Innsbruck Informiert

Jg.1998

/ Nr.2

- S.32

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 1998_Innsbruck_informiert_02
Ausgaben dieses Jahres – 1998
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Die vom Gemeinderat beschlossenen neuen Gebühren und Tarife für 1998
Der Innsbrucker Gemeinderat beschloß in seiner Budgetsitzung am 4. Dezember die ab 1998 geltenden neuen Gebühren,
Tarife und Abgaben. Zu allen Tarifen kommt die Umsatzsteuer
im gesetzlichen Ausmaß dazu.
1.KANALBENÜTZUNGSGEBÜHREN
Die Kanalbenützungsgebühren werden ab 1.1.1998 wie folgt festgesetzt: pro m" Abwasser S 17,34
2.KANALANSCHLUSSGEBÜHREN
Der Einheitssatz für die Bemessung der Kanalanschlußgebühren wird ab
1.1.1998 mit S 34,- festgesetzt.
3. ABFALLGEBÜHREN
Die Gebührensätze für die Müllabfuhr werden für das Haushaltsjahr 1998
wie folgt festgesetzt:
1) Grundgebühr pro Wohnraum- und Nutzungsflächeneinheit,
je Woche
2) Weitere Gebühr je Liter (Einheitssatz)
3) Müllsack (60 l/je Abfuhr) im Sinne des § 6 Abs. 1

2,30
0,34
30,60

4. GEHWEGREINIGUNGSGEBÜHREN
Die Gebührensätze für die Erhebung der Gehwegreinigungsgebühren
werden ab 1.1.1998 wie folgt festgesetzt:

Klasse I
Klasse II
Klasse III

für bebaute
Grundstücke je m2
103 —
71 —

55 —

für unbebaute
Grundstücke je m2
36,—
26,—
21 —

5. FRIEDHOFSGEBÜHREN
Dio Fnedhofsgebühren werden für das Haushaltsjahr 1998 wie folgt festgelegt:
1.0.0
1.1.0
1.1.1
1.1.2
1.1.3
1.1.4
1.1.5
1.1.5
1.1.6
1.2.0
1.2.1
1.2.2
1.2.3
1.2.4
1.3.0
1.3.1
1.4.0
1.4.1
1.4.2
1.4.3
1.5.0
1.5.1
1.6.0
1.6.1
1.6.2
1.7.0

Grabbenützungsgebühr
Erdgräber (10 Jahre)
Reihengrab - normal
3.330,—
Reihengrab - Kinder
2.164 —
Wandgrab
4.995 —
Arkadengrab
5.828,—
Urnengrab
2.997,—
Armengrab
keine
Gräber der Barmh. Schwestern
keine
Urnennischen (10 Jahre)
Nische für 2 Urnen
3.996,—
Nische für 3 Urnen
4.995,—
Nische für 4 Urnen
5.994,—
Nische für 6 Urnen
6.993 —
Kombinierte Urnengräber (10 Jahre)
Urnengrab + Urnennische
6.993,—
Grüfte (25 Jahre)
Familiengruft
49.440,—
Sammelgruft, je Gruftnische
4.944,—
sonstige Gruft
49.440,—
Benützungsgebühr für Urnensammelgrab
einmalig
1.332,—
Benützungsgebühr für Notgruft
für jeden angefangenen Monat
500,—
Sicherstellungsgebühr
6.660,—
Erneuerungsgebühr für Grabbenützungsrechte, die vor Inkrafttreten der Gemeindesanitätsdienstgesetznovelle
(LGBI. Nr. 13/1968) auf Friedhofsdauer eingeräumt worden sind
1.7.1 bei Grüften juristischer Personen
nach jeweils 50 Jahren
4.944,—
1.7.2 bei Grüften natürlicher Personen
nach jeweils 50 Jahren
2.472,—
1.7.3 bei sonstigen Benützungsrechten
nach jeweils 10 Jahren:
10% der betreffenden Grabbenützungsgebühr

