Innsbruck Informiert

Jg.1999

/ Nr.1

- S.29

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DIE STADTPLANUNG INFORMIERT

Neue Flächenwidmungs- und Bebauungspläne
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in
seiner Sitzung am 3. Dezember
1998 die Auflage der Entwürfe
folgender Fläohenwidmungsund Bebauungspläne beschlossen:
Dinso Entwürfe, bestehend
aus zeichnerischer Darstellung
und Legende, sind während der
Amtsstunden in den Schaukästen der Stadtplanung, Fallmerayerstraße 1, 4. Stock, vom
15.12.1998 bis einschließlich
19.1.1999 einsehbar. Aufgrund
der Weihnachtsfeiertage wurden die Fristen über den gesetzlichen Zeitrahmen hinaus
um jeweils eine Woche verlängert. Zusätzlich sind im Referat
für Stadtkern- und Ortsbild-

schut/, f allmorayorstraße 1, 5.
Stock, ebenfalls während der
oben angegebenen Fristen die
Pläne für die Bereiche Innsbruck-Innenstadt (IN-F2, In-B2)
einzusehen.
Darüber hinaus können weitere Informationen zu den aufgelegten Entwürfen während
der Parteienverkehrszeit von 8
bis 10 Uhr eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen Wohnsitz haben,
und Rechtsträger, die in der
Gemeinde eine Liegenschaft
oder einen Betrieb besitzen,
haben das Recht, bis spätestens eine Woche nach Ablauf
der Auflegefrist eine schriftliche
Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.

Entwurf des Flächenwidmungsplanes HW-F19, HöttingWest, Bereich Kranebitten (2. Entwurf) und Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. HW-B1, Hötting-West, Bereich Kranebitten (gem. § 56 Abs. 3 TROG) (2. Entwurf). Der erste Entwurf wurde bereits 1996 aufgelegt. Im nun vorliegenden zweiten
Entwurf konnten die eingegangenen Stellungnahmen teilweise
berücksichtigt werden. Gleichzeitig erfolgt eine Abstimmung der
Pläne auf die novellierten gesetzlichen Grundlagen.

Weitere Entwürfe

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F2, Innsbruck
- Innenstadt, Bereich zwischen Museumstraße, WilhelmGreil-Straße, Salurner Straße, Maximilianstraße, Fallmerayerstraße, Stainerstraße, Markt- und Burggraben und
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IN-B2, Innsbruck - Innenstadt, Bereich zwischen Museumstraße, WilhelmGreil-Straße, Salurner Straße, Maximilianstraße, Fallmerayerstraße, Stainerstraße, Markt- und Burggraben (gem.
§ 56 Abs. 3 TROG). Die Neubearbeitung von Flächenwidmungsund Bebauungsplänen in der Innenstadt wird mit dem oben genannten Bereich fortgesetzt. Ein wesentliches Ziel ist dabei die
Wahrung und Ergänzung der Bestandsstruktur. Gleichzeitig sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für verschiedene
Großprojekte (Rathaus, Kaufhaus Tyrol etc.) geschaffen werden.

INNSBRUCK INIORMll R l

Entwurf des Flächenwidmungsplanes HW-F22, Hötting-West, Bereiche nördlich Allerheiligenhofweg
10a, Botenthaiweg sowie
westlich Planötzenhofweg
und Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 66/bc, Hötting-West, Bereich nördlich
Allerheiligenhofweg 10a,
Gp. 2955/5 und 2955/6
(gem. § 56 Abs. 3 TROG)
und Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 66/bd, Hötting-West, Bereiche Botenthalweg und westlich
Planötzenhofweg (gem. §
56 Abs. 3 TROG). Aufgrund
veiLJchiudunui konkreter Ansuchen sollen in drei Bereichen

kleinere Erweiterungen des
Wohngebietes erfolgen. Gleichzeitig werden in den Bebauungsplanentwürfen die Bebauungsregeln in Fortsetzung der
bestehenden Baustruktur festgelegt.
Entwurf des Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. SAB4, Innsbruck - Saggen, Bereich
Sanatorium
der
Barmherzigen Schwestern,
Sennstraße 1 (gem. § 56
Abs. 2 TROG). Im Bnciehdes
Sanatoriums der Bannherzigen
Schwestern wird innseitig der
rechtskräftige Bebauungsplan
etwas adaptiert, um bauliche Ergänzungen zu ermöglichen.

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am
Donnerstag, 28. Jänner, um 16 Uhr
im Stadtsaalgebäude, 1. Stock, statt.
Interessierte Zuhörer sind herzlich willkommen.

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