Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1935

/ Nr.5

- S.11

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11

Amtsblatt Nl.«
Nr. 136: Niederfeer Franz, Mentlgasse 7, Handel mit allen im
freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im
§ 38. Abs. 5 G.-O. aufgeführten Artikel. 27. 8. 1931, ZI. 15525. Nr. 137: Niederseer Franz, Mentlgasse 7. Handel mit Obst im Umherziehen gemäß § 60 G.-O.. 8. 11. 1931. I I . 16108. — Nr. 138:
Vonmetz Walter, Pradler Baracke 29. Weinhandel. 30. 6. 1927,
Zl. 13247. — Nr. 139: Gollner Franz. Gratzmayrstraße 2. Handel mit Wein, Most und Obst und Großhandel mit Branntwein,
23. 12. 1932, Zl. 14995. — Nr. 140: Birnbaumer Albertine, Leopoldstraße 27, Gemischtwarenhandel. 21. 12. 1921. Zl. 25817. —
Nr. 141: Urthaler Barbara, Müllerstratze 47. Plissiergewerbe.
26. 7. 1929, Zl. 12688. — Nr. 142: Keller Wilhelm, Falkftraße 18.
Agenturgewerbe. 31. 3. 1926. Zl. 4349. — Nr. 143: Keller Wilhelm.
Falkstraße 18, Kommissionshandel, 31. 3. 1926. Zl. 5350. —
Nr. 144: Keller Wilhelm, Falkstraße 18. Großhandel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren. 23. 1. 1925. Zl. 1074. — Nr. 143:
Baumgartner Florian, Erlerstratze 12, Auskunftskanzlei über
Versicherungsschutz usw.. 20. 10. 1927, Zl. 21981. — Nr. 146: Noggler Anton, Riesengasse 3, Fleischhauer- und Selchergewerbe,
21. 2. 1929. Zl. 2690. — Nr. 147: Holl Johann. Rudolf-GreinzStratze 16, Part., Erzeugung von Perserteppichen, 17. 5. 1932.
ZI. 4622. — Nr. 148: Rasberger Emmerich. Körnerstraße 5, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, 30. 10. 1923,
Zl. 14615. — Nr. 149: Nachtschatt Emil, Leopoldstraße 9. Handel
mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, mit Ausschluß
von Lebens- und Futtermitteln, 6. 12. 1921, ZI. 24934. — Nr. 150:
Koritzky Hugo, Amraser Straße 1 4 / I I I , Antiquitätenhandel,
— 7. 1. 1908, ZI. 61612. — Nr. 151: Iumtobel Klara, Pradler
Straße Nr. 51, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten
Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5 G.-O., aufgeführten Artikel, 19. 9. 1917. ZI. 4857. — Nr. 152: Hane
Judith, Haymongasfe 1, Radiz. Bier- und Vranntweinschankgewerbe. 27. 7. 1927. Zl. 16194. — Nr. 153: Hane Karl. Haymängasse 1, Gast- und Schankgewerbe nach § 16 G.-O. lit. b, f, g,
24. 1. 1905. ZI. 48579. — Nr. 154: Speiser Wilhelm, Schmerlingstraße 6. Handel mit Maschinen aller Art. 12. 10. 1929. Zl. 1738 i.
— Nr. 155: Müller Franz Friedrich, Andreas-Hofer-Straße 7,
Handel mit Pelzwaren. 4. 10. 1928. Zl. 18328. — Nr. 156: „Land
Tirol", Meraner Straße 2, Handel mit allen im freien Verkehre
gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5 G.-O,
aufgeführten Artikel. 18. 12. 1929. Zl. 24998. — Nr. 157: Haberl
Max, Innrain 4, Fleischhauer- und Selchergewerbe, 30. 1. 1928.
Zl. 1192. — Nr. 158: Leuchter Sigmund, Salurner Straße 1^.
Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch
mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5 G.-O. aufgeführten Artikel.
29. 10. 1928. ZI. 19371.

