Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1950

/ Nr.3

- S.1

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Innsbruck
Erscheint

einma

S cli l > s t I c l t u ü g

B c z usso p r e i s

: i . S t o cl

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Fernsprecher N r .

s>l a t b a u

^ i m in e r

13. Jahrgang

Dir Innsbruckcr Gclncindcratswahlcn
(Schluß.)
Magistrats ^berkominissär D r . Hermann Knoll.
Sobald die Hauptwahlbehördc ans Grund des
Wahlergebnisses die Verteilung der vierzig Gemeinderatssitzc auf die einzelnen Wählergrnppen ermittelt
hat, müssen in weiterer Folge die als Gemeinderäte
gewählten Wahlwerber sowie die Reihenfolge der Er
satzleute festgestellt werden.
Hiezu sind vorerst die gültigen Stimmzettel jeder
Wählcrgruvve in unveränderte uud geänderte zu teilen, wobei als geänderte alle Stimmzettel gelten, bei
denen der Wähler eine Änderung des veröffentlichten
Wahlvorschlages vorgenommeil hat (Bevorzugung
von Kandidaten durch Anhaken, Zurücksetzung durch
Streichungen). Aus den geänderten Stimmzetteln
erhalten mm soviel Wahlwerber, als der Wähler
grnppe Gemeiuderatssitze zugefallen sind, je eine Kau
didatenstimme, nnd zlvar zuerst die vom Wähler be
sonders bezeichneten und sodami die von ihm nicht gc
strichcncn Wählwcrber jelueils in, der Rcihcttsolgc des
Wahlvorschlages. Hierauf find aus dcu uicht gcäuderten Stinnuzetteln so vielen Wahlwerbern in der Nei
henfolge des Wahlvorschlages je eine Kandidaten
slimme anzurechnen, als der Wählergrnppe (Gemeinde
ratssitze zugefallen sind. Jene Wahlwerber der Wählergrnppe, die ans (^rund dieser Ermiltlnng die meisten >tandidatenstimmen erhallen haben, sind gc
loählte l^eineinderäte. Die ^lieihenfolge der (5rsah
lente
sämlliche nicht als (^eiueinderäte gewählte
Wahlwerber einer Liste gelten als (^rsahlente — ist
in einem neuerlichen (3rmittlnng5verfahren zn bestim
men, in dein ans jedem Stimmzettel allen nicht ge^
slrichenen und anch nicht bereits als (^emeinderäte ge
U"ähllen .""iaildidaten eine Stimme angerechnet wird.
Die so ermittelten .Uandidalenstimmen bestimmen die
Reihenfolge der Ersatzmänner. Bei gleicher >taildida
tenstimüienzahl entscheidet die Neihnng im Wahlvor
schlag der Wählergrnvpe.
Das Wahlergebnis ist nnler Anflihrnng der ge^
wählten Gemeinderatsmilglieder uud Ersatzmänner
dnrch dic Haliptloahlbehörde nnverziiglich orlsiiblich

zil verlautbaren, liegen die E r m i t t l n n g des Wahlergebnisses kann jede wahlwerbende Grnvve binnen
einer Woche nach Verlautbarung bei der Hauvtwahlbehörde Einspruch erheben. Ergibt die Überprüfung
eine Unrichtigkeit der Ermittlung, so stellt die Hauvtwahllx"hörde das Wahlergebuis richtig und Verlautbart dieses Ergebnis. Gegen die Entscheidung der
Hauptwahlbehörde ist ein weiteres Rechtsmittel nicht
"^lässig.
Hnr ersten ^emeiiideratssitznug nach jeder W a h l
und zur Wahl des Bürgermeisters, seiner Stellvertreter und des Stadtrates hat der bisherige Bürgermeister die Gemeindcratslnitglicdcr in der dritten
Woche nach dein Wähltag einzuberufen. Der Einberufung habeu alle Mitglieder des Genieinderates Folge
;n leisten. Gcmeinderatsmitglieder, die dieser "Aufforderung ohne triftigen Gruud uicht nachkommen,
können m i t einer Ordnungsstrafe, belegt werden, die
gleichzeitig für den Betroffenen den Verlnst des A m tes als Mitglied des Gemeinderatcs znr Folge hat.
Sofern nicht wenigstens drei Viertel der Gesamtzahl
der Mitglieder des Gemeinderates znr ersten Sitznng
erschieueu sind, ist durch den Bürgermeister binuen
zwei Wocheu eine zweite Sitzuug einzuberufen, die
ohne Nnct"sicht anf die Zahl der Erschienenen beschlußfähig ist und ohne weiteren Verzug die Wahl vormnehmen hat.
I n der ersten Sitzung sind ans der M i t t e des Gcmeinderates der Bürgermeister sowie die beiden B ü r germeister Stellvertreter in getrennten Wahlgängen
;u wählen. Den stärksten Wählergrnppen des Gemeinderates gebührt je eiue der drei Stellen. I s t jedoch die stärkste Wählergrnppe doppelt so stark wie
die zweitstärt"ste, so hat sie Anspruch auf ;wei Stellen. Der für sich allein stärksten Wählergrnppe gebührt, wenn ihr nicht der Bürgermeister ;nfällt, die
Stelle des ersten Bürgermeister Stellvertreters. Wählergrnppen mit weniger als acht Gemeinderatsmitglicdern kommt ein Anspruch auf eine der drei S t c l -