Innsbruck Informiert

Jg.1998

/ Nr.3

- S.15

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Diese Ausgabe – 1998_Innsbruck_informiert_03
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Fortsetzung von Seite 6
gem. § 94 Z. 14 GewO 1994, eingeschränkt auf Karossoriobauer, Via(luktt)(M|cn

174

Holleis Borghild, (iold und Silber
schniMMi,. . |. -in. § 94 Z. 2 0
1994. Ann Ir.li H

GowO

Kaufmann Hans Herbert, Floischer [|im. t?<)4/ 31 CicwO 1994,
eingeschränkt auf diu Zerlegung und
Verarbeitung, Viaduktbogen 110/111
N a g i l l e r W e r n e r , f I 9 4 / . 3 1 G e w O H«)4./i"illi(.hbclrist(!t
l ) i : . 3 l I ? . 1 9 0 0 , Viktor Dankl Str. ".>

Webb Service Ges.m.b.H., S< huh
machergewerbe gem. § 94 Z. 25
GewO 1994, beschränkt auf die Reparatur von Schuhen, Maria Theresien-Str. 33-35

Webb

Service

Ges.m.b.H.,

Schlössen (("werde, Musctini.".tr. "AB
Zahntechnik Oss GmbH., Zahntechniker gem. t; i" /_. üb GewO
1994, Schöpfstr. 23
Konzessioniertes Gewerbe
Mair Harald, ( iuteilietoideiung mit
terbi ;f< ii di "i i im i1 .i | i " .i •).• I" i1)[) im Fernverkehr, eingeschränkt auf die Au:;
Übung mit 4 (vier) Lkw, zeitlich befn
stet bis 31. K M 998, Duilestr. 16-18
Richler Brigitte, Gewerbsmäßige
Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im Fernverkehr (Güterfernverkehr) mit 1 (einem) Lkw, Teehnikerstr. 38/2/14

400 BUWOG-Wohnungen
heizen mit Erdgas
Der BUWOG-Wohnkomplex
/wischen Reichenauer, Kärntner
und Prinz-Eugen-Straße wurde
von der Holz-Kohle-Heizung auf
die umweltfreundliche und moderne Erdgasheizung umgestellt
- ein entscheidender Beitrag auch
für die Verbesserung der Innsbrucker Luftwerte. In nur sechs
Wochen wurde das gesamte
„Geviert" mit 400 Wohnungen
von den Technikern der Inns-

brucker Kommunal Betriebe
(1KB) an das saubere Erdgasnetz
angeschlossen. Die Kosten der
Umstellung wurden zwischen
BUWOG und 1KB aufgeteilt. Die
Mieter müssen nur die Kosten für
die Umstellung ihrer Wohnungsheizung tragen. 30 Prozent der
Mieter haben im ersten Jahr die
Förderungen von Land und Stadt
sowie der 1KB (bis zu 57 Prozent)
in Anspruch genommen.

MCI-Wirtschaftsstudium für
Berufstätige
Im kommenden Wintersemester (Herbst 1998) startet das
Management Center Innsbruck
(MCI) wieder ein siebensemestriges Wirtschaftsstudium für
Berufstätige. Bis zum 30. April
haben alle Interessierten Gelegenheit, ihre Bewerbung für

das praxisorientierte Hochschulstudium einzureichen. Die
Ausbildung gliedert sich in ein
Grund- und ein Vertiefungsstudium und richtet sich auch an
Nicht-Maturanten. Nähere Informationen: MCI, Brixner
Straße 2, Tel. 56 48 00.

Neue Räume für Notare
Schiebetüren und Glaswände
mit Jalousien getrennt ist - ist mit
Arne-Jacobson-Sesseln
bestückt.