22

1.8.0 benützungsrechtsbezogene Zusatzgebühren
1.8.1 Übertragung des Grabbenützungsrechtos
unter Lebenden (Änderungsgebühr)
2.0.0 Friedhofbenützungsgebühr (10 Jahre)
2.1.0 Einfach-Gräber
2.2.0 Mehrfach-Gräber und Grüfte
2.3.0 Kindergräber, Anatomiegräber
2.4.0 Armengräber, Urnensammelgrab, Notgruft
und Gräber der Barmherzigen Schwestern
3.0.0 Administrationsgebühren (Verwaltungskosten)
3.1.0 Beisetzungsanmeldung
3.1.1 Erdgräber, Urnennischen, Grüfte
3.1.2 Armengräber (Sozialtarif)
3.1.3 Anatomiegräber und Urnensammelgrab
3.1.4 für Kinder, die das 10. Lebensjahr
nicht vollendet haben
(gilt nicht für Kinder-Sammelgräber)
3.1.5 Einschaltung der FHV für Beisetzungen
auf nichtstädtischen Friedhöfen
3.2.0 Enterdigungsanmeldung
3.2.1 Exhumierung
3.2.2 Gebeineenterdigung und Urnenentnahme
3.3.0 Beisetzungszuschläge
Verabschiedungen und Urnenbeisetzungen:
3.3.1 an Samstagen
3.3.2 an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen
Körperbestattungen aus sanitätspolizeilichen Gründen:
3.3.3 an Samstagen
3.3.4 an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen
Sonderbewilligte Körperbestattungen:
3.3.5 an Samstagen
3.3.6 an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen
3.4.0 Bewilligungsgebühren
3.4.1 Nachbelegung
3.4.2 Aufstellung einer Urne
3.4.3 Umlegung
3.4.4 temporäre Einstellung einer Leiche
3.4.5 gruftartiger Ausbau eines Erdgrabes
3.4.6 Gewerbl. Arbeiten Einzelfall
3.4.7 Gewerbl. Arbeiten je bewilligtem Jahr
4.0.0 Gebühren für Aufbahrungshalle
4.1.0 Hallenbenützung
4.2.0 Benützung von Einrichtungen (inkl. Strom)
4.3.0 Mithilfe und Beaufsichtigung
4.4.1 Gebühren gesamt (4.1.0, 4.2.0, 4.3.0)
4.4.2 Sozialtarif (10% v. 4.4.1)
4.4.3 für Kinder, die das 10. Lebensjahr
nicht vollendet haben (50% v. 4.4.1)
4.5.0 Beistellung von Topfblumen
(16/12/8/4) je Stk.
5.0.0 Gebühren für Einsegnungshalle
5.1.0 Haiionbenützung
5.2.0 Benützung von Einrichtungen (inkl. Strom)
5.3.0 Mithilfe und Beaufsichtigung
5.4.1 Gebühren gesamt (5.1.0, 5.2.0, 5.3.0)
5.4.2 Sozialtarif und Anatomie (10% v. 5.4.1)
5.4.3 für Kinder, die das 10. Lebensjahr
nicht vollendet haben (50% v. 5.4.1.)
6.0.0 Graböffnungsgebühren
6.1.0 Körperbestattungen und Enterdigungen
6.1.1 Eidgräber: normale Tiefe (1,80 m)
6.1.2 Fidcjräber: Tieferlegung (2,20 m)
6.1.3 Erdgräber: doppelte Tieferlegung (2,60 m)
(5.1.4 Gruftnischen und gruftartige ausgebaute Erdgräber
6.1.5 Nachlaß auf 6.1.1 -6.1.4 bei Armenund Anatomiegräbern sowie bei Kindern,
die das 10. Lob 6.2.0 Urnenbeisetzungen und Entnahmen
6.2.1 Urnennischen und Umrnr.ammHyrab
6.2.2 Erdgrabnr
"
6.2.3 Gruttnischon und c jrufi;irliej ausgebaute Erdgräbor

INNSBRUCK INFORMIERT - SKRVlCHBLilLACil

1.004,—
1.560,—
2.340,—
780,—
keine

1.004,—
100,—
200,—
502,—

502,—
1.004,—
670,—

1.004,—
2.008,—
2.008,—
4.016,—
3.012,—
6.024,—
502,—
251,—
502,—
251,—
1.004,—
150,—
600,—
500,—
700,—
1.500,—
2.700,—
270,—
1.350,—
70,—
100,—
150,—
200,—
450 —
45,—
225,—

3.233,—
4.526,—
6.336,—
2.586,—

50%
380,—
808,—
2.586,—

.-BRUAR 1998