Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1949

/ Nr.4

- S.7

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Nummer 4

Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

das Stück „Friedrich von Ösirrreill", gr»a»»l mit der
leeren Tasche, oder Emma von Wolfeustrin, das Hcldcnmädchcn von T i r o l " von F. R. ausgeführt.
Ende A p r i l werden Andeutungen über den Entwurf sin
die künftige Landesverfassung bekannt. Drmnacb sollte der
Landtag aus ,^ l Abgrordnrtru, von denen dir Ȋlfte auf
dir beiden »vrlsckcu i r r i s e und Vonn"ll"rig rntsälll, brstri"ru.
Eiii Drittel wäre ano den Hockstbrstrurrten zu wäblru. Die
Städte Innsbruck »>id T r i r i u lräfe rs je ;n>ri, dir Städte
Po^cn, Feldkirch, Brcgenz und Rovereto je einen Abgcord-

Seite 7

nrlrn. Der Rrst halte aus der Volkswahl hervorzugehen, der
die Gcmcindewahlbestimmungcn zugrundegclcgt würden.
Eine Suelmirldung drr Poli;eidireltio» Innsbruck, die
ain 6. April im „Iittclligcnz B l a t t " vrröffc»tliä"t unirde,
criuiiert an brutigc Verbältnisse: im Militärspital zu Oiail
in Algier war am 2"». Oktober 1^l,^l rin gen"issrr Iobaiill
W a l t r r grstorbrii, der nack drin fran^ösisrbr» Totruschrin
ano Ealirslrr l ^ i i» T i r o l stamincn sollte; rr war drrisjig
I a l n e alt und srinr Eltern Christian "l^allrr und M a r i a
Bourguoui. Nähcrc Angaben wurden gesucht.

(Forts, zu N r . 41/12, 1948.)

5.
I m Jahre 1664 reichte das gesamte Handwerk (d. h. die
Zunft) der Wundärzte, Varbierer und Bader bei der Regierung eine Beschwerde gegen ihren Mitmeistcr Christof
Rrichart, Badcr im Ofenloch, ein. Dieser habe sich gegen
die Handwcrksordnung dadurch vergangen, dasi er „das von
dein Bader in Venusberg, Hans Licbl, einem allhicigen
geschädigten Soldaten angelegte Band (wohl ein Verband)
ohmvifsend dessen aufgelöst und denselben in seine Cnr
genommen" habe. Reichart hatte sich demnach in eine vom
Bader Licbl begonnene Behandlung eingemischt und diesem einen Patienten weggenommen. A l s die Regierung
verlangte die für Reichart angeforderte Strafe diesem zu
erlasse«, wandte sich das Baderhandwerk offenbar direkt
an den Landcsfürstcn, der von der Regierung einen genauen Bericht du erhalten wünschte. Daraus geht nun
hervor, daß der Bader Liebl „das Band nit recht vorgenommen und des Soldaten Gesundheit pcricliticrt (d. h. gefährdet)", also einen ärztlichen Knnstfehler begangen habe.
Außerdem sei Reichart vom früheren Vorsteher der „hicigen Compagnia", Haus Georg Lcnner, ersucht worden,
sich des tranken Soldaten anzunehmen, wobei ihm noch
eigens die Schadloshaltung, wenn er vom Handwerk angefochten werden sollte, versprochen wurde. Die Wohlfahrt des Soldaten fei an einer „guten Cur gelegen" und
sogar die Deputierten im Landes-Defensionswesen batten
befunden, daß Reichart recht handelte. Aus diesen Gründen habe die Regierung die Kläger abgewiesen und verirrte überdies die Ansicht, daß sich die Handwerksordnung
weder auf Soldaten, noch Bediente des Erzherzogs erstrecke, sondern lediglich ans gemeine nnd bürgerliche Leute.
Die Regierung äußerte auch dem Landcsfürsten gegenüber
ihre Meinung, daß das Handwerk in diesem Fall von der
begehrten Strafe ab- und zur Ruhe zu wciseu sei.
A l s im Dezember 1664 das Baderhandwcrk um die Bestätiguug seiner Freiheiten ansuchte, verlangte die Regierung, die sonst keine Bedenken gegen die 5,4 Punkte hatte,
zweifellos iu Erinnerung au den vorangrführtcu Fall eine

