Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1947

/ Nr.10

- S.4

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Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

Seite 4

diesem Jahre, wo 3 3 ^ aller Kinder unehelich waren,
diese Zahl immer mehr abnimmt, um im Jahre 19 l2
nur 12^" aufzuweisen. Seither nimmt die Anzahl der
unehelichen Kinder wieder zu und betrug 1945 25^>.
Ein Viertel aller zur Welt gekommenen Kinder ist also
wieder unehelicher Herkunft. I m Jahre 1946 beträgt
die Anzahl der unehelichen Kinder immerhin das Toppeltc des Jahres 1942.
Außer den normalen Geburten wurden auch noch
124 Fehlgeburten gemeldet. 68 betrafen verheiratete
Frauen. Daß Fehlgeburten bei ledigen Frauenspersonen häufiger sind, stimmt also für dieses M a l nicht.
V I Die wichtigsten Todesursachen.
Bei der Betrachtung der Zusammenstellung der
Todesursachen fällt auf, daß die größte Zahl der
Todesfälle auf den Krebs fällt. Bisher standen an
erster Stelle immer die Krankheiten der Kreislauforgane. Dieses M a l dominiert zum ersten Male der
Krebs, und das ganz überragend. An zweiter Stelle
stehen die Krankheiten der Kreislauforganc, dann, und
das ist anch bemerkenswert, kommen an dritter Stelle
die äußeren Einwirkungen, also Selbstmord und Vcrnnglückung, an vierter Stelle die Krankheiten der Atmungsorgane und an fünfter Stelle die Infektionskrankheiten.
I m folgenden werden die wichtigsten Gruppen der
Todesursachen etwas näher besprochen:
t . Tuberkulose.
Nach der einwandfrei festgestellten Zunahme der
Tubcrkuloseerkrankungcn möchte man meinen, daß
auch eine Zunahme der Tuberknlosetodesfälle zu verzeichnen ist. Dem ist nun nicht so. I m Gegenteil sind

Nummer 10

die Tubcrkulosetodcsfälle sowohl absolut als auch
relativ zurückgegangen, wie aus der nachstehenden Zusammenstellung hervorgeht.
Gcsamttodcsfälle

1934
1935
1936
1937
1938
1939
1940
1941
1942
1943
1944
1945
1946

661
705
666
634
748
979
1038
979
940
1109
846
1096
856

Tod an Tbc.
77
58
52
53
56
62
79
85
77
74
31
83
43

Prozent
11.S
8.2
7.8
8.3
7.4
6.4
7.6
8.6
8.1
6.6
3.6
7.5
5.0

Der Durchschnitt der Tubcrkulosestcrblichkcit seit dem
Jahre 1934 beträgt 7.4 Prozent. Die Tubcrkulosesterblichkcit des Jahres 1916 befindet sich also mit
5 Prozent noch ganz beträchtlich unter dem Jahresdurchschnitt. Allerdings gibt das kein richtiges B i l d ,
denn viele Tuberkulosekranke sterben in einer .Heilanstalt außerhalb Innsbrucks. Dann ist die Tuberkulose auch eine über Jahre sich erstreckende Krankheit,
so daß erst die weiteren Jahre zeigen werden, wie sich
die Sterblichkeit verhält.
Gegenüber der Tuberkulose spielen die übrigen I n fektionskrankheiten keine besondere Rolle. (Die Tuberkulose ist in der Zusammenstellung unter den Infektionskrankheiten enthalten.) Auffallend ist vielleicht,
daß nun auch wieder die Syphilis mit 7 Todesfällen
eine gewisse Rolle spielt.

Begriff und Zweck der
Von Othmar Hastaba, Leiter des Standesamtes
Die wichtigsten Ereignisse im menschlichen Leben
sind Geburt, Ehe und Tod. Ganze Gruppen von tatsächlichen und Rechtsverhältnissen beginnen und enden
mit ihnen und bestimmen die Stellung des einzelnen
an sich, zur Familie und zum Staate.
Das Personcnvcrzeichnungsrecht beinhaltet den
Niederschlag des pulsierenden Lebens. Glück und Leid
des einzelnen Menschen, ja ganzer Familien wird an
den Standesbeamten herangetragen und wird er so
von berufswegen zur Teilnahme an ihrem Schicksal
verhalten.
"^
Durch die Verschiedenheit der Personenstandsmcrkmale unterscheidet sich gerade der einzelne Mcns seinen übrigen Mitmenschen. Bei allen möglichen Anlässen muß der Staatsbürger seine Geburts-, Ehcschlicßungs- und Abstammungsdatcn als auch nach
seinem Ableben durch seine Angehörigen in einwandfreier Weise durch Urkunden klarstellen und beweisen.
Diese drei Hauptcreignisse im menschlichen Leben werden nun durch die Standesbeamten als vom Staate
aufgestellte öffentliche Organe, die mit verantwortlichen Pflichten und Rechten ausgestattet sind, entspre-

Innsbruck.

chend den ergangenen Gesetzen und Dienstesvorschriften verzeichnet.
Seine Aufzeichnungen genießen unter der VorausselMng der ordnungsgemäßen Fülnnng der Personenstandobücher (z. B. Geburten-, Familien- nnd Sterbebuch) bei allen Behörden des I n - und Auslandes volle
Beweiskraft. Ein Gegenbeweis bei allfällig vorkommenden Unrichtigkeiten der Beurkundung ist jedoch zulässig.
Vom Standesbeamten werden nach Beurkundung
in den vorerwähnten Büchern (Erst--nnd Zweitbuch)
dem Staatsbürger oder sonstigen Antragstellern die
gewünschten Urllinden ausgefolgt, damit er seine Personcnstandsnu"rkmale glaubwürdig nachweisen kann.
Ergeben sich Veränderungen in der Folgezeit wie z. B .
durch Legitimierung des vorehelich geborenen Kindes
durch die Kindeseltern, Erteilnng der Namensgebung
durch den Ziebvater oder eine Adoption durch die
Adoplivellern oder eine von der liöl^cren Verwaltnngsbelwrde bewilligte Namensänderung, ein Rrligionswcchscl, eine Scheidung oder Auflösung der Ebe usw.,
so werden diese Änderungen unitelo Randvermcrleu