Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1948

/ Nr.12

- S.9

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Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

Nummer 11-12

— gibt Musterhauptschuldirektor Schenach bekannt, daß
der Lehrkörper der Musterhauptschule die Heranbildung
der Volksschullehrer übernimmt und schreibt zugleich die
Aufnahmsbedingungen in den pädagogischen Kursus
aus.
8. spendet der tirolifche Erbpostmeister Josef Graf von
Thurn und Taris für verwundete Kaiserjäger 40 Gulden.
ttt. schließt eine dreitägige Debatte des ärztlichen Vereines
von Tirol und Vorarlberg, in der die wissenschaftlichen
und materiellen Interessen der Ärzte verhandelt wurden.
Zum Präsidenten des Vereines wurde Direktor Doktor
Tschallener von Hall ernannt.
12. ruft der „Verein zur Sammlung für eine deutsche
Flotte" auf im Geschäft des Hr. Moriggl Flottenabzeichen zum Preis von 18 Kreuzern zu erwerben.
17. stimmen die Mitglieder des Landtages mit Begeisterung
für die Gründung eines Versorgungsfonds für invalide
Kaiferjäger und Landesschützen und zeichnen hiefür eine
Summe von 1200 Gulden. Generalmajor Ritter v.
Roßbach sandte für diesen Zweck 100 Stück SilberZwanziger.
18. dankt der Verwaltungsrat der Nationalgarde dem Erbpostmeister Graf Josef v. Thurn und Taxis für eine
Spende von 100 Gulden für die Nationalgarde und

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Seite 9

wenige Tage später dem Gf. Franz v. Alberti für eine
gleichhohe Gabe.
spricht der Ausschuß der Juristen an der hiesigen Universität ihrem scheidenden Studiendirektor Franz Graf
v. Alberti, Präsident des Stadt- und Landrechtes, den
Tank aus.
Dezember 1848:
steigt die Königin-Mutter von Bayern auf der Durchreise beim Gasthof zum goldenen Adler (Wirt: Alois
Lutz) ab.
wild die neue Leitung des Musikvereines bekannt gemacht: Hofr. Daniel R. v. Mensi (Präses), Fiskaladjunkt Dr. Ant. Gröber (Direktor), Advokaturspraktikant Dr. Ant. Pusch (Sekretär), Handelsmann Josef
Gugler (Kassier).
ladet die Liedertafel mit Kapellmeister Alois Teuchner
zum Beitritt ein. Der Verein wollte den mehrstimmigen
Männergesang pflegen.
wird die Ernennung des Grafen Kajetan von Bissingen
Nlppenburg zum Gouverneur von Tirol bekannt.
beginnt die Ausgabe der Neujahrs-Entfchuldigungskarten zu Gunsten der Armen.
reist eine Tiroler Deputation nach Olmütz und Prag,
um Kaiser Franz Josef die Glückwünsche zu dessen
Thronbesteigung zu überbringen.

