Innsbruck Informiert

Jg.1999

/ Nr.6

- S.32

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DIE STADTPLANUNG INFORMIERT

Neue Flächenwidmungs- und Bebauungspläne
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in
seiner Sitzung am 29. April
1999 auf Antrag von Planungsstadtrat Ing. Martin Krulis die
Auflage der Entwürfe folgender
Flächenwidmungs- und Bebauungspläne beschlossen:
Diese Entwürfe, bestehend
aus zeichnerischer Darstellung
und Legende, sind während der
Amtsstunden in den Schaukästen der Stadtplanung, Fallmerayerstraße 1, 4. Stock, vom 11.

Mai bis 15. Juni 1999 einsehbar.
Darüber hinaus können weitere
Informationen zu den aufgelegten Entwürfen während der Parteienverkehrszeit ^on 8 bis 10
Uhr eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen Wohnsitz haben,
und Rechtsträger, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder
einen Betrieb besitzen, haben
das Recht, eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen
abzugeben.

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AM-F26, Amras,
Bereich zwischen Amraser-See-Straße Nr. 7 und 25. Der
Flächenwidmungsplan wird in diesem Bereich aufgrund der im Zusammenhang mit dem Abbruch und Neubau der „Lönssiedlung"
erforderlichen einheitlichen Widmung der Bauplätze geändert. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. AM-B12, Amras, Bereich
zwischen Grenzstraße, Mößlgasse, Geyrstraße und Amraser-See-Straße (gem. § 56 Abs. 3 TROG). Anlaß für die Neuerstellung des Bebauungsplanes ist einerseits die Anpassung an
die neuen gesetzlichen Grundlagen und andererseits der geplante Abbruch und Neubau der „Lönssiedlung". Die Neubebauung
wird in besonderer Bauweise festgelegt, im übrigen Planungsbereich werden weitgehend jene Bebauungsregeln, die bereits nördlich dm Mößlgasse bestehen, übernommen.

Entwurf des
Flächenwidmungsplanes
Nr.
80/jo,
Pradl, Bereich
der Gpn 1984
und 1985 sowie Teilstücke
der Gpn. 1791,
2947 und 2949,
KG Pradl.
Zur Optimierung
der Freibereiche
des Sportplatzprojektes im Bereich Tivoli-Neu
soll der Flächenwidmungsplan
adaptiert werden.
Entwurf des
Bebauungsplanes
Nr.
29/ae, Pradl,
Bereich Sillufer,
Helblingstraße
und Wiesengasse (gem. §
56
Abs.
3
TROG). Grund
für die Bebauungsplanerstellung ist neben
der Neubearbeitung gemäß Tiroler Raumordnungsgesetz die
erforderliche Erschließung des
Stadions Tivoli Neu für den öffentlichen Verkehr. Deshalb werden die Straßenfluchten adaptiert bzw. Bebauungsregeln festgelegt, welche auf die
bestehende Baustruktur Rücksicht nehmen.

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. MÜ-F3,
Mühlau, Bereich nordwestlich Haller Straße - Schusterbergweg und zwischen
Haller Straße und Dörrstraße. Um die Zielsetzung einer überwiegend gewerblichen
Nutzung zu sichern, werden zwei
Teilbereiche von Mischgebiet in
Gewerbe- und Industriegebiet
umgewidmet. Gleichzeitig soll mit
diesem Flächenwidmungsplan die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung eines Baumarktes im Zusammenhang mit der Ansiedlung der Firma Siemens geschaffen werden. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. MÜ-B1, Mühlau, Bereich nordwestlich Haller Straße - Schusterbergweg und zwischen Haller Straße und Dörrstraße (cjuni. § 56 Abs. 3 l RÜG). Ziel dei Bebauungsplanerstellung ist einerseits eine Neubearbeitung gemäß den aktuellen gesetzlichen Erfordernissen, andererseits die Fortsetzung einer
generalisierenden Festlegungsart von Bebauungsregeln mit geringfügiger Höherzonung für alle Gewerbegebiete in Innsbruck.
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INNSBRUCK INFORMIERT - SL-RVICLBlilLAGli - JUNI 1999