Innsbruck Informiert

Jg.1997

/ Nr.9

- S.12

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Schallschutzfenster werden
in der Altstadt gefördert
rr _
QUALITÄT AUS ÖSTERREICH

A Wohnraumfenster aus Kunststoff,
Holz und Aluminium
A Haustüren aus Holz und Aluminium
A Kellerfenster
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I Q Haustür-Katalog

Von überhängenden
Gräsern, Büschen und
Zweigen gesäubert präsentieren sich vor Beginn
der Herbstwandersaison
die stark begangenen
Steige auf der Nordkette.
Die Initiative kam vom
Forstamt der Stadt Innsbruck

A . 6O2 o

Innsbruck
Scheuchenstuelgasse 4
.Ort:.

LJ Kellerfenster Katalog

12

Nordketten-Steige
wurden gepflegt

jVöBEL GLAS

Adresse:

PLZ:

bo hot dl ich konzessioniui tun
Firma durchgeführt werden.
Vor Baubeginn ist vom Antragsteller mit der Baubehörde und dem Referat
für Stadtkern- und Ortsbildschutz Kontakt aufzunehmen, um eine eventuelle Bewilligungspflicht der geplanten baulichen Maßnahmen
abzuklären.
Näher Auskünfte: Amt für
Wohnungsservice/Won nbauförderung der Stadt Innsbruck, Fallmerayerstraße
1. Stock, Telefon 5360-366.
Pro verbessertem bzw.
ausgetauschtem Fenster
werden in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren
Zuschusses 40 Prozent der
Investitionskosten gefördert,
maximal 3000 S. Aufgeteilt
auf drei Jahre sind für die
„Schallschutzaktion
Altstadt" insgesamt 1,5 Millionen ausgewiesen. 500.000
Schilling stehen für heuer
noch zur Verfügung.

oec/fae/iAauAey*

Name:

Tel:
LJ Fachberatung erwünv hl

Wer sich in der Altstadt vor Lärmemmissionftn (vor allem durch
touristische Veranstaltungen) besser schützen
will und Schallschutzfenster einbaut, kann
nun mit einer Förderung
der Stadt rechnen.
Der Einbau und die Förderung von Schallschutzfenstern ist jedoch kein Freibrief, in der Altstadt in Hinkunft ungehindert Veranstaltungen durchführen zu können, ist man im Innsbrucker
Stadtsenat der Meinung.
Der Schwerpunkt der ab
1. August dieses Jahres gültigen „Schallschutzförderung Altstadt" liegt in der
Herzog-Friedrich-Straße.
Aber auch Bewohner anderer Straßenzüge der Altstadt
können um eine Förderung
ansuchen: Über diese Ansuchen entscheidet aber der
Stadtsenat im Einzelfall.
Grundvoraussetzung ist,
daß es sich um straßenseitige Fenster von ganzjährig
bewohnten Wohnungen
handelt (von Wohnräumen,
Schlafzimmern
und
Wohnküchen). Gefördert
wird der Austausch der
Glasscheiben, die Fensterrenovierung, der Austausch
von Fensterflügeln, der Einbau von zusätzlichen Fensterflügeln (innenseitig) oder
der Komplettaustausch. Die
Arbeiten müssen von einer

Ausfüllen und an einen unserer
I u< hh< indc;! spurtner einsenden.

282165-0
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Fax 28 21 65-28

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