Innsbruck Informiert

Jg.1998

/ Nr.1

- S.24

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INNSBRU
S T R O M

HUH

1 - 5

IHR FACHBETRIEB
FÜR ELEKTROINSTALLATIONEN

Schnelldienst für Kurzschluß- und Störungsbehebung
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Künftig Marktstand"ln über
der Altstadtgarage
Der Platz über der Altstadtgarage soll sofort nach Abschluß der
Eislaufsaison asphaltiert werden,
damit dort ein Marktbetrieb möglich wird. Diesen Beschluß faßte
der Stadtsenat in seiner Sitzung
vom 3. Dezember, nachdem der
bisherige Marktplatz am Innrain
dem IVB-Terminal weichen mußte und es derzeit keine neuen Pläne gibt, den Platz über der Altstadtgarage zu verbauen.
Da auch der Bau eines Rad-

und Fußweges entlang des Herzog-Siegmund-Ufers in Fortsetzung des Radstreifens entlang der
Herzog-Otto-Straße aktuell ist,
und die Anbindung an die Radfahrstreifen am Marktgraben einen Teil des Platzes in Anspruch
nehmen wird, ist die genaue Trassierung der Radwege vor Inangriffnahme der Platzbefestigung
abzuklären. Mit der Koordinierung
wurde Planungs-Stadtrat Ing.
Martin Krulis betraut.

Flächenwidmungs- und
Bebauungspläne
Auflage der Entwürfe:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat
in seiner Sitzung am
20.11.1997 die Auflage der
Entwürfe folgender Flächenwidmungs- und Bebauungspläne beschlossen:
ZI. 111-4914/97/FWP
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. MÜ-F1,
Mühlau, Bereich zwischen
Anton-Rauch-Straße, Scheibenbühel, Schillerweg und
Judenbühel (als Änderung
der Flächenwidmungspläne
Nr. 80/bp, ZNr. 2306, Nr.
80/dn, ZNr. 2494, Nr. 80/fp,
ZNr. 2729, Nr. 80/gs, ZNr.
2944, Nr. 80/hj, ZNr. 3124
und 80/hm, ZNr. 3146) (3.
Entwurf)
ZI. III-5146/97/FWP
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ-F12,
Hötting, Teilbereich der Gp.
597/4, Frau-Hitt-Straße (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ-F1,
ZNr. 2925)
ZI. III-5147/97/FWP
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 55/ap, Hötting, Bereich Frau-Hitt-Straße 3a bis
15f und Kirschentalgasse 33
bis 37 (gem. § 56 Abs. 3
TROG)
ZI. III-5148/97/FWP
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AM-F24,
Amras, Bereich Gp. 1655/2,
KG Amras (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr.
AM-F1, ZNr. 2912)
ZI. 111-5149/96/FWP
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15/af, Innsbruck - St.
Nikolaus, Bereich Magt-

Nicht nur im Keller (wohin die Stufen auf obigem Bild führen), sondern auf ganzen zwei Etagen findet die große Silvesterparty des
Utopia am 31. Dezember (wann sonst?) statt. Ab 21 Uhr erwartet die Besucher „House", „Drum"n"Bass" und „Jungle Department". Im Cafe heizen die DJ"s Phil aus Innsbruck, „Eat-Meater"
aus Tel Aviv und Krizzman & Ivo aus München ein. Im Keller sind
beim Psychedelic Trance Department die Masters of DAT, Matt
Boom (Holland), Yaniv (Israel), Indiadrop (New York), Acan (Wien)
Noch immer kursieren Flugund Natan (Italien) zu hören. Einlaß ist ab 21 Uhr, ab 7 Uhr früh
des ersten Tages des neuen Jahres lädt das Utopia dann zum „Fror blätter mit gefälschten E-Nummnrn-Listen, die bestimmte ZuBreakfast Buffet".
satzstoffe als gefährlich, verdächtig oder gar krebserregend
Am 3 1 . Dezember ab 22.00 Uhr steigt am
einstufen und damit die Konsumenten verunsichern. Die neue
32seitige handliche Broschüre
der AK Tirol „E-Nummern" sorgt
auf 4 Areas eine große Silvesterparty
für eine seriöse Aufklärung. Sie

straße, Trogerstraßo und
Blücherstraße (gem. § 56
Abs. 3 TROG)
Diese Entwürfe, bestehend
aus zeichnerischer Darstellung und Legende, sind
während der Amtsstunden in
den Schaukästen der Stadtplanung, Fallmerayerstraße
1, 4. Stock, vom 10.12.1997
bis einschließlich 7.1.1998
einsehbar. Zusätzlich sind im
Amt für Stadtkern- und Ortsbildschutz, Marktgraben 16,
1. Stock, ebenfalls während
den oben angegebenen Fristen die Pläne für die Bereiche Hötting (HÖ-F12 und
55/ap) sowie für Mühlau
(MÜ-F1) einzusehen.
Für den Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. MÜ-F1
wird die Auflagefrist gem. §
65 Abs. 4 TROG auf zwei
Wochen herabgesetzt. Auflagefrist: 10.12.1997 bis
einschließlich 29.12.1997.
Darüber hinaus können weitere Informationen zu den aufgelegten Entwürfen während
der Parteienverkehrszeit von
8.00 Uhr - 10.00 Uhr eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die in
der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, haben das Recht, bis
spätestens eine Woche nach
Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme; zu den Entwürfen abzugeben.
Für den Gemeinderat
Dr. Hetzenauer e.h.

Broschüre mit „E-Nummern

Hafen

16

sollte; beim Einkauf nicht fehlen.
Der Kauf von Produkten ohne
oder mit wenigen Zusatzstoffen
ist somit meist empfehlenswert,
Produktvergleiche lohnen sich.
Die Broschüre ist in der AK Tirol,
Innsbruck, Maximiliansti. 7, Abteilung Öffentlichkeitsarbeit, Tel.
(0512) 5340 DW 444, kostenlos
erhältlich.

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