Innsbruck Informiert

Jg.2001

/ Nr.7

- S.42

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DIE STADTPLANUNG INFORMIERT

Neue Flächenwidmungs- und Bebauungspläne
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck
hat in seiner Sitzung am 23.
Mai 2001 die Auflage der Entwürfe folgender Flächenwidmungs- und Bebauungspläne beschlossen:
Diese Entwürfe, bestehend aus

zeichnerischer Darstellung und
Legende, sind während der
Amtsstunden in den Schaukästen der Stadtplanung, Fallmerayerstraße 1, 4. Stock innerhalb der unten angegebenen
Fristen einsehbar. Darüber hinaus können weitere Informatio-

nen zu den aufgelegten Entwürfen während der Parteienverkehrszeit von 8 bis 10 Uhr
eingeholt werden. Personen,
die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Be-

trieb besitzen, haben das Recht,
bis spätestens eine W o c h e
nach Ablauf der Auflegungsfrist,
eine schriftliche Stellungnahme
zu den Entwürfen abzugeben.
Die Fristen für die Planeinsicht
und die Abgabe einer Stellungnahme laufen bis 10. Juli 2001.

Marktgraben
v



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Grabenweg

Autobahnzubringer Ost
Rathaus

DEZ

AC**"

Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. M Ü - B 1 / 1 , Mühlau, Bereich
zwischen Dr.-Franz-Werner-Straße und
Hans-Maier-Straße sowie westlich
Schusterbergweg (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. MÜ-B1, ZNr. 3632)
(gem. § 56 Abs. 2 TROG); Im Hinblick auf
eine Änderung des geplanten Projektes erfolgt die Adaptierung der Baufluchtlinie.
Weiters:
Entwurf des Ergänzenden
Bebauungsplanes
Nr.
78/x1, Innsbruck - Saggen,

Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes NR. IN-B2/2, Innsbruck - Innenstadt, Bereich Stainerstraße (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN-B2,2.
Entwurf, ZNr. 3654) (gem. § 56 Abs. 2
TROG); Um im Bereich des Adolf-PichlerPlatzes klare Voraussetzungen für das G e staltungsprojekt zu schaffen, erfolgen geringfügige Adaptierungen des Bebauungsplanes.

Bereich der Gpn. 1230,
708/1, 708/2 und 1470, alle
K G Innsbruck, (als Ä n d e rung des Bebauungspla-

Entwurf des E r g ä n z e n d e n Bebauungsplanes Nr. AM-B11 / 1 , Amras, Bereich Teilfläche der Gpn. 689/8, 689/9
und 674 K G Amras (gem. § 56 Abs 2
TROG); Nachdem die notwendigen Voraussetzungen geschaffen wurden, wird nun
der Ergänzende Bebauungsplan erstellt, wobei die angrenzenden Bebauungsplanbestimmungen übernommen werden.
lungnahme Rechnung getragen, indem die Baugrenzlinie
im nordöstlichen Bereich entfällt.

nes Nr. 78/x, ZNr. 3496)
(gem. § 56 A b s . 2 TROG)
(2. Entwurf)
Im 2. Entwurf wird einer Stel-

Was kann man zur Vermeidung der Ozonbelastung beitragen
Die Vermeidung der Emissionen von Stickoxiden und
flüchtigen Verbindungen trägt
dazu bei, die Ozonkonzentrationen zu senken. Daher werden allen Bürgerinnen und Bürgern folgende Verhaltensweisen empfohlen:

• Verzichten Sie - wo möglich
- auf Autofahrten und bedenken Sie, dass vor allem bei kurzem Fahren (kalter Motor) und
beim Fahren mit hoher G e schwindigkeit (hohe Drehzahl)
die Emissionen hoch sind.
• Planen Sie Ausflüge mit öf-

fentlichen Verkehrsmitteln, ziehen Sie nahe Ausflugsziele den
entfernten vor.
• Versuchen Sie Fahrgemeinschaften mit Arbeitskollegen zu
bilden, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht zur Verfügung
stehen.

• Vermeiden Sie die Verwendung von Farben und Lacken
auf Basis organischer Lösungsmittel.
• Beachten Sie, dass das Verbrennen von Stroh- und Gartenabfällen im Freien weitgehend verboten ist.

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I N N S B R U C K INFORMIERT - SERVICEBEILAGE - JULI 2001

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