Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1948

/ Nr.5

- S.4

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Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

2 Obusse, 14 Autobusse waren teils lotal, teils in ver
schiedcnen Angriffen mehrere Male schwer "beschädigt.
^)!ach Beendigung des Krieges waren nur mehr drei
Linien außerhalb des Weichbildes der ^tadt, davon
eiue uur im Umsteigverkehr, im Betrieb, der übrige
Verkehr war stillgelegt. Tas Werkstätten nnd Nemi
seugebäude und die Obushallc am Bahnhof Berg Isel
ivaren säst vollständig zerstört. Der Materialschaden
wurde mit rund RMV 2,400.000.—errechnet, da doch
ans das Wcrksgelände allein >l^"2 Bomben gefallen
waren.
Schwersten Schaden hatten die Bomben den Aula
geu der Bundesbahn zugefügt. Das verhältnismäßig
neue und schöne Personenaufnahmsgebände des
^anptbahnhofes war fast ganz dem Erdboden gleichgemacht, Bahnsteige, Oeleiseanlagen, ^ahrdrahtoberleitnngcn," Werkstätten, ^rachtmagazine, der lange
Eisenbahnviadukt zniil Hauptbahnhof nnd der Mitten
waldcr Bahn nnd der Höttingcr Bahnhof wiesen
größte Schäden ans, dazn lagen zerfetzt nnd zerrissen
gewaltige Mengen an Wagentrnmmern ani Gelände
des Haupt- und Westbahnhofcs, die beseitigt werden
mußten, ohe der Verkehr wieder voll aufgenommen
werden konnte. Der Schaden ans den Innsbrucker
Bahnhöfen ging in die Millionen.
Schwerer Schaden wnrde anch den Marktcinrich
tnngen
zngefngt. I m
Schlachtviehhof
wurden
Schlacht- und Markthallen nnd. was sich besonders
für die Znknnft auswirken sollte, die große moderne
Kühlanlage zerstört. Ebenso wurden die Kühlräume
im ^leischbankgebände durch Bombeneinwirknng aus
geschaltet, die große Markthalle erlitt schwersten
Schaden.
Die Ernährungslage bereitete bei Kriegsende na
tnrgemäß große Sorge, weil für die ohnehin schon
unterernährte Bevölkerung kaum mehr die nötigsten
Nahrungsmittel anfznbringen waren. Die Zahl von
1200 vorgesehenen Kalorien konnte in den Jahren
1945 nnd 1946 nnr in wenigen Monaten erreicht
werden, häufig waren es nur 950 Kalorien, die zn
dem nnr eine einseitige Ernährung der Bevölkerung

Nummer

in nnmreichendem Maße ermöglichlen, l,V, sänil
licher Schillkinder erwiesen sich 1946 als niilrrernährl
und teilweise auffallend blutarm. Bei der llnlersu
chnng alter Lente wnrdc ebenfalls eine gan; erschret
tende Unterernährnng festgestellt, die in manchen ^-äl
len ohne Borliegen eines.^rantheitsznstandes ;u eiuer
Ncduzieruug des Körverbestandcs auf fast die Hälftc
des normalen Gewichtes führte. Dazn kam, daß Tan
sende von Familien durch schlechte Wohnnngs>verhält
nisse in ihrer Gesundheit geschädigt wurden uud daß
durch mangelhafte Beheizung und Bekleidung, durch
vermehrte seelische Belastungen viele Familien einem
nnsäglichcn Elend ausgeliefert waren. Zahlreiche
Flüchtlinge hielten sich in der Stadt auf. Das K r a n kenhaus und die Sanatorien hatten einen ?eil ihrer
Betriebe ans das Land verlegt. Trotz dieser Umstände
hatte die Stadt nnter keinen besonderen Infektions
trankhciten zu leiden, nnr die Lungentuberkulose war
im Fortschreiten begriffen, eine Erscheinnng, die bei
den obwaltenden Verhältnissen nicht wunder nimmt.
Die Beerdigung der Toteil mußte vom großeil Wcstfriedhof, dessen Einrichtungen durch Bombentreffer
unbrauchbar geworden und dessen Grabfelder zerwühlt
waren, auf die kleineren Friedhöfe i m Stadtgebiete
verlegt werden. Sehr schlecht war es bei Kriegsende
mit Bädern bestellt. Von 5 Schwimmbädern waren
das Hallenbad und 2 offene Schwimmbäder durch
Bombentreffer ausgefalleu, A Anstalten mit Wannenund Brausebädern waren nnbrauchbar geworden.
Auch die Sportanlagen hatten bedeutende Einbn
ßen zn verzeichnen. Neben den Tnrnhallen wnrde der
größte nnd bestausgestattete Sportplatz au der S i l l
samt Gebäudeu nnd Umzäunung ein Opfer der Bom
ben nnd der Nachkriegszeit. Ähnliches geschah anderen
Sportplätzen, 2 provisorische Sportplätze fieleil der
Verbannng anheim. Als ein Opfer des Krieges kann
anch der gänzliche Verlust der großen nnd kleinen
Berg-Isel-Stisprllngschanzen verzeichnet werden, weil
sie infolge der Unmöglichkeit der ordentlichen Einhal
tnng während des Krieges aus Sicherheitsgründen
abgetragen werden mußten.

Kündigungsschutz des Kleingärtners
Dr. Hermann Knoll.
Die für Wobnungen lind Geschäflslokalc geltenden Kündigüngoschutz"bestimmunsscn sind allgemein bekannt, hingegen dürfte ein Grositcil der Bevölkerung nickt wissen, dasi
ancl, für tlcingärtncrifck "benülzteö ^and derartige Bestimmungen bestehen. Gerade in der heutigen Zeit, in der viele
/"vamilicu auf den Ertrag ibrer Schrebergarten angewiesen
sind, kommt diesen Bestünmungcu grosie Bedeutung ^u.
T i e gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung über
den Kündiguugbschutz und andere llcingartenrechtliche Vorfehriftcu i n der Fassung vom 15. Dezember 1 l ) 1 !
s R . G . B l . I , Seite 347), die auch heute noch in Geltung
siebt.
§ 1 diefer Verordnung bestimmt, dasi Pachtverträge über
lleingärtncnsch genutztes ^"and nnr unter bestimmten Voranosetznngcn vom Verpächter gekündigt iverdeu dürfen.
?urch Zeitablauf endende Pachtverträge gelten alo auf uw
lestimmte Zeit verlängert.
(5inc Kündigung ist nur zulässig, ivenn

a) der Packter drei Monate mit der Zahlung des Pachtzinses oder eines Teiles dieses Pachtzinses, der einen M o natsbetrag übersteigt, ini Verfuge ist;
k) der Kleingärtner trotz Abmabnung die ibi» obliegenden Pflichten gröblich verletzt, vor allem das Grundstück
vertragswidrig nutzt oder e^beblicke Bewirtfchaflnngsmängel nickt innerbalb eiuer schriftlich gefeiten angeinesseuen ,vrist abstellt;
c) ein Zwischcnvächter lrol.> schriftlicher Aufforderung
des Verpächters das Paeblverbällnis mit einem Kleingärtner nicht auflöst, obwobl er ans eiin"in der unter Buckstabe k j genannten Gründe lündigen l a n n ; bei Beendigung des Vertrages mit dem Zwifckenpäckter tritt der Verpächter umnittel"bar in die Verträge mil den einzelnen
Kleingärtnern ein;
.^ur Kündigung bcd"arf es in den Fällen a) bis c) der