Innsbruck Informiert

Jg.1996

/ Nr.12

- S.10

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INNSBR

Wie komme ich zu einer
städtischen Mietwohnung?
Die Basis für die Vergabe von städtischen Mietwohnungen ist das vom gemeinderätlichen Wohnungsausschuß beschlossene Punktesystem. Eine
gerechte Wohnungsvergabe und gutes Service für die Wohnungssuchenden
sind die (zeitaufwendigen) Schwerpunktarbeiten für das Referat für
Wohnungsvergabe.
Die wichtigsten Kriterien für die Punktezuteilung sind:
• die Größe der Familie (Anzahl der
Kinder, getrennt lebendes Ehepaar)
• der Zustand der derzeit benützten
Wohnung (z. B. kein Bad, dunkle,
laute, oder schimmelige Wohnung)
• die Größe, bzw. die Belegung der
derzeit benützten Wohnung
• drohende oder tatsächliche Obdachlosigkeit (z. B. gerichtliche Kündigung, Räumungsvergleich)
• Krankheit oder Behinderung . ,
• die Einkommensverhältnisse
• die Vormerkzeit
Wenn eines dieser Kriterien erfüllt
ist, so ist grundsätzlich eine Antragsstellung möglich. Damit sich
das Referat für Wohnungsvergabe
ein genaues Bild von der derzeitigen
Wohnsituation machen kann, wird
jedes einzelne Ansuchen vor Ort
überprüft, eine sehr personal- und
zeitaufwendige Arbeit (mit oft erfor-

derlichen Nacherhebungen). „Im
Sinne einer objektiven Wohnungsvergabe ist dies aber unumgänglich," betont Kurt Moser (Referat für
Wohnugsvergabe).
Die Vergabe einer freien Wohnung
erfolgt dann grundsätzlich nach der
durch das Punktesystem festgelegten Reihung, wobei Wünsche der
Wohnungssuchenden hinsichtlich
Lage oder Stadtteil möglichst
berücksichtigt werden.
Außerhalb dieser Reihung werden
nur sogenanante Wohnungstauschfälle erledigt: Wenn ein Mieter einer
zu kleinen städtischen Wohnung eine größere Wohnung beantragt
oder auch, wenn jemand eine kleinere Wohnung wünscht und seine
derzeitige Wohnung zurückgibt.
Die Größe bzw. die Zimmerzahl
der neuen Wohnung richtet sich
nach der Familiengröße. Daß fallweise Alleinstehende in einer größeren städtischen Mietwohnung leben,

Tummelplatz: Fällen der Bäume
war notwendig
Aus Sicherheitsgründen mußten
Ende September rund 50 Bäume
am Tummelplatz gefällt werden. Die
Bäume waren großteils von Stockfäule befallen und stellten so ein
großes Windwurfrisiko dar. Zudem
boten auch die gesunden Bäume
(am Tummelplatz stehen hauptsächlich flachwurzelnde Fichten,
die zum Teil über 30 Meter hoch
sind) eine zu große Angriffsfläche
für den Wind. Bereits in den vergangenen Jahren waren bei Stürmen mehrmals Bäume umgestürzt,
wodurch erhebliche Schaden an
Kapellen und Gräbern entstand.

20

„Es wäre deshalb verantwortungslos gewesen, die Bäume nicht zu
fällen", stellt Vizebürgermeister DI
Eugen Sprenger fest, der bedauert,
daß durch den erforderlichen Einsatz von zwei Kranwägen kleine Beschädigungen bei den Gräbern unvermeidbar waren. Wären die Bäume durch Windwurf umgestürzt,
wären die Schäden jedoch um vieles größer gewesen. Erfreulich ist,
daß durch das Fällen der Bäume
nun mehr Licht zum Kriegerfriedhof
durchkommt, die Gräber also verstärkt mit Blumen geschmückt werden können.

hat seinen Grund im Mietrechtsgesetz:lm Todesfall des Hauptmieters
kann ein geradliniger Verwandter in
das Hauptmietrecht unter gewissen
Voraussetzungen eintreten. Ebenso
ist unter gewissen Umständen möglich, auf das Mietrecht zu Gunsten
eines geradlinigen Verwandten zu
verzichten.
Ein EDV-unterstütztes Punktesystem für die Vergabe von geförderten Eigentumswohnungen ist derzeit
in Ausarbeitung. Bereits im Frühjahr
"97 soll dieses Programm zur Verfügung stehen: Damit können dann
auch genaue Informationen über die
Reihung der rund 1600 Anträge für
eine geförderte Eigentumswohnung
gegeben werden.
Bei den Vormerkungen wird
grundsätzlich zwischen Alleinstehenden (Voraussetzung ist die Vollendung des 19. Lebensjahres) und
Familien unterschieden. Für die Aufnahme als Wohnungswerber/innen
sind sowohl für Alleinstehende als
auch Familien die Grundbedingungen: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Staatsbürger eines EUStaates, wohnhaft oder berufstätig
in Innsbruck, Familieneinkommen innerhalb der von der Tiroler Wohnbauförderung vorgegeben Grenzen,
Nachweis eines Wohnbedarfs.
Für Informationen und Beratung
stehen die Mitarbeiter des Referates Wohnungsvergabe zur Verfügung: Montag bis Freitag 8 bis
11.30 Uhr, Montag bis Donnerstag
15 bis 17 Uhr.
Für die Buchstaben A- H ist zuständig Horst Engl bzw. Franz Mösl;
Zimmer 365. Für die Buchstaben I P Peter Unterpertinger bzw. Robert
Wilhelmer, Zimmer 374. Für die
Buchstaben Q - Z Christoph Kodela
und Otto Wieser, Zimmer 375.
Für die konkrete Wohnungsvergabe ist Referatsleiter Kurt Moser
zuständig.
Parteienverkehr: Dienstag und
Donnerstag 8 bis 11.30 Uhr ,
Mittwoch: 15 bis 17 Uhr.

INNSBRUCK INFORMIERT - NOVEMBER 1996