Innsbruck Informiert

Jg.1999

/ Nr.6

- S.18

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Diese Ausgabe – 1999_Innsbruck_informiert_06
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Informationen zur Europawahl
Stimmabgabe bei „Fliegenden Wahlkonnmissionen" nmukjlicht,
soferne sie im Besitz einer Wahlkarte sind.
• Bettlägerige Personen, denen der Besuch des Wahllokals aus
Krankheits- oder Altersgründen oder aus sonstigen Gründen nicht
möglich ist, können ihre Stimme vor einer „Besonderen Wahlbehörde" abgeben. Sie müssen sich jedoch rechtzeitig eine Wahlbzw. Stimmkarte ausstellen lassen und um den Besuch der „Besonderen Wahlbehörde" ersuchen.
• Behinderte können leider nicht alle Wahllokale barrierefrei erreichen. Es gibt in Innsbruck jedoch einige geeignete Lokale. Die
diesbezüglichen Informationen sind in untenstehender Kundmachung enthalten.
• Für Auskünfte betreffend die Eintragung in die Wählerevidenz
stehen das Referat „Einwohnerwesen", Innrain 10 (Tel. 53 60 - Kl.
531 bis 534), für sonstige Auskünfte in Wahlangelegenheiten das
Amt „Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung", Haspingerstraße 5 (Tel. 53 60 - Kl. 616 bis 618), gerne zur Verfügung.

Am 13. Juni 1999 wird die Wahl der von Österreich zu entsendenden Abgeordneten zum Europäischen Parlament
durchgeführt. In den Innsbrucker Wahllokalen ist die
Stimmabgabe in der Zeit von 7 bis 16 Uhr möglich. Auf die
verkürzte Wahlzeit wird ausdrücklich hingewiesen.
• Die Stimmabgabe erfolgt in jenem Wahlsprengel, in dessen
Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen ist. Der jeweilige Wahlort wurde mit gesonderter Kundmachung verlautbart
und ist auch aus den Hausanschlägen und der an jeden Wähler
ergehende Wählerinformation ersichtlich. Die Eintragung richtet
sich nach dem jeweiligen Hauptwohnsitz am Stichtag (6.4.1999)
• Wahlberechtigte können sich bis spätestens Donnerstag, den
10. Juni 1999, eine Wahlkarte ausstellen lassen. Mit dieser ist die
Stimmabgabe in allen Innsbrucker Wahllokalen möglich. Die Ausstellung erfolgt in Innsbruck durch das Referat „Einwohnerwesen",
Innrain 10.
• Den in den Krankenanstalten untergebrachten Patienten wird die

Stadtgemeinde Innsbruck
Zahl: 11-13.677/1998-26

KUNDMACHUNG
II. EINRICHTUNG VON
BESONDEREN WAHLBEHÖRDEN

betreffend die Wahl der von Österreich zu entsendenden Abgeordneten zum Europäischen Parlament am 13. Juni 1999

I. WAHLORT, WAHLZEIT, VERBOTE
Die Wahlhandlung findet in den mit gesonderter Kundmachung bekanntgegebenen Wahllokalen in der Zeit von
7 bis 16 Uhr durchgehend statt.
Im Gebäude des Wahllokales und in einem Umkreis von 20 m vom
Eingang des Gebäudes, in dem sich ein Wahllokal befindet, ist am
Wahltag jede Art der Wahlwerbung, insbesondere auch durch Ansprachen an die Wähler, durch Anschlag oder Verteilen von Wahlaufrufen oder von Kandidatenlisten, ferner jede Ansammlung von
Menschen sowie das Tragen von Waffen verboten (§ 45 Abs. 1
Europawahlordnung - EuWO).
Das Verbot des Tragens von Waffen bezieht sich nicht auf jene
Waffen, die am Wahltag von im Dienst befindlichen Organen des
öffentlichen Sicherheitsdienstes und Justizwachebeamten nach
ihren dienstlichen Vorschriften getragen werden müssen (§ 45
Abs. 2 EuWO).
Übertretungen dieser Verbote werden von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 3000 S, im Fall der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen geahndet^ 45 Abs. 3 EuWO).

Für Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokales am
Wahltag zur Ausübung ihres Wahlrechtes infolge mangelnder Gehund Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit unmöglich ist, wurde
eine besondere Wahlbehörde eingerichtet. Sofern diese Personen
die Stimmabgabe vor einer Sonderwahlbehörde in Anspruch nehmen wollen, haben sie sich rechtzeitig eine Stimmkarte zu besorgen (ein solches Ansuchen kann bis zum dritten Tag vor dem Wahltag eingebracht werden) und können dann von der Sonderwahlbehörde während der festgesetzten Wahlzeit zur Stimmabgabe aufgesucht werden.
Innsbruck, im Mai 1999

BEHINDERTENGERECHTE WAHLLOKALE
Wohnheim Saggen, Ing.-Etzel-Straße 59; Pädagogische Akademie, Pastorstraße 7; Sonderschule (Siegmair), Siegmairstraße 1;
Landessportheim, Olympiastraße 10a; Hüttenbergerheim, Amraser Straße 128a; Hauptschule Reichenau, Burghard-BreitnerStraße 20 (Eingang Hegnerstraße 11); Bildungsheim Seehof, Gramartstraße 10; Volksschule Amras, Kirchsteig 8; Gasthof Turmbichl, Lilly-von-Sauter-Weg 4; Volksschule Igls, Habichtstraße 9.

Bücher zum Hören!
Eine kleine Auswahl aus dem Angebot:
Der dritte Zwilling. Von Ken Follett. 2 CDs
Traumfänger. Von Mario Morgan. 2 MCs
Vendetta. Von Donna Leon. 2 MCs
In eisigen Höhen. Von Jon Krakauer. Das Drama am
Mount Everest. 8 MCs.
Autorinnen des 20. Jahrhunderts. Ein literarisch -musikalisches Hörstück. Gelesen von Hannelore Eisner und Hanna Schygulla. 3 CDs.
Der englische Patient. Von Michael Ondaatje. 4 MCs.

Für den Bürgermeister Rief eh.

Stadtbücherei

Der Pferdeflüsterer. Von NichoInnsbruck
las Evens. 6 MCs.
liunjijrtiLje
3, Tel. 5360-499
Der Alchimist. Von Paulo Codho.
Mo, Di, Do 9-11,16-18
3 MCs.
Mi 9-14,16-18
Kinderbücher auf Cassetten und
Fr9-16
CDs:
Petterson und Findus. Von Sven
Nordquist. 3 MCs.
Lieder und Geschichten mit der
Maus. 2 MCs.

CDs und Musikcassetten können eine Woche entliehen werden.

VI

INNSBRUCK INFORMIERT- SLiRVICLBlilLAGl: - JUNI 1999