Innsbruck Informiert

Jg.1997

/ Nr.10

- S.36

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Mit „Innsbruck informiert" durch die Stadtverwaltung
Jeder Bürger soll sich in „seiner"
Stadt wohl, sicher und geborgen
fühlen. Der persönliche Einsatz jedes Einzelnen für sein ganz privates
Wohlbefinden trägt dazu ebenso bei,
wie zahlreiche infrastrukturelle Einrichtungen, die nur von einer großen
Gemeinschaft getragen, finanziert
und erhalten werden können. Ob
Gesundheitseinrichtungen, Wohnund Straßenbau, Kinderbetreuung

und Schulausbildung oder die Betreuung älterer Mitbürger, all dies
könnte ein einzelner Bürger nicht finanzieren, doch gemeinsam tragen
wir alle zu jenem Lebensstandard
bei, auf den keiner von uns mehr verzichten möchte.
Zur Aufrechterhaltung dieses
Standards und der allgemeinen Ordnung ist eine effiziente und vor allem
transparente „Verwaltung" unerläß-

lich. Die Mitarbeiter im Innsbrucker
Stadtmagistrat sind bemüht, diesen
umfassenden Service zu erbringen.
Welche Leistungen dies sind, wie
der Bürger in den Genuß dieser Leistungen kommt und was der Bürger
ganz persönlich von den vielschichtigen Arbeitsbereichen des Stadtmagistrates hat, das möchten wir unseren Lesern mit dieser neuen Serie
näherbringen.

Standesamt - Begleiter durchs Leben
Spricht man vom Standesamt, denken die meisten Menschen spontan an
Hochzeiten. Tatsächlich ist das Standesamt auf dem Weg von der Geburt
bis zum Tod eines Menschen ständiger, wenn auch unbemerkter und stiller
Begleiter.
Nach der Geburt eines Kindes entsteht der erste Kontakt. Die Geburt eines neuen Erdenbewohners wird von
der Klinik oder der Hebamme ans Standesamt gemeldet.

Die Geburtsurkunde

ten in das Geburtenbuch eingetragen. Jede spätere Änderung (Anerkennung einer
Vaterschaft, Legitimierung eines Kindes,
Adoption, Namensänderung, Eheschließung, Änderung der Staatsbürgerschaft und Tod) wird im Geburtenbuch
aktuell vermerkt.

Erst die Geburtsurkunde, die von den
Eltern beantragt werden muß, bestätigt
die „Existenz" eines Neugeborenen. Die
Aufforderung, „die Geburtsurkunde ist
vorzulegen", begegnet uns im weiteren
Leben noch oft: z. B. bei der polizeilichen
Anmeldung (Meldeschein), beim Antrag
für einen Reisepaß, beim Schuleintritt, bei
der Eheschließung und schließlich auch
nach dem Ableben eines Menschen.
Mit der Ausstellung der Geburtsurkunde werden die personenbezogenen Da-

Eheschließungen, Namens- oder
Staatsbürgerschaftsänderungen sowie
Eheauflösungen werden im Ehebuch
vermerkt. Das Ableben wird im Sterbebuch beurkundet, eine Sterbeurkunde ausgestellt.
Bei Personen, die nicht in Innsbruck
geboren sind oder wenn gebürtige
Innsbrucker in einer anderen Gemeinde bzw. einem anderen Land heiraten,

Ehe- und Sterbebuch

werden die jeweils zuständigen Standesämter verständigt. Es besteht mit

Internationale
Zusammenarbeit
fast allen Ländern der Welt ein Abkommen über gegenseitige Information, wenn
ein fremder Staatsangehöriger die Dienste des Standesamtes in Anspruch
nimmt. Bei der Verehelichung von Staatsbürgern „fremder" Nationen müssen sich
die Beamten auch mit den rechtlichen
Gegebenheiten dieses Landes vertraut
machen. Hiefür stehen dem Innsbrucker
Standesamt die Gesetzesbücher aller
Länder der Welt (auszugsweise) zur
Verfügung.

Neues Namensrecht
seit Mai 1995
Seit 1. Mai 1995 können Brautleute
entscheiden, welchen Familiennamen sie
nach der Eheschließung führen möch-

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