Innsbruck Informiert

Jg.1997

/ Nr.3

- S.22

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INNSBRÜ
Kundmachung über die Ausschreibung der Volksbefragung
betreffend Olympische Winterspiele im Jahr 2006
Die Tiroler Landesregierung hat mit Kundmachung vom 9. Jänner
1997, Bote für Tirol Stück 2 Nr. 16, die Durchführung einer landesweiten Volksbefragung betreffend Olympische Winterspiele im
Jahr 2006 in Innsbruck/Tirol ausgeschrieben.

Als Tag der Volksbefragung
wurde der 9. März 1997
festgelegt.
Die Fragestellung lautet:

„Soll sich Tirol dafür einsetzen,
daß die Olympischen Winterspiele im Jahr 2006 in
Innsbruck/Tirol stattfinden?"
Die Kurzbezeichnung der Volksbefragung lautet; „Volksbefragung
Olympia 2006".
„ 1L
Für die Gemeindewahlbehörde:
Mag. Menardi

Stadtgemeinde Innsbruck
ZI. 11-219/1997

Innsbruck
Tirol

Auflegung der Stimmliste und Einspruchsverfahren
Die Stimmliste für die Volksbefragung „Olympia 2006" am 9. März
1997 liegt vom 30. Jänner bis 8,
Februar 1997 täglich von 8 bis 14
Uhr im städtischen Einwohneramt,
Innsbruck, Innrain 10, 1. Stock, zur
öffentlichen Einsicht auf,
Diese Auflegung hat den Zweck,
die Stimmliste durch Mitwirkung der
Bevölkerung einer Überprüfung und
allfälligen Richtigstellung zu unterziehen. Das Recht auf Stimmabgabe steht nur jenen Stimmberechtigten zu, die in den abgeschlossenen Stimmlisten eingetragen sind.
In die Stimmliste sind alle Männer
und Frauen aufzunehmen, die bis
zum 31.12.1996 das 18. Lebensjahr vollendet haben (Jahrgang
1978 und ältere), am 9. Jänner
1997 (Stichtag) die österreichische
Staatsbürgerschaft besaßen, an
diesem Tag vom Wahlrecht zum
Landtag nicht ausgeschlossen waren und in Innsbruck ihren Hauptwohnsitz hatten.
Innerhalb der Einsichtsfrist kann jedermann Abschriften und Vervielfältigungen der Stimmlisten herstellen.
Innerhalb der Einsichtsfrist kann jeder Staatsbürger, der entweder als
Stimmberechtigter eingetragen ist

16

oder für sich das Stimmrecht in Anspruch nimmt, gegen die Stimmliste wegen Aufnahme vermeintlich
nicht Stimmberechtigter und wegen
Nichtaufnahme
vermeintlich
Stimmberechtigter
schriftlich,
mündlich oder telegrafisch bei der
oben angeführten Amtsstelle Einspruch erheben. Die Einsprüche
müssen noch vor Ablauf der Einsichtsfrist (8. Februar 1997) einlangen.
Schriftliche Einsprüche sind für jeden Einspruchsfall gesondert zu
überreichen. Einsprüchen wegen
Aufnahme vermeintlicher Stimmberechtigter sind die zur Begründung
erforderlichen Belege anzuschließen. Einsprüche wegen Streichung eines vermeintlich nicht
Stimmberechtigten sind zu begründen, Alle Einsprüche, auch mangelhaft belegte, sind von der hiezu
berufenen Amtsstelle entgegenzunehmen und weiterzuleiten.
Die Gemeinde hat Personen, gegen deren Aufnahme in die Stimmliste Einspruch erhoben wurde, innerhalb von 24 Stunden nach dem
Einlangen unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Gründe zu verständigen. Den Betroffenen steht es
frei, binnen vier Tagen nach Zu-

stellung der Verständigung schriftlich, mündlich oder telegrafisch Einwendungen bei der Gemeindewahlbehörde vorzubringen.
Die Namen der Einspruchswerber
unterliegen dem Amtsgeheimnis.
Den Strafgerichten sind sie auf Verlangen bekanntzugeben,
Wer bei der Auflegung der Stimmlisten das Einspruchsrecht offensichtlich mutwillig mißbraucht, be-

geht eine Verwaltungsübertretung
und wird mit einer Geldstrafe bis zu
1.000 Schilling bestraft,
Telefonische Auskünfte erteilt das
Einwohneramt unter der Tel.Nr.
5360, Klappen 5 2 9 bis 5 3 4
(Durchwahl).
Innsbruck, im Jänner 1997
Der Bürgermeister
(Dr. Herwig van Staa)

