Innsbruck Informiert

Jg.1999

/ Nr.1

- S.25

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Diese Ausgabe – 1999_Innsbruck_informiert_01
Ausgaben dieses Jahres – 1999
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ÖINNSBRU
Termine und Tips für den Jahreswechsel
Telefonseelsorge Notruf 142
Hilfe rund um die Uhr
Unter der Rutnummer 142 ist
die Telefonseelsorge tür Menschen in Not erreichbar, und seit
April dieses Jahres sind die Gespräche mit den über 60 Mitarbeitern gebührenfrei. Für Menschen in seelischen Notsituationen sind die Mitarbeiter der Telefonseelsorge kompetente Ansproohpartner, die rund um die

Uhi und unbürokratisch Hilfestellung anbieten können. Hilfesuchende haben die Möglichkeit, spontan Kontakte herzustellen, aber auch ebenso abzubrechen. Für die gebührenfreie
Notrufnummer 142 gibt es keinen Verbindungsnachweis der
Post, ein zusätzlicher Schutz für
die Anonymität der Anrufer. (BS)

City-Garage: Nachttarif um 40 S
Für Besuche der Veranstaltungszentren am Rennweg bietet sich die neue City-Garage
an (Einfahrt in der Kaiserjägerstraße), bevor man bei der Parkplatzsuche einige Runden drehen muß und dann vielleicht zu
spät kommt. Ideal auch für einen
Besuch des Innsbrucker Bergsilvesters. Da steht das Auto ge-

schützt in der Garage. Der
Nachttarif von 19 Uhr bis 7 Uhr
beträgt 40 S. Weiters gibt es einen Vormittag- (8 bis 13 Uhr)
und einen Nachmittagtarif (13
bis 19 Uhr), der 60 S ausmacht.
Für kürzere Aufenthaltsdauer
gibt es in der City-Garage eine
halbstündige Abrechnung. Die
halbe Stunde kostet: 12 S.

Christbaumentsorgung
durch die Müllabfuhr
Vom 7. bis 15. Jänner werden ausgediente Christbäume
(größere Bäume bitte zerkleinern) wieder kostenlos abgeholt. Bei den zur Abholung bereitgelegten Bäumen ist jeglicher Baumbehang (z. B. Engelshaar, Lametta etc.) zu entfernen. Termine für die Abholung größerer Mengen (z. B. bei
großen Wohnanlagen) können
vom 4. bis 8. Jänner unter Telefon 34 55 75 DW 32, 33 odor

34 vereinbart werden. Die
Christbäume von Sammelstellen großer Wohnanlagen werden dem Alpenzoo zu Heizzwecken zur Verfügung gestellt. Weiters bestehen Abgabemöglichkeiten für Christbäume im Bauhof West, Bachlechnerstraße (Mo. bis Do. 7 bis
16.30 Uhr, Fr. 7 bis 11.30 Uhr)
und im Recyclinghof, Roßaugasse 4a (Mo. bis Fr. 9 bis
1? Uhr und 13 bis 18 Uhr).

Abholtage für Rest- und Biomüll

Neue Öffnungszeiten
für städtische Friedhöfe
Am 31. Dezember sind die
städtischen Friedhöfe von 8 bis
18 Uhr offen.
Achtung: Ab 1999 gibt es
neue Öffnungszeiten: Die städtischen Friedhöfe sind dann jahresdurchgängig täglich ab 7.30
Uhr geöffnet. Geschlossen
wird
um 17 Uhr: in den Monaten
November, Dezember, Jänner
und Februar
um 18 Uhr: im März und
Oktober

Sicherer Umgang
mit Feuerwerkskörpern
Es ist Brauch, das neue Jahr mit einer fröhlichen Knallerei
zu begrüßen, dabei werden in der Silvesternacht Unmengen
von Knallkörpern und Leuchtraketen verschossen. Der unsachgemäße Umgang mit Feuerwerkskörpern fordert aber alljährlich zahlreiche Opfer mit zum Teil schwersten Verletzungen und Sachschäden in Millionenhöhe.
Für die Verwendung von Knallkörpern und Leuchtraketen bitte folgende Sicherheitshinweise beachten:










Auch zu di"ii I < • 11 -11. i()i • ri r ,i i In" Tronnung von Rest- und Hu wichtig. Ahci Aclitiim |: L:, yibt yuanderte Abholzeiten. HUM die



normaler Abholtag



1 i. t. Jannor
Mo. 4. Jannor
Di. 5. Jänner
Mi. 6. Jänner
Do. 7. Jannor
Fr. 8. Jänner

geänderter Abho
wird abgeholt am
bleibt gleich
bleibt gleich
wird abgeholt am
wird abgeholt am
wird abgeholt am

um 19 Uhr: in den Monaten
April, Mai, Juni, Juli, September.
Diese Regelung erfolgt aufgrund einer neuen Friedhofsverordnung, die vom Gemeinderat am 3. Dezember beschlossen wurde. Im Einzelfall
können die Öffnungszeiten vom
Stadtmagistrat bedarfsweise
abgeändert werden, wie z. B.
zu Allerheiligen und Allerseelen
sowie am Heiligen Abend und
Silvester.

Sa. 2 .Jannor



Feuerwerks-, Knall- oder Sprengkörper nicht selbst herstellen.
Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Öfen und Heizkörpern aufbewahren.
Feuerwerkskörper grundsätzlich nur nach Gebrauchsanweisung verwenden.
Beim Anzünden beachten: Bewegungsrichtung des
Streichholzes vom Körper weg.
Nach Anzünden eines Feuerwerkskörpors Sicherheitsabstand nehmen und nicht in den Händen halten.
Feuerwerkskörper dürfen nicht in die Hände von Kindern
gelangen.
Nicht vom Balkon zünden oder heruntotwerten.
Fouerwerkskörper nicht zusammenbinden odor gemeinsam anzünden.
Wenn Feuerworkskörper nicht sofort zünden, mindestens
10 Minuten warten, ehe man nachkontrolliert. Besser mit
Wasser übergießen, um eine unkontrollierte Nachzündung
zu vermeiden.
Bei Raketen ist zusätzlich zu beachten: Nicht in der Nähe
von Hochhäusern verwenden. Windrichtung beachten.
Fouorwerkskörper vor dem Zünden in eine fest stehende
leere Flasche stellen und ausrichten. Keinesfalls aus der
Hand starton lassen.
Bei Brandvorletzungen sofort mit kaltem Wasser oder
Schnee kühlen, notfalls einen Ar/t aufsuchen.

D o . 7 . Jannor

Fr. 8. Jannor

Sa. 9 .Jänner

Die Selbstschutztips wurden vom Katastrophen- und
Zivilschutz der Tiroler Landesregierung erstellt.

INNSBRUCK INFORMIERT- SHRVICI-BIilLACiLi - JÄNNI-R

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