Innsbruck Informiert

Jg.1998

/ Nr.8

- S.32

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DIE STADTPLANUNG INFORMIERT

Neue Flächenwidmungs- und Bebauungspläne
Der Gemeinderat der
Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung
am 18. Juni 1998 wieder die
Auflage von Entwürfen für
Flächenwidmungs- und
Bebauungspläne
beschlossen:
Diuse Entwürfe, bestehend
aus zeichnerischer Darstellung
und Legende, sind während der
Amtsstunden in den Schaukästen der Stadtplanung, Fallmerayerstraße 1, 4. Stock, zu den
unten angegebenen Fristen einsehbar. Darüber hinaus können
weitere Informationen zu den
aufgelegten Entwürfen während
der Parteienverkehrszeit von 8
bis 10 Uhr eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen Wohnsitz haben, und
Rechtsträger, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder
einen Betrieb besitzen, haben
das Recht, eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen
abzugeben.
Die Fristen für die Planeinsicht
und die Abgabe einer Stellungnahme sind vom 14. Juli bis 18.
August 1998.

Entwürfe des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F11, Höttinger Au - West, Bereich Kranebitter Allee,
westlich Fischerhäuslweg, Fürstenweg, Steinbockweg, Inn (als Änderung des Wirtschafts- und Flächenwidmungsplanes Nr. 753 und der Flächen widmungspläne Nr. 80/cr, ZNr. 2391; Nr. 80/cqu, ZNr. 2382;
Nr. 80/cv, ZNr. 2403; Nr. 80/ey, ZNr. 2595; Nr. HA-F1, ZNr. 2884; Nr. HA-F2, ZNr. 2996; Nr. HA-F4,
ZNr. 3131; Nr. HA-F6, ZNr. 3342). Bei diesem Plan handelt es sich um eine Neubearbeitung gemäß
den gesetzlichen Erfordernissen. Die Hauptschwerpunkte der angestrebten Nutzungsstruktur für diesen Bereich sind insbesondere Sondernutzung wie Flughafen und Universitätssportstätten
sowie
Naherholung und Landwirtschaft. Dementsprechend und unter Berücksichtigung von Bestandsnutzungen werden die Widmungen neu festgelegt.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. WI-F3, Wilten, Bereich
Innrain, Anichstraße, Kaiser-Josef-Straße, Maximilianstraße, PeterMayr-Straße, Fritz-Pregel-Straße, Egger-Lienz-Straße und (als Änderung des Flächenwidmungs- und Wirtschaftsplanes Nr. 753, des
Flächenwidmungsplanes Nr. 80/vs, ZNr. 2325 und des Verbauungsplanes Nr. 35/d, ZNr. 1766) und Entwurf des Bebauungsplanes Nr. WI-B3, Wilten, Bereich Innrain, Anichstraße, Kaiser-JosefStraße, Maximilianstraße, Peter-Mayr-Straße, Schöpfstraße (gem.
§ 56 Abs. 3 TROG 1997). Beim Flächenwidmungsplan handelt es
sich um eine Neubearbeitung gemäß den gesetzlichen Erfordernissen. Dabei werden die derzeitigen Nutzungen widmungsgemäß
festgelegt. Gleichzeitig wird die Voraussetzung für die Errichtung
einer Tiefgarage unter dem Beselesportplatz geschaffen. Der Planungsbereich des Bebauungsplanes beschränkt sich auf das Klinikareal. Dort werden im Hinblick auf künftige Baumaßnahmen (z.B.
Neubau Anichstraße, Aufstockung Maximilianstraße etc.) und unter Berücksichtigung des Bestandes die bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen entsprechend den neuen Gesetzesgrundlagen neu
festgelegt.

Neue Pläne für Wilten-Ost
Die Neubearbeitung von
Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen in Wilton wird
mit dem Bereich zwischen Salurner Straße, Adamgasse, Karmelitergasse, Schidlachstraße,
Pechestraße, Leopoldstraße,
Franz-Fischer-Straße, Toniplstraße, Lieberstraßt 1 und

20

Maximilian.straßo fortgesetzt.
Schwerpunkte stellen die Neubebauung am Areal der IKBAG und die Adaptierung der
Pläne im Bereich der Schutzzone rund um das Wiltener
Platzl dar. Die öffentliche Auflage dieser Pläne wird voraussichtlich im August erfolgen.

I N N S B R U C K I N F O R M I E R T - S E R V I C E D ! II. A G E - J U L I / A U G U S T