Innsbruck Informiert

Jg.1999

/ Nr.1

- S.30

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Diese Ausgabe – 1999_Innsbruck_informiert_01
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Die vom Gemeinderat beschlossenen neuen Gebühren für 1999
Der Innsbrucker Gemeinderat beschloß in seiner Budgetsitzung am 4. Dezember 1998 die ab 1999 geltenden
neuen Gebühren und Abgaben. Zu allen Tarifen kommt
die Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß dazu.
1. KANALBENÜTZUNGSGEBÜHREN
Die Kanalbenützungsgebühren werden ab 1.1.1999 wie folgt festgesetzt: pro rri3 Abwasser S 17,34

2.KANALANSCHLUSSGEBÜHREN
Dor Einheitssatz für die Bemessung der Kanalanschlußgebühren wird
ab 1.1.1999 mit S 35,- festgesetzt.

3. ABFALLGEBÜHREN
Du; Gebührensätze für die Müllabfuhr werden für das Haushaltsjahr 1999
wie folgt festgesetzt:
1) Grundgebühr pro Wohnraum- und Nutzungsflächeneinheit,

je Woche
2)
3)

2,35

Weitere Gebühr je Liter (Einheitssatz)
Müllsäcke (60 l/je Abfuhr) im Sinne des § 6 Abs. 1

0,3471
31,30

1.8.0 benützungsrechtsbezogene Zusatzgebühr
1 .8. 1 Ä n d e r u n g s g e b ü h r Im du: Ul)etti.ii| l l l u l du:; ( ii.ibbonützungsrochtns unter Lebenden
1.024,-

2.0.0 Friedhofsbenützungsgebühren (10 Jahre)
2.1.0
2.2.0
2.3.0
2.4.0

Einfach-Gräber
Mehrfach-Gräber und Grüfte
Kindergräber und Anatomiegräber
Armengräber, Urnensammelgräber, Notgruft
und Gräber der Barmherzigen Schwestern

3.1.1
3.1.2
3.1.3
3.1.4

für Erdgräber, Urnennischen und Grüfte
für Armengräber und Gräber der Barmh. Schwestern
für Anatomiegräber
für Kinder, die das 10. Lebensjahr
nicht vollendet haben
(gilt nicht für Kinder-Sammelbeisetzung)
3.1.5 für Beisetzungen auf nichtstädtischen Friedhöfen
bei Inanspruchnahme der städt. Friedhofsverwaltung
3.1.6 für Urnensammelgräber

Die Gebührensätze für die Erhebung der Gehwegreinigungsgebühren
werden ab 1.1.1999 wie folgt festgesetzt:

3.3.0 Beisetzungszuschläge

Klasse I
Klasse II
Klasse II!

5. FRIEDHOFSGEBÜHREN
Die Friedhofsgebühren werden für das Haushaltsjahr 1999 wie folgt festgelegt:

1.0.0 Grabbenützungsgebühr
1.1.0 Erdgräber (10 Jahre)
1.1 Reihengrab - normal
1.2 Reihengrab - Kinder (inkl. Sammelgrab)
1.3 Wandgrab
1.4 Arkadengrab
1.5Urnengrab
1.6 Armengrab (inkl. Stein und Tafel)
1.7 Gräber der Barmherzigen Schwestern

3.396,2.2085.0945.943,3.056,1.698,keine

1.2.0 Urnennischen (10 Jahre)
1.2.1
1.2.2
1.2.3
1.2.4

Nische
Nische
Nische
Nische

für
für
für
für

2
3
4
6

Urnen
Urnen
Urnen
Urnen

4.075,5.094,6.1127.131,-

1.3.0 Kombinierte Urnengräber (10 Jahre)
1.3.1 Urnonerdgrab und Urnennische

7.131,—

1.4.0 Grüfte (25 Jahre)
1.4. I Familiengruft
1.4.2 Sammelgruft - je Gruftnische
1.4.3 Sonstige Gruft

50.428,5.04250.428-

1.5.0 Urnensammelgrab (einmalig)
1.5.1 Grab der Einsamen
1.358,1.6.0 Notgruft
1.6.1 Benützungsgebühr je angefangenen Monat
510,1.6.2 Sichersteilungsgebühr
6.792,1.7.0 ErneuerungsgebührfürGrabbenützungsrechte, die vordem
Inkrafttreten der Gemeindesanitätsdienstgesetznovelle (LG
BI.Nr. 13/1968) auf Friedhofsdauer eingeräumt worden sind
1.7.1 bei Grüften junstuscher Personen
nach jew. 50 Jahren
5.042,1.7.2 bei Grüften natürlicher Personen
nach jew. 50 Jahren
2.521 ,1.7.3 bei sonstigen Benützungsrechten
nach jew. 10 Jahren; anteilig von der
betreffenden Gtabbenützungsgebühr 10%

