Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1948

/ Nr.1

- S.2

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 1948_Amtsblatt_01
Ausgaben dieses Jahres – 1948
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Tcite 2

Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

Nummer 1

durch den Vürgersteuer-Ausgleichsbetrag ersetzt, den
blieben. Nach unwesentlichen Änderungen einzelner
alljährlich das Reich aus einer cntspreckenden ErSteuern wurde lediglich die Vergnügungssteuer und
höhung der Lohn- und Einkommensteuer als Bürgcr- die Getränkcsteuer gesetzlich neu geregelt, ersterc ab
steucr-Ausgleicksbetrag den Gemeinden zukommen
1. Oktober 1917, letztere unter Erweiterung der Geließ.
tränlestcuerpflicht ab 1. Jänner 1918. M i t der Vergnügungssteuer Hand i n Hand wurde eine InvalidenEs verbleibt noch die Grundsteuer " nach deutschem
abgabe für den Kriegsopferfonds vorgeschrieben.
Reicherest, wclcke ab 1. A p r i l 1911 eingeführt wurde
und die vorher erhobenen steuern von Grund und
Was die Steuerzuwcisungcn des Staates als
Boden aufhob. Es entfiel damit der alte Zuschlag zur Stcuerverwaltcr betrifft, fo wurde der GewerbesteuerLandesgebäudesteucr nach dem ftriedcnsmictwerte und
antcilsbctrag im ersten Halbjahr 1915 vorsorglich mit
nach der Fremdenbehcrbergung und zur Landcsgrund70 Prozent und im zweiten Halbjahr 1915 mit
steuer sowie die nicht der Gemeinde zugeflossene Zins60 Prozent des im Rechnungsjahre 1911 geleisteten
groschenstcuer.
Ausmaßes an die Gemeinde überwiesen. Ab dem
l . Jänner 1946 liegt der Ermittlung des GewerbeNachdem i n den ersten Jahren des nationalsozialisteucr-Anteilsbetrages das effektive Aufkommen an
stischen Regimes den Gemeinden noch FinanzzuwciGewerbesteuer zugrunde.
sungen nach Maßgabe der ihnen i m Staate Österreich
zugekommenen, Abgabcnertragsanteile flüssig gemacht
Ähnlich verhielt sich der Vorgang beim Bürgerwurden, trat ab 1. April 1913 i n dieser Beziehung
steuerausglcichsbetrag, der für das erste Halbjahr 1945
eine gänzliche Wandlung ein. Die Finanzzuweisungen" ebenfalls m i t 70 Prozent und i m zweiten Halbjahr
wurden Tchlüsselzuweisungen, d. h. die den Gemeinl9l."> mit 60 Prozent des Ausmaßes des Jahres 1944
den nunmehr zufließenden Reichsmittel richteten sich
der Stadt Innsbruck zugeflossen ist. I m Jahre 1946
nacb der Ttcuerkraft der Gemeinde, die zu dem nach kamen der Stadtgemeinde Innsbruck 68 Prozent, im
bestimmten Richtlinien ermittelten Finanzbcdarf in
Jahre 1917 vierteljährlich 15 Prozent des 1911er
Ausmaßes zu.
Beziehung gefetzt wurde; je hoher die Steucrkraft,
um so niedriger die Schlüsselzuweisung.
Die ,vinanzzmveifungcn fielen im Jahre 1945
Die eingeführten und weiter erhobenen Steuern
wiesen im Rechnungsabschluß 1941 nachstehende E i n gänge (rd.) auf:
Grundsteuer
Lohnsummensteuer . . . . . .
Zuschläge zur Grunderwerbsteuer
Wertzuwachssteuer
Feilbietungsabgabe
.
.
Getränkesteuer
Vergnügungssteuer
Hundesteuer
. . . . . . .
Iagdsteuer
Gewerbesteuer
Gewerbesteucranteilsbetrag
. .
Bürgcrsteucrausgleiä"sbetrag
.
Scklüsselzuweisungen

.
.

.
.
.

M l 1,827.000

301.000

3.000

5.000

1.000

560.000

, 215.000

41.000

300

166.000
5,971,000
„ 1,571.000

415.000
Ml

11,079.000

Zum Vergleich werden angeführt die
Ausgaben des Jahres 1937 mit
und des Jahres 1944 m i t . . .

8 12,219.000
F M 25,431.000

Neben dem bedeutenden Mehraufwand für die
kriegsbedingtcn Ämter waren noch rv. s M 2,836.000
für Umlagen an das Reich, den Gau und andere Körperschaften zu bezahlen.
Charakteristisch für die nationalsozialistische Zeit
war jedock die restlose Beseitigung der Steuerhoheit
des Gaues (Landes), der nur von ,nnanzzuweisungen
und ReicksZauumlagen leben mußte.
Wi e hat sich nunmehr nach der Wiederherstellung
des Staates Österreich das gemeindliche Steuerwesen
weiterhin entwickelt?
Vorerst ist i n den Jahren 1945, 1946 und 1917
das aus der nationalsozialistischen Zeit stammende
Tteuerrecbt unter Ausscheidung wesensfremder Doktrinen auf Grund eines Staatsgesetzes aufreckt ge-

gänzlich aus, im Jahre 1946 und 1947 betrugen sie
auf Grund eines ^inanzau^gleicks-Übergangsgesetzes
50 Prozent einer unter Heranziehung der laufenden
Stcucrkraft berechneten Scklüsselzuweisung.
Während jcdock im Jahre 1945 noch der Kriegsbeitrag L unter dem Titel „Wiederaufbaubeitrag L "
in voller Höhe cinbehalten wurde, ist diese Kürzung
des Anteilbctrages für die fckwer bombenbeschädigte
Stadt Innsbruck ab l . Jänner 1946 i n Wegfall gekommen. Der Kricgsbeitrag (ü, nunmehr „Wiederaufbaubeitrag <Ü", i n der Höhe von 10 Prozent des Gewerbcsteucranteils, bzw. -aufkommens, ist bis Ende
19 l7 noch vom Staate zurückbehalten worden.
Die Landesumlage, früher Reichsgauumlage, belastete die Stadt Innsbruck im Jahre 1945 mangels
jedweder Finanzzuwcisung überhaupt nicht,siemußte
e.st wieder 19 l6 und 1947 in der -Döhe des Jahres
19 l l ausgegeben werden.
M i t der durch die unklaren Zeitverhältnisse gebotenen Vorsicht, wird durch Zusammenarbeit von B u n d ,
Ländern und Gemeinden das neue Steuerrecht entstehen, dassichdurch die alten bewährten Bestcuerungsrechte aller drei Gebietskörpersckaften, jedoch unter
Beibehaltung zwischenzeitlich erworbener Erkenntnisse
auszeichnen wird. Das Finanzvcrfassungsgefetz ist mit
dem Finanzausgleichsgeseh für das Jahr 1948 ein
Meilenstein auf dem TNcge dieser Entwicklung.

««<
! dei alls"!,

li

p p-8kltV

>

U^M<

(,,U!obu8 " )

llXl»«»ll«


»u^ "lliumplillinu) "lel

on >>". 2185
18!9

III!!!!!!!!!!!!!!!«!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!»«!»!»»»!!»!»»»!»!!!!!«»!»!»»»!!!»»»»»!!»»!!!!!!«»»!»!!»!!