Innsbruck Informiert

Jg.1997

/ Nr.12

- S.40

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Diese Ausgabe – 1997_Innsbruck_informiert_12
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Mit „Innsbruck informiert" durch die Stadtverwaltung

Referat für Aufenthaltsangelegenheiten
Ausländische Staatsbürger, die in Innsbruck leben
oder arbeiten möchten,
müssen bereits vor der Einreise in unser Bundesgebiet
einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung stellen.
Dieses Ansuchen wird von
der jeweiligen österreichischen Botschaft an die betreffende Bezirksverwal-

Sicherheit der
Bevölkerung hat
Vorrang
tungsbehörde weitergeleitet. Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, muß
der Antragsteller zahlreiche
Voraussetzungen erfüllen.
Dazu gehören unter anderem der Nachweis über eine
gesicherte und ortsübliche
Unterkunft, in Österreich
verfügbare Eigenmittel zur
Sicherung des Lebensunterhaltes
(Einkommensnachweis, Sparbuch etc.)
sowie eine in Österreich alle Risken abdeckende Krankenversicherung. Zudem
wird jeder Antragsteller
fremdenpolizeilich überprüft.

Befristete
Aufenthaltsdauer
Wird dem im Ausland lebenden Antragsteller eine
Aufenthaltsgenehmigung er-

Seit 1. Juli 1993 müssen ausländische Staatsangehörige, die sich länger als sechs Monate in unserem Bundesgebiet aufhalten oder hier einer Erwerbstätigkeit
nachgehen, eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Durch dieses neue Bundesgesetz werden alle in Österreich lebenden Nicht-EU-Bürger behördlich erfaßt und
auf ihre sicherheits- und sozialpolitische Unbedenklichkeit überprüft. Mit dem Vollzug dieses Gesetzes ist in
Innsbruck die Dienststelle für Aufenthaltsangelegenheiten in der Magistratsabteilung II betraut.
teilt, ist die Gültigkeitsdauer
der Bewilligung vorerst auf
maximal ein Jahr beschränkt.
Eine Verlängerung dieser
Aufenthaltsgenehmigung
muß vor Ablauf der Gültigkeitsdauer beantragt werden. Ebenso wie bei der
Erstbeantragung wird überprüft, ob der Antragsteller
die erforderlichen Voraussetzungen (Unterkunft, Einkommen) erfüllt und keine
Straftatbestände oder Verwaltungsübertretungen erfolgt sind. Die Verlängerung
der Aufenthaltsgenehmigung kann auf die Dauer von
bis zu zwei Jahren genehmigt werden, eine weitere
Verlängerung ist ebenfalls
mit maximal zwei Jahren begrenzt. Erst nach fünf Jahren ordnungsgemäßem Aufenthalt kann eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung
beantragt werden.

Familienzusammenführung
Unter der Voraussetzung,

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daß alle relevanten Erfordernisse erfüllt werden, haben Familien einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf
Familienzusammenführung.
Dieser Rechtsanspruch umfaßt nur den engsten Familienkreis (Ehegatten und eheliche und außereheliche minderjährige Kinder). Voraussetzung ist, daß bereits ein
Familienteil mit Aufenthaltsgenehmigung hier lebt.

Menschenrechte
werden beachtet
Bei Anträgen, die negativ
entschieden werden, hat der
Antragsteller einen Anspruch auf Parteiengehör, in
dem er über die Ablehnungsgründe informiert werden muß. Gegen einen negativen Entscheid kann auch
das Rechtsmittel der Berufung ergriffen werden, über

die das Innenministerium zu
entscheiden hat.
Bei einer Versagung der
Aufenthaltsgenehmigung
müssen die zuständigen
Behörden ihre Entscheidung
auch unter Berücksichtigung
der Europäischen Menschenrechtskonvention treffen. Das bedeutet, zu beurteilen, ob die Entscheidung
im Interesse der öffentlichen
Ruhe, Ordnung und Sicherheit erforderlich ist oder dem
Schutz des Familienlebens
des/der Betroffenen Vorrang
zu geben ist.

Sprachprobleme
sind „fast" kein
Problem
Derzeit leben rund 10.000
ausländische
Staatsangehörige mit Aufenthaltsgenehmigung in Innsbruck. Etwa 5000 Anträge mußten im
Jahr 1996 bearbeitet werden: Davon ca. 4000 Anträge auf Verlängerung, ca.
700 Erstanträge und rund
300 Änderungsanträge. Der
überwiegende Teil der Antragsteller kommt aus Restjugoslawien, der Türkei und
dem
osteuropäischen
Fortsetzung auf Seite 17

Aktion „Frauen-Nachttaxi
wurde verlängert
Bis zum 31. Dezember
2000 ist die Aktion „Frauen-Nachttaxi" gesichert.
Das beschloß der Stadtsenat in seiner Sitzung
vom 19. November. Der
Selbstbehalt von 50 S tut
Fahrstrecken bis 5 km
und von 65 S boi mehr als
5 km wird beibehalten.
1997 investiert du; Stadt

rund 240.000 S für diese
Aktion, die von den Frauen sehr gut angenommen
wird.
Mchi als du; Hälfte aller
Nut/nießei innen
sind
Stammkunden: Krankenschwestern, Kellnerinnen
etc., die aus Berufsgrün(ien das „Frauen-Nachttaxi" in Anspruch nehmen.

INNSBRUCK INI O R M I h R T

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