XX

1.024,102,204,-

512,512,512,-

3.2.0 Enterdigungsanmeldung
3.2.1 Exhumierung
3.2.2 Gebeineenterdigung und Urnenentnahme

für unbebaute
Grundstücke je m 2
38,2823-

keine

3.0.0 Administrationsgebühren (Verwaltungskosten)
3.1.0 Beisetzungsanmeldung

4. GEHWEGREINIGUNGSGEBÜHR

für bebaute
Grundstücke je m 2
105,73,57,•

1.590,2.385,795,-

Verabschiedungen und Urnenbeisetzungen:
3.3.1 an Samstagen
3.3.2 an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen
Körperbestattungen aus sanitätspolizeilichen Gründen:
3.3.3 an Samstagen
3.3.4 an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen
Sonderbewilligte Körperbestattungen:
3.3.5 an Samstagen
3.3.6 an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen

1.024,682,-

1.024,2.048,2.0484.096,3.072,6.144,-

3.4.0 Bewilligungsgebühren
3.4.1
3.4.2
3.4.3
3.4.4
3.4.5
3.4.6
3.4.7

Nachbelegung
Aufstellung einer Urne
.
Umlegung
temporäre Einstellung einer Leiche
gruftartiger Ausbau eines Erdgrabes
gewerbliche Arbeiten - Einzelfall
gewerbliche Arbeiten - temporal/je bewilligem Jahr

4.0.0
4.1.0
4.2.0
4.3.0
4.4.1
4.4.2
4.4.3

Gebühren für Aufbahrungshalle
Hallenbenützung
Benützung von Einrichtungen (inkl. Strom)
Mithilfe und Beaufsichtigung
Gebühren gesamt (4.1.0,4.2.0, 4.3.0)
Sozialtarif
für Kinder, die das 10. Lebensjahr
nicht vollendet haben
4.5.0 Bestellung von Topfblumen (16/12/8/4) je Stück
5.0.0 Gebühren für Einsegnungshalle
5.1.0
5.2.0
5.3.0
5.4.1

512,256,512,256,1.024,150,600,-

500,700,1.530,2.730,2731.365,70,-

Hallenbenützung
Benützung von Einrichtungen (inkl. Strom)
Mithilfe und Beaufsichtigung
Gebühren gesamt (5.1.0, 5.2.0, 5.3.0)

5.4.2 Sozialtarif und Anatomie
5.4.3 für Kinder, die das 10. Lobonsjahr
nicht vollendet haben
6.0.0 Graböffnungsgebühren
6.1.0 Körperbestattungen und Enterdigungen
6.1.1 Erdgräber: normale Tiefe (1.80 in)
6.1.2 Erdgräber: Tieferlegung (2.20 m)
6.1.3 Erdgräber: doppelte Tioforlegung (2.60 m)
6.1.4 Gruftnischen und gruftartig ausgebaute Erdgräber
6.1.5 Nachlaß auf 6.1.1 -6.1.4 bei Armen- und
Anatomiegräbern und bei Kindern,
dir da:; 10. Lebensjahr nicht vollendet hallen

500,150,—
204,454,-

45,227,-

3.298,4.594,6.400,2.638,50%

6.2.0 Urnenbeisetzungen und Entnahmen
6.2.1 UtiHüini.scIuM) und Uiuensciminekjiaber

6.2.2 Erdgräber
6.2.3 Gruftnischen und gruftartig ausgebaute Erdgräbnr
6.2.4 Nachlaß auf 6.2.1 - 6.2.3 bei Armen- und

INNSBRUCK INFORMlIvkl" - SHKVICI-HhILAGK - JÄNNHK

388,—

824,2.638,-