Schlicht und offen präsentiert
sich das neue, 130 Quadratmeter große Büro der Notariatskammer in Innsbruck. Architekt
Dieter Tuscher
sorgte für ein g
lichtes Ambien- ?
te, es dominie•• »
ren Schwarz, 3
Weiß,
Grau, f
Blaue Akzente ?
setzen zwei mul|
tif u n k t i o n a l e
Schreibtische.
Der Versammlungssaal (Bild)der von den
Büros
durch

ZI. 11-14362/1997

Kundmachung
über die Auflegung des Wählerverzeichnisses und das Einspruchsverfahren
Diese Auflegung hat den
Zweck, das Wählerverzeichnis durch Mitwirkung der Bevölkerung einer Überprüfung
und allfälligen Richtigstellung
zu unterziehen. Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht bei
der bevorstehenden Wahl
des Bundespräsidenten nur
ausüben, wenn sie im
Wählerverzeichnis eingetragen sind!
In das Wählerverzeichnis
sind alle Männer und Frauen aufzunehmen, die vor
dem 1. Jänner 1998 das
18. Lebensjahr vollendet haben (Jahrgang 1979 und älter),
am
Stichtag
(24.2.1998) die österreichische Staatsbürgerschaft besaßen, vom Wahlrecht nicht
ausgeschlossen waren und
in Innsbruck ihren Hauptwohnsit? hatten. Ebenso beinhaltet das Wählerverzeichnis alle im Ausland lebenden Österreicher, die
bis zum Stichtag in die hiesige Wählerevidenz aufge-

Das Wählerverzeichnis für die Wahl des Bundespräsidenten am 19. April 1998 liegt vom 17. bis einschließlich
26. März täglich von 8 - 14 Uhr im Einwohneramt, Innsbruck, Innrain 10,1. Stock, zur öffentlichen Einsicht auf.
nommen wurden.
Jeder Wahlberechtigte darf
in den Wählerverzeichnissen
nur einmal eingetragen sein.
Innerhalb der Einsichtsfrist
kann jedermann in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen
oder Vervielfältigungen herstellen.
Jeder Staatsbürger kann innerhalb der Einsichtsfrist unter
Angabe seines Namens und
der Wohnadresse gegen das
Wählerverzeichnis schriftlich
oder mündlich Einspruch erheben. Der Einspruchswerber
kann die Aufnahme eines Wahlberechtigton in das Wählerverzeichnis oder die Streichung eines nicht Wahlberechtigten aus
dem Wählerverzeichnis begehren.
Die Einsprüche müssen noch
vor Ablauf der Einsichtsfrist (26.
März 1998) beim städtischen

INNSBRUCK I N I O k M I l k l

Sl -KVK "I h l ILACil"

Einwohneramt, Innsbruck, Innrain 10, 1. Stock, einlangen.
Der Einspruch ist, falls er
schriftlich eingebracht wird, für
jeden Einspruchsfall gesondert
zu überreichen. Hat der Einspruch die Aufnahme eines
Wahlberechtigten zum Gegenstand, so sind auch die zur Begründung des Einspruches notwendigen Belege, insbesondere ein vom vermeintlich Wahlberechtigten
ausgefülltes
Wähleranlageblatt,
anzuschließen.
Wird im Einspruch die Streichung eines nicht Wahlberechtigten begehrt, so ist der Grund
hiefür anzugeben. Alle Einsprüche, auch mangelhaft belegte, sind von den hiezu berufenen Stellen entgegenzunehmen und weiterzuleben. Ist ein
Einspruch von mehreren Einspruchswerbern unterzeichnet,

M A R / I WS

so gilt, wenn kein Zustellungsbevollmächtigter genannt ist, der an erster Stelle
Unterzeichnete als zustellungsbevollmächtigt.
Für Einsprüche sind nach
Möglichkeit Einspruchsformulare zu verwenden; diese
sowie die bei Aufnahmebegehren
erforderlichen
Wähleranlageblätter werden
bei der oben genannten
Dienststelle während der Auflegung des Wählerverzeichnisses ausgegeben.
Wer offensichtlich mutwillige Einsprüche erhebt, begeht
eine Verwaltungsübertretung
und ist mit einer Geldstrafe
bis zu 3.000 S, im Fall der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 2 Wochen
zu bestrafen.
Innsbruck,
im Februar 1998
Der Bürgermeister:
(Dr. van Staa)

IBBS