Alt Innsbwcker Kultmbilder
Als „Alt-Innsbruckcr Kulturbilder" sollen einzelne Begebenheiten aus dem täglichen Leben, die besonders kulturgeschichtlich bemerkenswert und geeignet sind die Verhältnisse ihrer Zeit zu beleuchten, mitgeteilt werden.
1.
Ein immer wieder gerügtes Vergehen der Bäckermeister war
der Verkauf von untergewichtigem Brot. Das alte Rechtswesen, reich an drastischen Strafarten, hatte auch dafür eine
eigene Sühne eingeführt. Die unehrlichen Bäcker wurden in
das Wasser geworfen und einige Zeit darin untergetaucht.
Bei der damals ohnehin rohen Behandlung der Delinquenten ist zu vermuten, daß man den verurteilten Bäckermeister
ziemlich ausgiebig unter Wasser gehalten haben dürfte. Über
die Ausführung dieser Strafe schreibt Andreas Schneller in
seinem „Bayerischen Wörterbuch" : „Bäcker, die sich in
ihrem Gewerb gegen die Gemeinde vergangen, pflegte man
zur Strafe zu schupfen, d. h. von einem eignen Gerüst, die
Schupfen genannt, ins Wasser zu schleudern." Nach einem
Modell eines solchen „Bäckertränkers" im Landshuter M u seum wurde ein kleiner Käfig, in den der Bäcker gesperrt
wurde, an einer langen Stange befestigt, die wie ein Kran
hinaufgezogen und hinabgelassen werden konnte. Und weil
diefe Stange also auf- und ab-geschnappt wurde, nannte
man die Vorrichtung auch „Schnapper".
Die Verwendung einer Bäcker-Schupfen in Innsbruck ist
bisher nicht nachgewiesen. Ein Schreiben der Regierung an
den Sonnenburger Landrichter, Hans Lechl, vom 7. Juni
1630 (Ibk Staatsarch. Causa domini, B l . 97) liefert nun
den Beweis für ihr Vorhandensein. Es trägt die Aufschrift:
„Schupfen oder Schnaper zu Ynsprugg aufzurichten". Dem
Inhalt nach hatte die Regierung bereits am 29. Oktober 1629
dem Landrichter befohlen, „die Schupfen oder Schnapper bei
dem Inthor wieder, da änderst was daran abgienge oder
mangelte reparieren und zurichten zu lassen." Da die Regierung nicht wisse, ob dies geschehen sei, erneuert sie nun
ihren Befehl.
2.
Wie es im Sommer 1631 bei den Häusern am linken
Innufer, damals Obere und Untere Innbruggen genannt.

aussah und zuging, ist einem Schreiben der Regierung an
den Bürgermeister und Stadtrat vom 16. August d. I . zu
entnehmen. Bei der fürstlichen Durchlaucht geheimen Nal
hattensich„etliche zunächst der Obern- und Untern-Vhnbruggen" wohnende Nachbarsleute, über den Stadtrichter, Hans
Khiechl, beschwert, weil er „zu dieser heißen Sommerszeit
die Heimlichkeiten ( ^ Abortgruben)" zu räumen und andere Unsauberkeitcn gestattet habe, auch bei den Wirten wegen den ..daselbst bis in die halbe Nacht befindenden Zechleulen keine Abstellung fürnchme, ja felbst UnHändel anfange". Die Leute baten um Abhilfe.
Die Regierung befahl nun dem Bürgermeister und Rat,
da „dergleichen Unsauberkeiten und Gstank, dadurch zu Sumers Zeiten gar leichtlich gefährliche Krankheiten und anders Unheil erweckt werden möcht, keineswegs zu erstatten"
seien, sich genau zu erkundigen und „gegen den Verbrecher
solche ernstliche Demonstration" vorzunehmen, daß diese Arbelt derzeit „hinfüro unfehlbarlichen eingestellt" werde.
I m gleichen Schreiben werden Bürgermeister und Rat
an den bereits früher erteilten Auftrag erinnert, den „zwifchen der Faber- und Khienastischen Behausung stehenden
Brunnen säubern und die dabei herum befindenden Unsauberteitcn und unleidlichen Gestank wenden zu lassen". Bisher sei diesbezüglich keine Wendung geschehen, sondern es
wird vielmehr „der üble Geruch je länger je mehr zu deren
hin- und herpassierenden Personen höchster beschwer- und
gefährlicher Ungelegenheit nur gemehrt"; es erfordere die
Notdurft unumgänglich, daß „angedeiter Brunnen und die
dabei erscheinende Unsauberkeit, Gestank und besorgende Gefahr remediert werde". Die Regierung verlangt, daß der
Brunnen repariert und gereinigt und die Unsauberkeiten abgestellt werden.
Schließlich erklärt die Regierung glaubwürdig zu erfahren, daß „die Wirt an der Inbruggen (d. s. also jene am
linken Innufer) ibre Gäste und Zechleute über die bestimmte
Zeit zu nachts aufhalten" und ihnen gegen die Ordnung
Wein auftragen. Dies sei keinesfalls zu dulden. Die Regierung befiehlt, die Übertreter gebührend zu strafen und
dann Bericht zu erstatten.
(Staats-Arch. Causa domim 1631, 375.)