Innsbruck Informiert

Jg.1998

/ Nr.3

- S.31

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Diese Ausgabe – 1998_Innsbruck_informiert_03
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INNSBR
Tagesheim an
Musikhauptschule
Ein voller Erfolg ist das Tagesheim an der Musikhauptschule im Olympischen Dorf.
Das Angebot für Schüler, die
die Stunden zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht überbrücken müssen,
wird stark genützt.
Die Kinder werden sowohl
beim Lernen als auch bei
I in November wurde das Eröitnurnj^honddes Kinderpiojcktes „Ro- Spiel und Unterhaltung von
Lehrern betreut und beaufgenbogen" durchschnitten, seither wurden schon viele Freundsichtigt. Außerdem gibt es die
schaften zwischen Tiroler und türkisch bzw. serbokroatisch spreMöglichkeit, ein warmes Mittagchenden Kindern geschlossen.

Interkulturelle Erziehung
im „Regenbogen"
Auf ein vorurteilsfreies „Miteinander" zwischen der österreichischen und der türkischen
bzw. serbokroatischen Kulturund Sprachgruppe setzt das
Kinderprojekt „Regenbogen",
das der Verein für österreichisch-türkische Freundschaft im November vorigen
Jahres in der Amraser Straße
80 startete. In der Krabbelstube, im Kindergarten und im
Hort werden die Kinder nicht
nur von österreichischen Kindergärtnerinnen, sondern auch
von muttersprachlichen Helferinnen betreut. Dadurch soll
den kleinen Migranten die Integration erleichtert werden. Andererseits ermöglicht das Pro-

jekt Tiroler Kindern, deren Anteil derzeit ca. 80 Prozent beträgt, mit Sprache und Kultur
der „anderen" vertraut zu werden. „Es geht um die gemeinsame Erziehung, um gegenseitige Lernprozesse, Sprachund Zweitspracherwerb", betont der „Regenbogen"-Leiter,
Ovagem Agaidyan. Insgesamt
können in den 500 Quadratmeter großen Räumlichkeiten
(plus 500 qm Garten) etwa 80
Kinder betreut werden. Voraussetzung ist, daß beide Eltern berufstätig sind. Der „Regenbogen" ist ganzjährig und
ganztägig (7 bis 18.30 Uhr)
geöffnet. Nähere Informationen: Tel. 34 49 34.

Tauschmärkte für
Kinderartikel
Gelegenheit, gebrauchte, gut
erhaltene Frühjahrs- und Soni
merartikel für Kinder bis ca. 12
Jahren zu tauschen, bietet sich im
März wieder in der Pfarre „Zum
Guten Hirten", in der Dompfarru
St. Jakob und in der Pfarre St. Pirmin. Angenommen werden Frühlingsbekleidung, Fahrräder, Skateboards, Rollerblades, Spielzeug, Buggys, Kinderautositze,
Bergausrüstung, Kinderbücher,
Kleinkindermöbel und vieles
mehr. An jedem Artikel muß mit einer festen Schnur ein Anhängerschild, versehen mit gut lesbarer
Beschreibung, befestigt sein.
„ Z u m Guten H i r t e n " : Annahme: 13. März (15 bis 17.30

Uhr), Verkauf: 14. März (14 bis
17.30 Uhr), 15. März (9 bis 11.30
Uhr), Auszahlung und Herausgabe der nicht verkauften Artikel: 16.
Mary (16 bis 17.30 Uhr).

Dompfarre St. Jakob: AM
nähme- 13. März (9 bis 11 und 1 7
bis 19 Uhr), Verkauf: 14. März (9
bis 13 Uhr), 15. März (10 bis 12
Uhr), Auszahlung und Rückgabe:
16. März (9- 11 und 17-19 Uhr).

Pfarre St. Pirmin, Radetzkystraße 51: Freitag, 27. März
(17 bis 19 Uhr) und Samstag,
28. März (9 bis 1 1 Uhr)
Annahme: 26. März (17 bis
19 Uhi) bzw. 27. März (9 bis 1 1
Uhr), Nähere Informationen: Ilse Erlaeher, Tel. 39 37 84.

nf;r,nn Hinzunehmen. Nähere
Informationen: Direktion
der Musikhauptschule, Telefon 26 33 79.

STAUD1NGJUL
COMI-UK I

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LeopoldstmUr 10, Tel 05 12/58 4405
Maximilianstraße n. Post, Tel 58 13 41
Mozartstraflc 12, Tel 56 63 22 • Innsbruck

Flächenwidmungs- und
Bebauungspläne
Auflage der Entwürfe:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat
in seiner Sitzung am
29.1.1998 die Auflage der
Entwürfe folgender Flächenwidmungs- und Bebauungspläne beschlossen:
ZI. 111-318/98/FWP
Entwurf des Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. 23/w1,
Hötting-West, Bereich westlich der Viktor-Franz-HessStraße und südlich des Lohbaches (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 23/w,
ZNr. 3529) (gem. § 56 Abs.
1 2 3 TROG)
ZI. III-4539/97/FWP
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. RE-F1, Reichenau/Pradl-Nord, Bereich
zwischen Sill, Prinz-EugenStraße, Reichenauer Straße,
Kravoglstraße, Egerdachstraße und Furter-Zaun-Weg
(als Änderung des Flächenwidmungs- und Wirtschaftsplanes Nr. 735; des Verbauungsplanes Nr. 338c sowie
der Flächen Widmungspläne
Nr. 80/db, ZNr. 2405, Nr.
80/eu, ZNr. 2584; Nr. 80/gg,
ZNr. 2817 und Nr. 80/cjy,
ZNr. 3085) (2. Entwurf) und
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. RE-B1, Reichenau/Piadl Nord, Bereich
zwischen Sill, Prinz-EugenStraße, Reichenauer Straße,
Kravoglstraße, Egerdachstraße und Furter-Zaun-Weg

INNSBRUCK 1N1ORM1LRT Si^RVICbBElLAGL - MÄRZ 1998

(gem. §56 Abs. 3 TROG) (2.
Entwurf)
Diese; Entwürfe, bestehend
aus zeichnerischer Darstellung und Legende, sind
während der Amtsstunden in
den Schaukästen der Stadtplanung, Fallmerayerstraße 1,
4. Stock, vom 17.2.1998 bis
einschließlich 1 7.3.1 998 einsehbar.
Für die Entwürfe des
Flächenwidmungsplanes Nr.
RE-F1 sowie des Bebauungsplanes Nr. RE-B1 wird
die Auflagefrist gem. § 65
Abs. 4 TROG auf zwei Wochen herabgesetzt. Auflagefrist: 17.2.1998 bis einschließlich 3.3.1998.
Darüber hinaus können weitere Informationen zu den aufgelegten Entwürfen während
der Parteienverkehrszeit von
8.00 Uhr - 10.00 Uhr eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die in
der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, haben das Recht, bis
spätestens eine Woche nach
Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme
/u den Entwürfen abzugeben.
Für den Gemeinderat
Dr. Hetzenauer e.h.

ST

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