Innsbruck Informiert

Jg.1998

/ Nr.4

- S.31

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Diese Ausgabe – 1998_Innsbruck_informiert_04
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Neues aus der Altstadt
Wieder trägt ein neues Geschäft zur Attraktivitätssteigorung
der Altstadt bei. „The Body-Shop"
hat im Stadtturmhaus seine Tore
geöffnet. Die Idee zu diesem
Kosmetikladen der besonderem
Art stammt von Anita Roddick, die
1976 ihr erstes Geschäft in Brigthon eröffnete. Mittlerweile gibt es
1500 Läden in mehr als 45 Ländern. In Österreich werden in 18
„Body Shops" mehr als 600 Pflegeprndukte und ebenso viele Ac-

cessoires verkauft. „The Body
Shop" setzt sich aktiv gegen Tierversuche in der Kosmetikindustrie
ein. Rohstoffe aus nachwachsenden Ressourcen werden verwendet. Auf unnötige Verpackungen wird verzichtet, fast alle Flaschen können nachgefüllt,
und nicht mehr gebrauchte Behälter zur Wiederverwertung im
Shop abgegeben werden. Öffnungszeiten: Mo bis Fr: 9.30 bis
18.30 Uhr, jeden Sa: 9 bis 17 Uhr.

Start für zwei neue Radios
Gleich zwei neue Radios sind
seit April in Innsbruck zu hören:
„Antenne Tirol" ertönt auf 103,4
Mhz, „Welle 1" auf 106,5 Mh/.
Während „Antenne Tirol" auf
Hörer jeden Alters setzt, will die
„Welle 1" vor allem ein sehr junges Publikum ansprechen und
versteht sich als reines Stadtradio mit einem Musikanteil von

Handwerk aus Tirol auf
Erfolgskurs
Über Einladung der Handwerksmesse München organisierte die Wirtschaftskammer Tirol, unter der bewährten Führung
von Mag. Robert Vinatzer, im
März eine Fahrt zur größten
Handwerksmesse der Welt. In
der österreichischen Gruppenausstellung waren auch Tiroler
und Innsbrucker Betriebe vertreten, wie die Hafnerei Legenstein,
Weiherburggasse 1, und das Atelier für textile Kunst, Barbara Proxauf, Igls, Lanser Straße 65. Die
Innsbrucker Firma Winkler & Hutter Edelstahlbau, Valiergasse 38,
nützte erstmals die Möglichkeit,
sich einem internationalen Publikum zu präsentieren. Am Gemeinschaftsstand „Tiroler Kunst-

handwerk" waren Andrea Achammer, Geschenkartikel, Gerhart-Hauptmann-Straße 50, das
Tiroler Filigran-Schmuck-Atelier
Bliem, Philippine-Welser-Straße
97, die Tischlerei Franz Fink,
Pradler Straße 68, und Günther
Weiss, Langer Weg 26a, mit seinen Federkiel-Stickarbeiten. Die
Handwerksmesse München als
Präsentationsmöglichkeit des Tiroler Handwerks wurde von allen
Tiroler Ausstellern als „große
Chance" beurteilt, und erste
Großaufträge für viele von ihnen
zeigen, daß Spezialisierung, Kreativität und hohe Qualität immer
„hoch im Kurs stehen" und zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Tirol beitragen.

fast 74 Prozent. „Antenne Tirol"
ist im gesamten Bundesland zu
hören - die Redakteure werden
daher viel in den Bezirken unterwegs sein und mit dem
(Nachrichten-)Programm ganz
Tirol abdecken. Außerdem arbeitet die „Antenne" eng mit dem
ÖAMTC zusammen, jede halbe
Stunde gibt s einen Verkehrsüberblick. Nachrichten sind zu
jeder Stunde um „fünf vor".
Daß beide neuen Radioprogramme 24 Stunden auf Sendung sind, versteht sich von
selbst. Also: „Turn the radio on".

