Innsbruck Informiert

Jg.1998

/ Nr.4

- S.8

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fINNSBR

Der Schutz von Kindern geht uns alle an
761 Fälle von sexuellem
Mißbrauch an Kindern wurden
1996 in Österreich nachgewiesen. Die Dunkelziffer wird
von Fachleuten als „sehr
hoch" eingestuft.
Jedes 3. bis 4. Mädchen
und jeder 7. bis 8. Bub wird
zwischen dem 1. und 16. Lebensjahr Opfer von sexueller
Gewalt. Die meisten Kinder
sind bei Beginn des sexuellen
Mißbrauchs zwischen sechs
und 12 Jahre alt. Die Altersgruppe der bis zu Fünfjährigen
nimmt die zweite Stelle ein, gefolgt von den 13- bis 16jährigen. Sexueller Mißbrauch
kann sich über Jahre erstrecken.
Diese erschreckenden Zahlen zeigen deutlich, daß das
Thema „Sexuelle Ausbeutung
von Kindern und Jugendlichen" existiert und nicht verleugnet oder tabuisiert werden
darf. Sexuellen Mißbrauch von
Unmündigen gibt es in allen
sozialen und gesellschaftlichen Schichten.

Gefahr in der
Familie
93 bis 98 Prozent der
Mädchen und zwischen 80
und 90 Prozent der Buben
werden von Männern sexuell
mißbraucht. Sehr oft ist der

Vom 15. bis 21. April ist in Innsbruck (Hypo-Saal, Tschamlerstraße) die Ausstellung „(K)ein sicherer Ort" zu sehen.
Die vom Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie in Zusammenarbeit mit dem Kinder&Jugendanwaltfür
Tirol organisierte Ausstellung und ein umfassendes Rahmenprogramm zeigen die Hintergründe für sexuelle Gewalt
an Kindern auf und vermitteln grundlegende Kenntnisse, Beratung und Information zu diesem Thema.
Täter innerhalb der Familie zu
finden: Stiefväter, Väter,
Großväter, Freunde/Lebensgefährten der Mutter ... Nahe
Bezugspersonen wie Freunde der Eltern, Nachbarn, Jugendgruppenleiter etc. bilden
den zweiten Täterkreis. Selten
sind jene Fälle (5 bis 10 Prozent), in denen Frauen zu Täterinnen werden. Besonders
im Nahbereich der Familie ist
es sehr schwer, die Tatsache
des Mißbrauchs zu akzeptieren. Der nicht mißbrauchende
Elternteil kann sich nicht vorstellen, daß der Partner „das"
getan hat und befindet sich oft
selbst im Dilemma: Einerseits
dem Kind Schutz zu geben,
und andererseits dem Partner
zur Seite zu stehen. Finanzielle Abhängigkeit, Zukunftsängste, die Angst, daß einem niemand glaubt und Hilfe ausbleibt, lassen viele schweigen.
Daher können oft Wahrnehmungen von Außenstehenden
(Lehrern, Kindergärtnerinnen,
Freunden etc.) Anlaß für ent-

Fortsetzung von Seite 7
/um Tatbestand der sexuellen Belästigung Stellung: Die
Bediensteten der Stadtgemeinde haben Recht auf eine ihre Würde respektierende Behandlung, insbesondere das Recht auf Schutz
vor sexueller Belästigung.
Zur Sicherstellung der
Gleichbehandlung und Förderung von Frauen wird vom
Bürgermeister aus den Reihen der Bediensteten für die
Dauer von drei Jahren eine
Gleich behandlungsbeauf-

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fragte bestellt. Sie hat sich
mit den Fragen des Frauenförderplanes zu befassen,
nimmt
Wünsche,
Beschwerden und Anregungen
entgegen und versucht sie
einer Lösung zuzuführen.

Der insgesamt sechs
Seiten
umfassende
Frauenförderplan ist im
Referat für Frau und Familie der Stadt Innsbruck, Stiftgasse 16, 2.
Stock, Telefon 53 60 675,
erhältlich.

sprechende Hilfe für das Kind
sein. Jeder Erwachsene ist
aufgefordert, etwaige Beobachtungen unbedingt „ernst zu
nehmen".

Lautlose
Hilfeschreie
Sexueller Mißbrauch hat unzählige Facetten, von der
scheinbar
harmlosen
Berührung über voyeuristische Beobachtung des Kindes beim Ausziehen oder Baden bis hin zum Geschlechtskontakt. Das Schweigen des
Kindes wird vom Täter oft mit
drastischen Drohungen erreicht, wie z. B. „Deine Mutter
wird krank, wenn sie das erfährt". Das „Geheimnis" hinterläßt selten nach außen hin
sichtbare Spuren, deshalb ist
das Erkennen des Mißbrauchs auch sehr schwer.
Plötzliche Verhaltensänderungen des Kindes können
Hinweise
auf
sexuellen
Mißbrauch sein (können jedoch auch andere Ursachen
haben). Mögliche Symptome
im Alltag: starkes Klammern
an die Mutter, nicht mehr alleine zu Hause bleiben wollen,
Schlafstörungen, Ablehnen
von Zärtlichkeiten, Einnässen,
sexuelle Geschichten, Zeichnungen oder Ausdrücke,
die nicht dem Alter entsprechen.

Auf Hilfe
vertrauen
Besonders bei „lediglichem" Verdacht ist es wichtig,
überlegt zu reagieren. Zur Abklärung der Frage „Wird das
Kind mißbraucht?" soll unbe-

dingt piofessionelle Hilfe angefordert werden. Niemand
kann sexuellen Mißbrauch alleine aufdecken oder beenden. Unbedachtes Vorgehen
kann z. B. den Täter vorwarnen (wodurch noch mehr
Druck auf das Kind ausgeübt
wird) und dazu führen, daß
sich das Kind völlig verschließt
und der Nachweis des
Mißbrauchs deshalb nicht
mehr möglich ist. Das Jugendamt und einschlägige Beratungsstellen stehen den Opfern, den Angehörigen, der
Vertrauensperson des Opfers
und dem nicht mißbrauchenden Elternteil helfend und beratend zur Seite - zum Schutz
und im Interesse des Kindes.

(K)ein sicherer Ort
Ausstellung „(K)ein sicherer
Ort" im Hypo-Saal, Tschamlerstraße 1 (gegenüber ehem.
Forum-Kaufhaus): Montag bis
Freitag, 16 bis 22 Uhr, Samstag und Sonntag, 14 bis 18
Uhr (Für Schulklassen ab 9
Uhr). Eintritt frei. Geeignet für
Jugendliche ab 14 Jahren und
Erwachsene.
Nähere Informationen über
die Ausstellung und das Rahmenprogramm sowie Anmeldungen zu Führungen: Kinder&Jugendanwalt, Sillgasse
8, Telefon 17 08.

Rat und Hilfe bieten:
Jugendamt, Haydnplatz 5,
Telefon 53 60-0.
Kinder&Jugendanwalt, Sillgasse 8, Telefon 17 08.
Kinderschutzzentrum TANGRAM, Schöpf straße 19,
Telefon 58 37 57-0.
Kriseninterventionszentrum,
Jahnstraße 30, Tel. 58 00 59.
Tiroler Frauenhaus, Telefon
34 21 12.
Verein Frauen gegen Vergewaltigung, Wilhelm-GreilStraße 1, Telefon 57 44 16.

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APRIL I WS