Änderung dahin, daß zwar kein Meister ohne Vorwissen
des andern ein Band öffnen dürfe, es wäre denn eine Gefahr vorhanden oder der Patient dem gemeinen Foro nicht
unterworfen. ( I b k . Staats-Arch. „ A n die fürstl. Durchl.
1664", 466 ff.)
6.
Am Weihnachtstag 1663 ereignete sich zwischen 4 und
5 Uhr abends in "der Stadt zwischen zwei neugoworbenen
Soldaten namens M a r t i n und Georg Hämmerte — vielleicht zwei Brüdern — „ein gewisser Rumorhandel", bei
dem der gen. M a r t i n einen tödlichen Stich erhielt und nachts
darauf starb. Der Täter wurde sogleich verhaftet und eine
Untersuchung eingeleitet; verschiedene Personen wurden
verhört. Es soll sich ungefähr folgeudcs ereignet haben:
Die beiden Soldaten hätten mit den Buben „geschnepallct" ( ^ Schneeballe» geworfen). M a r t i n (der Entleibte) habe dabei Georg zweimal in fein Quartier geschaffen, was dieser jedoch nicht sogleich befolgte. Ohne vorhergegangenem Wortwechsel oder einer ungebührlichen Rede habe M a r t i n dem Georg dreimal über den Kopf und
Hals und auch die liuke Hand gchaut, ja ihm einen F i n ger abgehackt, so daß „solcher allein an der Haut noch hangend verblieben" sei. Georg, am Kopfe übel verwundet,
sei, als er das B l u t herabrinnen spürte und seine Hand
sah, vom Zorn ergriffen worden> habe seinen Degen entblößt und eine» Stoß gegen M a r t i n geführt. Dieser Stich
ging nach der Feststellung von vier Barbieren und W u n d ärzten durch die linke Bauchseite so tief in den Körper, daß
selbst die Nieren noch berührt und verletzt wurden, wodurch
der Getroffene sein Leben habe enden müssen. M a r t i n hat
vor seinem Ableben noch gebeichtet.
Die Regierung vertrat nun die Ansicht, dasi der Fall
alo eine Tat der Notwehr zn betrachten sci, und äußert sich
dahingehend, daß der erst achtzehnjährige Täter, der an
den empfaugcncn Wunden ohnehin viele Schmerzen gelitten habe und bereits seit zwei Wochen eingesperrt sei,
wieder auf freien Fnß zn fetzen sei. ( I b k . Staats-Arch.
„ A n die fürstl. Durchl. 1664", :l6 ff.)

Aus der Stadtbücherei
Für Kinder:
Kräutler, Erich: Bcgrabcn im Urwald dcs .5i»go. Aus dcn
Berichten des Indianer-Missionärs. Innsbruck: Rauch
1!»!^, !>:l Seiten.
Mumeltcr, Maria Luise: Magdalen vom Crberhof. Leipzig-Wien: Schneider 1W5. 112 Seiten.
Pischina,er, Alois: I m Zaubcrreich der Phantasie. Große
Dichter erzählen Märchen und seltsame Bcgcbrnbritcu.
Zusammengestellt von Alois Pischingcr. Bilder uud

Zeichnungen von Herta Paiu. Wirn: llbcüriltri"
^1!l Seiten.
Tonnenland: Eine Gabe für Mädcbr». .»rranogrgrbrn von
Maria Luisr Thillmair-Mninrltrr. Innobrnck-Wirn:
Tvrolia Naycr, Manfred: l"lber Wolken uud Wüsten. Salzbürg:
Unser Pfad-Verlag 1948. 231 Seiten.
Thurmair, Ocorg: Rick, Josef: Das helle Tegel. Freiburg:
Herder o. I . 2«? Seiten.