Stadtgemeinde Innsbruck
Z. 11-219/1997
Ausstellung und Verwendung der Stimmkarten
i. An der Volksbefragung dürfen
nur Stimmberechtigte teilnehmen,
deren Namen in der abgeschlossenen Stimmliste enthalten sind.
Jeder Stimmberechtigte hat eine
Stimme und übt sein Stimmrecht
grundsätzlich in dem Ort (Gemeinde, Wahlsprengel) aus, in dessen
Stimmliste er eingetragen ist.
Stimmberechtigte, die im Besitz einer Stimmkarte sind, können ihr
Stimmrecht auch in einer anderen
Gemeinde Tirols oder in einem anderen Wahlsprengel ausüben.
II. Anspruch auf Ausstellung einer Stimmkarte haben Stimmberechtigte, die sich am Tag der
Volksbefragung voraussichtlich an
einem anderen Ort (Gemeinde,
Wahlsprengel) als dem ihrer Eintragung in der Stimmliste aufhalten
werden und deshalb ihr Stimmrecht
nicht ausüben können. Ferner haben jene Stimmberechtigten Anspruch auf Ausstellung einer
Stimmkarte, denen es am Tag der
Volksbefragung voraussichtlich
nicht möglich sein wird, ihr Stimmrecht im zuständigen Wahllokal auszuüben, weil sie aus Krankheitsoder Altersgründen oder aus sonstigen Gründen bettlägerig sind,
und die von der Möglichkeit der
Stimmabgabe vor einer Sonderwahlbehörde Gebrauch machen
wollen.
III. Vorgang bei der Antragstellung einer Stimmkarte:
1. Der Antragsort ist die Gemeinde, von der der Stimmberechtigte
nach seinem Hauptwohnsitz in der
Stimmliste eingetragen wurde. Für
das Stadtgebiet Innsbruck werden
die Stimmkarten im städtischen
Einwohneramt, Innrain 10, 1.
Stock, von Montag bis Donnerstag
von 8.00 - 12.00 und 14.00 -

17.00 Uhr und am Freitag von
8 . 0 0 - 12.00 Uhr ausgestellt.
2. Die Antragsfrist läuft bis zum dritten Tag vor dem Tag der Volksbefragung, das ist der 6. März 1997,
3. Die Ausstellung beginnt am 10.
Februar 1997,
4. Der Antrag ist mündlich, schriftlich oder per Telefax zu stellen. Der
Antrag auf Ausstellung einer
Stimmkarte wegen Bettlägehgkeit
hat das ausdrückliche Ersuchen zu
enthalten, von einer Sonderwahlbehörde aufgesucht zu werden.
Der genaue Aufenthaltsort am Tag
der Volksbefragung muß angegeben werden.

IV. Die Stimmkarte und ihre
Verwendung:
1. Der Stimmkartenbesitzer hat die
Stimmkarte sorgfältig zu verwahren und am Tag der Volksbefragung dem Wahlleiter zu überreichen, Vor der Wahlbehörde hat
sich der Stimmkartenbesitzer wie
alle übrigen Stimmberechtigten
durch eine Urkunde oder sonstige
amtliche Bescheinigung, aus der
seine Identität ersichtlich ist, aus-

2. Gleichschriften für abhanden
gekommene oder unbrauchbar gewordene Stimmkarten dürfen von
der Gemeinde nicht ausgefolgt
werden.
Auskünfte erteilt das städtische
Einwohneramt, Innrain 10, Tel.
5 3 6 0 / 5 2 8 - 5 3 4 , Fax: 5360/519.
Innsbruck, im Jänner 1997
Der Bürgermeister
(Dr. Herwig van Staa)

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