Gewerbestrafen
i.
Eine Innsbrucker Firma wurde angezeigt, ihre Kunden in der Weise mit Obst zu beliefern, daß die Angestellten der Firma mit dem beladenen Auto bei den einzelnen Geschäftsläden vorfahren, die Kunde fragen,
welche Menge und Art von Ware sie bestelle und im
Bedarfsfälle die so „bestellte" Ware unter Ausfolgung
des Lieferscheines gleich zustellen. I m Zuge des Verwaltungsstrafverfahrens wurde vom Geschäftsführer der
Firma — der wegen Uebertretung nach § 60 G.-O. zu
einer Geldstrafe von 1000 8 verurteilt worden war —
geltend gemacht, daß er feinen Angestellten strenge verboten habe, die Ware im Hausierwege abzusetzen. Dieser Rechtfertigung konnte jedoch keine schuldausschlie
ßende Wirkung zuerkannt werden. Denn felbst wenn
der Gewerbeinhaber auch den etwaigen Nachweis erbringen könnte, daß er seinen Hilfsarbeitern entsprechende Aufträge zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften erteilt hat, könnte ihn dieser Nachweis für sich
allein noch keineswegs schuldfrei machen. Es obliegt
ihm vielmehr auch die Pflicht, die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen und hiefür geeignete Vorkehrungen zu treffen, so daß ihn also bereits dann ein sein
Verschulden und damit die Strafbarkeit begründendes
fahrlässiges Verhalten zur Last fällt, wenn er diese
Pflicht vernachlässigt.

II.
Ein Wiener Radiohändler wurde wegen Verleitung
seines Agenten zum unbefugten Aufsuchen von Bestellungen auf Radioapparate — bei Privatparteien in
Innsbruck zu einer Geldstrafe von 300 8 verurteilt.
Bei der Verhängung der Strafe wurde insbesondere der
Umstand als erschwerend gewertet, daß beim Aufsuchen
der Bestellungen den Parteien neben dem Bestellschein
noch eine Korrespondenzkarte zur Unterfertigung voi>
gelegt wurde, die dann vom Agenten an die Firma
gesandt wurde, um so den Anschein zu erwecken, als
ob von Seite der Partei eine schriftliche, ausdrücklich
auf eine bestimmte Ware lautende Aufforderung im
Sinne des § 59, Abs. 2, G.-O., an die Firma gelang!
wäre und letztere dann auf Grund dieser Aufforderung
den Agenten berechtigterweise zur Aufnahme der Bestellung zur Kunde geschickt hätte.

Gewerbestrafen im April
§ 39 G.-O. Nichtanzeige der Etandortverlegung Geldstrafe 30 5,
Ersatzarreststrafe 2 Tage; § 13b G.-O. unbefugter Handel 3 8 (U
Stunden); § 2 des Hausierpatentes 2 8 (24 Stunden)." § 55 G.-O.
unbefugte Afterverpachtung 400 8 (20 Tage); § 22 G.-O. unbefugter Ausschank 100 8 (6 Tage): § 14 G.-O. unbefugte Ausführung
von Faßbinderarbeiten 3 8 (6 Stunden): § 4 Kehrordnung, unbefugte Selbstkehrung 5 8 (6 St.): § 22 G.-O. unbefugte Ausübung
des Gast- und Schankgewerbes 200 8 (12 Tage): § 59 G.-O unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen 50 8 (4 Tage und Verfall von
Arbeitsbehelfen): § 2 des Hausierpatentes, Verfall von Waren: § 2
des Haufierpatentes 12 Tage: § 22 unbefugte Ausführung von
Maurerarbeiten 40 8 (3 Tage): § 14 G.-O. unbefugte Ausführung
von Malerarbeiten 30 8 (2 Tage): § 22 G.-O., unbefugter Ausschank 200 8 (12 Tage): § 59 G.-O. unbefugtes Aufsuchen von Ve-