Innsbruck Informiert

Jg.2001

/ Nr.7

- S.53

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~*

Freiraumentwicklung
Das Freiraumleitbild als Grundlage für die Ausweisung
von Grün- und Sportflächen im Siedlungsbereich sowie
von Freihalteflächen außerhalb des Siedlungsberejches
X* wurde durch ein externes Planungsbüro in Xusammen- - arbeit mit verschiedenen städtischen Ämtern erstellt.
i

as

der Höttinger A u (Gk 43), Erweiterung der Kleingärten am Moserfeldweg (Gg 54), Neuanlage eines
Kleinspielfeldes in Mühlau (Ga 74)

Zunächst wurden in einer umfassenden Bestandsaufnahme u.a. Lebensräume fur unterschiedliche Herund Pflanzeneemeinschaften erhoben und Flächen
nach ihrem ökologischen Wert und ihrer Bedeutung
für das Landschaftsbild bewertet. Dies dient als wichtige Grundlage für die Ausweisung von Freihalteflächen. Darüber hinaus wurde i m Siedlungsbereich die
Durchgrünung und Versorgung mit öffentlichen Grünflächen und Sportflächen analysiert. Hierbei zeigte sich
ein deutliches Defizit vor allem in den Stadtteilen Dreiheiligen-Schlachthof, Wilten, Reichenau und Pradl.
>^ / . .
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MSST""^

V

Freihalteflächen außerhalb
des Siedlungsbereiches

Freihalteflächen sind Flächen außerhalb des Sied- I
lungsbereiches, die aufgrund einer im ÖROKO fest- *
>
gelegten Hauptfunkt|pn als Freiland gewidmet und |jj
grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden. Ì
Gewisse, den Hauptfunktionen entsprechende Sonder- *
flächenwidmungen sind in eingeschränktem Maße *
möglich. Neben der Hauptfunktion, welche die Zuord- ^
nung zu einer Kategorie entscheidet, gibt es für viele ^
}

Flächen noch weitere Nebenfunktionen, z.B. LandWirtschaft, die auch weiterhin dort ausgeübt werden 1

^ SBm" können.
>:



Griin- und Sportflächen im Siedlungsbereich

Folgende Kategorien von Freihalteflächen werden aus- V
gewiesen:
Ä JSI V

Die Maßnahmenvorschläge für Grün- und Sportflächen im Siedlungsbereich unterteüen sich in folgende Kategorien:
• offendi
(Gö),

laeen, Promenaderf und Parks

l
öffentliche Kinderspielplätze (Gk), (nicht im Rahmen von Grünanlagen),

If

• Kleingärten (Kleingartenan

m



Ökologisch wertvolle Flächen (FÖ),
§3

Landschaftlich wertvolle Flächen (FA),
• Erholungsräume (FE),
• Landwirtschaftliche Freihalteflächen (FI-),
• Forstwirtschaftliche Freihalteflächen (FF),

N|en) (Gg),
(Frei-) Sportanlagen, ü
nssport
(Gs),
Jen, überwiegend für Vereins

• Sonstige Freihalteflächen (FS), (Restflächen ohne
besondere Hauptfunktion),
""^W, A

Freizeitanlagen (einschließlich Trendsportanlagen),
»feinere öffentlich zugangliche Flächen (Ga),

• Freihalteflächen zum Schutz von
meü*(F

Friedhöfe / Friedhofserweiterungen (Gfii

Beispiele für Ausweisungen: Kalvarienberg und pfchs-j
loch Mühlau (FÖ 09 bzw FÖK7), Umgebung des
Kerschbuchhofes (FA 01), Schigebiet Seegrube (jRE 15jf m
Sieglanger / Untere Figge (FL 17)


^ j

m

Beispiele für Maßnahmen: Neuaniage Stadtteilpark
Reichenau-Amras (Gö 22), Neuanlage Spielplatz in

ü


Impressum: Herausgeber und Verleger: Stadtmagistrat Innsbruck, Stadtplanung/Stadtentwicklungsplanung, Fallmerayerstraße 1, A-6010
Innsbruck; Tel.: 0512/5360-1502, Fax: 0512/5360-1437. Grafische Gestaltung: Wächter Design, Defreggerstraße 38, 6020 Innsbruck.
Druck: Athesia-Tyrolia, Exlgasse 20, 6020 Innsbruck. Stand: Juli 2001