Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1948

/ Nr.1

- S.6

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Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

welcher nebst einer täglichen Messe den St.-HranziscusAltar i n der Metropolitan Kirche bei S t . Stephan gestiftet
bat, wo beider Gebrüder Grabmal zu sehen ist. Ick besitze
von diesen 2 Gemälden verjüngte (5opien von des Vaters
Hand."
Rack der Schilderung der Tätigkeit seines Vaters erzählt
Zoller weiter:
„ A l s mein Vater im derbste des vorgcdackten Jahres
(d. i. 1?l>7) von Patsck nach .stall zurück kam, wurde er
lrantlick, es schwollen ihm die M ß c , sodaß sein Zustand
in eine förmliche Wassersucht überging, die seinem mühsamen Leben am 1<>. A p r i l 1768, des Alters im 7 1 . Jahr
ein Ende machte. Da ihm seine Arbeiten nur kärglich bezahlt wurden, so tonnte er mir bei aller Sparsamkeit kein
Vermögen hinterlassen, aber was noch mehr gilt, als Gold
und Silber, Lust und Liebe zu nützlichen Beschäftigungen
Hab ick ihm zu verdauten; er hrackte mir während meiner
Studie» die Anfangsgründe der Architektur und PerspcctivKunst nebst einem besonder« Geschmack an den Landkarten
bei; die Folge wird es zeigen, wie behilflich mir diese beiden Kenntnisse zu meinem künftigen Berufe waren. A l s
Sobn und Binder eines Malers hatte ick auch etwas weniges vom Zeichnen geerbt; da nun um das Jahr 17l»»i meinem Vatcr von der bürgerlichen Congregation der Antrag
gemacht ward zu einem Aufnahms-Diplomc die Stadt Hall
zu zcickncn, so unterwand ich mick diesem Geschäfte; meine
Arbeit fiel zu seiner Zufriedenheit aus, er gab die Sckatticruug bazu, und so wurde der Prospcet zu Augsburg in
Kupfer gestochen.
Tiefes erste Gelingen machte mir M u t und von der Zeit
an bekam ich Lust zu perspektivischen Prospekten; um aber
meinen Vater der Nahrunge-Sorgen zu überhebe», ging ich

Nummer t

i n den Kerbstferien des gedachten Jahres nach Feldkirch zu
seinem Bruder Franz Zoller, einem wohlhabenden Tattlermeistcr, der bereits W i t t w c r war, und eine einzige Tochter
hatte; er nahm mick aus das Liebreichste auf und behandelte
mick wie sein cigcucs Kind. Hier hörte ick die Rhetorik,
nackdcm ick die I n f c r i o r a mit Einschluß der Poesie zu Hall
absolviert hatte. Leider starb mein Onkel noch vor dem Ausgange des Studien-Jahres de« 10. August 1767 an den
Folgen eines Schlagslusscs; ich tehrte daher wieder nach
T i r o l zurück (durckgcstr.: „ w e i l zu Fcldkirck teine Philosophie tradiert wurde"). M e i n Vater war eben von Patsck
zurückgetommeu, als ick zu Hall anlangte; er hatte eine
innige Freude, da ich ihm 2 Prämien, eines aus der Rede-,
das andere aus der Dichtkunst vorwies.
N u u betrat ick auf der Universität :n Innsbruck die akademische Laufbahn; mein Vater vermochte es nicht, das
Kostgeld sür mick zu bezahle«; ick mußte mich also mit der
Hilfc Gottes und guter Menschen durchzuschlagen suchen,
so gut ick tonnte; nach seinem Tod nahm sick zwar mein
ältester Bruder Joseph, welcher sick mit Kirchen-Malereien
einiges Gc^d verdiente, jedoch nach dem damaligen Zeitgeist
unter der schweren Bedingung meiner an, daß ich den geistlichen Ttand wählen sollte; allein ick fühlte so wenig Berns dazu, daß ich als p r i m i a n n i ^ l i e o l o ^ u g mich mehr
mit Zeichnungen, als mit moralischen Büchern beschäftigt?.
Meine beste Unterhaltung fand ich in der t. k. Universitäts
Bibliothek an den Landkarten und topographischen Werken,
da ich Städte und Schlösser in Kupfer gestochen fand. Dieses
erweckte in mir den Wunsch auch etwas dergleichen an das
Licht bringen zu können; kurz, das ganze Studienjahr 1770
war mcmcricits für die Theologie verloren, womit mein
Bruder gar nickt zufrieden war."

^ Kundmachung
zur Sicherung eines Naturdenkmales im Bereiche der Landeshauptstadt Innsbruck
Auf Grund der §h 3, 12, Abf. 1, 13, Abf. 4, 15 und
16, Abs. 1, dcs Rcicksnaturschutzgesetzes vom 26. Juni
1935 ( R G B l . I , S. 821), sowie des § 7, Abs. 1 bis 1
und des h 9 der Durchführungsverordnung vom 31. Oktober 1935 sRGBl. I, T . 1275) wird mit Zustimmung
dcr höheren Naturschutzbehördc für den Bereich der
Landeshauptstadt Innsbruck folgendes verordnet:
§1.
Die im Maria im Walde am Hungerburgboden auf
der Grp. 3525/4 in Einl.-Zl. 1155 I I , der Katastralgemeinde Hotting, stehende, mit verschiedenen Heiligen- und religiösen Andenkenbildern geschmückte und
mit einem Schutzzaun umgebene Riesennchte mit einem
Umfange in Brusthöhe von 3.60 m und einer Höhe
vou zirka 28 m, wird mit der eingezäunten Hläcke von
9 m" mit dem Tage der Bekanntmachung dieser Verordnung im Boten für Tirol in das Naturdenkmalbuch
eingetragen und erhält damit den Schutz des Reichsnaturschutzgeseheo.

Die Entfernung, Zerstörung oder fonstige Veränderung dieses Naturdenkmales ist verboten. Unter dieses
Verbot fallen alle Maßnahmen, die geeignet sind, das
Naturdenkmal oder seine Umgebung zu schadigen oder
zu beeinträchtigen, z. V . durch Errichten von Verkaufsbuden, Bänken oder Zelten, Abladen von Schutt oder
dergleichen. Als Veränderung eines Baumdenkmales
gilt auck das Ausästen, das Abbrechen von Zweigen,
das Verletzen des Wurzelwerkes oder jede fonstige
Störung des Wachstums, soweit essichnickt um Maßnahmen zur Pflege des Naturdenkmales handelt. Der
Besitzer oder Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, Schäden oder Mängel an obigem Naturdenkmal der Naturfchuhbehördc zu melden.
§3.
Ausnahmen v.on den Vorschriften im § 2 können von
der unterzeichneten Naturschutzbehördc in besonderen
Hallen zugelassen werden.