Mag. Thomas Arbeiter, Mag. Anita Heubadwi, Lilly Staudigl und Mag.
Markus Feichter besuchten Bürgermeister Dr. van Staa im Rathaus und
informierten ihn über die neue Antenne Tirol.
(Foto: l/l/. Weger)

Kundmachung über die Ausstellung von Wahlkarten
Am 19. April 1998 findet die Bundespräsidentenwahl statt.
An der Wahl können nur Wahlberechtigte teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind. Jede(r)
Wahlberechtigte hat nur eine Stimme und übt sein (ihr) Wahlrecht
grundsätzlich an dem Ort (Gemeinde, Wahlsprengel) aus, in dessen Wählerverzeichnis er (sie) eingetragen ist. Wahlberechtigte, die
im Besitz einer Wahlkarte sind,
können ihr Wahlrecht auch
außerhalb dieses Orts ausüben.
Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die sich voraussichtlich
am Wahltag nicht am Ort (Gemeinde, Wahlsprungel) ihrer Eintragung
in das Wählerverzeichnis aufhalten
werden und doshalb ihr Wahlrecht
nicht a u s ü b e n könnten. Fernet
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INNSBRUCK

oder Bettlägerigkeit, sei es aus
Krankheits-, Alters- oder sonstigen
Gründen, oder wegen ihrer Unterbringung in gerichtlichen Gefangenenhäusern, Strafvollzugsanstalten,
im Maßnahmenvollzug oder in Hafträumen unmöglich ist, und sie die
Möglichkeit der Stimmabgabe vor
einer besonderen Wahlbehörde in
Anspruch nehmen wollen.
Vorgang bei der Antragstellung und Ausstellung einer
Wahlkarte:
Antragsort: Für das Stadtgebiet
Inir.lituek werden die Wahlkarten
im städtischen Einwohneramt, Innrain 10, I Stock, während dei
Amtsstunden (Montag bis Donnerstag 8.oo - 12.ooUhrund 14.oo
bis 17.oo Uhr, Freitag 8oo - 12.oo
Uhr) ausgestellt.
Ausstellungsfrist: Nach hrhalt
der amtlichen Stimmzettel (ungefähr
ah I.April 199R)bis 16. April 199R.
Antragsform: Mündlich <>dei
schriftlich. Beim mündlichen Antiay
ist die Identität durch ein Dokument
nachzuweisen, beim schriftlichen
Antrag kann die Identität auch auf
andere Weise, etwa durch eine Be-

INI O R M I I R T

Sl-RVICI-m-ILACil-

scheinigung des Dienstgebers, der
Meldebehörde oder des Unterkunftgebers (z.B. Hotel, Heil- und
Pflegeanstalt, Kuranstalt usw.) - bei
Präsenzdienern und Zivildienern
durch eine Bestätigung der Dienststelle und bei in ihrer Freiheit beschränkten Personen durch eine
Bestätigung der Anstaltsleitung
über die Unterbringung - glaubhaft
gemacht werden.
Die Wahlkarte und ihre Verwendung:
Die Wahlkartü wird als vorschließbarer Briefumschlag hergestellt.
Wird dem Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte stattgegeben, so
wird von der Gemeinde, die die
Wahlkarte ausstelll. in diese Wahl
karte (veisdilieljbaiei Läiielum
schlag) der amtliche Stimmzettel
und ein verschließbares Wahlkuvert
eingelegt und die Wahlkarte hinrauf
unverschlossen dem Antragsteller ausgefolgt.
Der (Die) Wahlkai tonrnhabor (in) hat
den Briefumschlag bis zur Stimmabgabe sorgfältig zu verwahren und
am
Wahltag
dem
(der)
Wahlluitur(in) zu überreichen. Vor

APRIL

der Wahlbehörde hat sich der (die)
Wahlkartenwähler(in), wie alle übrigen Wähler, durch eine Urkunde
oder sonstige amtliche Bescheinigung, aus der seine (ihre) Identität
ersichtlich ist, auszuweisen.
Wähler, die sich voraussichtlich am
Wahltag im Ausland aufhalten werden, können dort ihr Wahlrecht,
wenn sie im Besitz einer Wahlkartü
sind, in der Form ausüben, daß sie
die Wahlkarte unter Beachtung der
auf der Wahlkarle sowie auf dem Informationsblatt für Wahlkartenwähler(innen) angeführten Erläuterungen rechtzeitig an die zuständige Landeswahlbehörde, deren Anschrift auf der Wahlkarte abgedruckt ist, übermitteln.
Duplikate für abhanden gekommene oder unbrauchbar gewordene
Wahlkarten oder weitere amtliche
Stimmzettel dürfen von der Gemeinde; nicht ausgefolgt werden.
Wahlberechtigte mit Wahlkarte
können in jedem Wahllokal ihre
Stimme abgeben.
Innsbruck, im Mär/ 1998
Der Bürgermeister:
(Di. van Staa)

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