen, unter Ausschluss
jeder den Finanzdienstleistern
bzw. den Vermögensberatern
(Fortsetzung ciuf Seite VIII)

Parkwertkarten
nur noch in Euro
Seit Ende November werden nur noch Euro-Parkwertkarten ausgegeben. Für
die neuen Parkkarten zu 10
bzw. 20 €. ist bis 3 1 . Dezember der G e g e n w e r t von
137,60 bzw. 275,20 S zu bezahlen. Alle bereits ausgegebenen Schilling-Parkwertkarten bleiben unbegrenzt gültig
und können bis zum letzten
Schilling aufgebraucht w e r den. Das bedeutet unter anderem auch, dass selbst mit
einem Restwert von z. B. einem Schilling ein halbe Stunde Parkzeit bezahlt werden
kann. Der bei Rückgabe der
aufgebrauchten Parkwertkarte ausbezahlte „Recyclingbeitrag" bleibt bei Schilling-Parkwertkarten bis zum 3 1 . Dezember unverändert. Für eine
105 S-Karte (früher auch 100

S-Karten) werden 5 S ausbezahlt, für die 280-S-Karte
(früher auch 300-S-Karten)
werden 10 S rückerstattet.
Für alle Euro-Parkwertkarten w e r d e n einheitlich 5 S
„Recyclingbeitrag" rückerstattet, ab I. Jänner werden
für alle Karten, auch für alte
Schilling-Parkwertkarten, einheitlich 50 Cents ausbezahlt.
In diesem Zusammenhang
sei darauf hingewiesen, dass
dieser Recyclingbeitrag keine
Kaution darstellt und von den
Käufern der Parkwertkarten
somit nie bezahlt w e r d e n
musste. Die Auszahlung des
Recyclingbeitrages ist als A n reiz zur Rückgabe zu verstehen, damit die Karten einer
ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden können. (BS)

MIÏTHI.UNCKN

Bargeldloses Parken:
Testpersonen gesucht
Anfang kommenden Jahres
wird in Innsbruck ein Testlauf
für bargeldloses Parken in
Kurzparkzonen
gestartet.
Der Probebetrieb w i r d über
die Dauer von sechs Monaten geführt, im Anschluss daran w i r d der Stadtsenat anhand der Erfahrungen m i t
dem neuen System über eine
W e i t e r führung des
Projekts
entscheiden.
Mittels Frage b o g e n
können die
Testpersonen
ihre
Meinung zu
dem neuen
S y s t e m
äußern.
Z u m Test
des „Smart
Park
Systems" eingeladen w e r d e n
vor allem Firmen sowie Personen, die häufig in den bewirtschafteten Z o n e n Innsbrucks parken. 300 elektronische Parkuhren w e r d e n für
den Testbetrieb ausgegeben.
Die Vorteile für die Benutzer: Von der Chipkarte werden nur jene Parkgebühren
abgebucht, die tatsächlich
verparkt werden. Die Kleingeldbevorratung und der
W e g zum Parkautomaten
entfällt. Die elektronische
Parkuhr (in der Größe eines
Taschenrechners) und die dazugehörende Chipkarte können weitergegeben w e r d e n .
Diese Möglichkeit könnte besonders jene Firmen ansprechen, deren Mitarbeiter abwechselnd im Stadtgebiet
Innsbrucks zu Service- oder
Montagetätigkeiten u n t e r wegs sind.
Die Überwachungsorgane
sind mit speziellen Lesegeräten ausgestattet. Ein Ablesen
der elektronischen Parkuhr ist

INNSBRUCK INFORMIERT - SERVICEBEILAGE -JÄNNER 2002

mittels Infrarot-Übertragung
z. B. auch bei verschneiten
Windschutzscheiben möglich.
F tir die elektronischen
Parkuhren w i r d im Testbetrieb eine Kaution von € 100
eingehoben. Die Parkkarten
werden im W e r t von €. 50
ausgegeben und sind wieder
aufladbar.

Interessenten, die das neue
Parkgebühren-System testen
möchten, können sich ab sof o r t bei der Stadtkasse Innsbruck, Rathaus, Maria-Theresien-Straße 18, oder unter
Telefon 5360 D W I 132 oder
I 330 vormerken lassen. Über
den genauen Z e i t p u n k t der
Geräteausgabe w e r d e n die
vorgemerkten Interessenten
schriftlich verständigt. Nach
Abschluss des Probebetriebes werden die Kaution für
das G e r ä t und eventuelle
Restguthaben auf der Parkw e r t k a r t e rückerstattet. (BS)

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