Innsbruck Informiert

Jg.1996

/ Nr.9

- S.47

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INNSBR

Parifizierungsstelle der Stadt
leistet Expertenarbeit
Bis zu 250 Parifizierungen werden in einem Jahr von der Schlichtungs- und
Parifizierungsstelle des Stadtmagistrats erledigt, unter dem Strich sind im
Schnitt 2500 Wohnungseigentumseinheiten zu bewerten. 60 Schilling sind
pro Parifizierung an Gebühren zu bezahlen. Außerhalb Innsbrucks werden
die Gutachten von Sachverständigen erstellt - gegen entsprechende Gebühren. Franz Gebauer, Referent der Parifizierungs- und Schlichtungsstelle, stellt nun auch für die Landeshauptstadt eine angemessene Gebühr zwischen 500 und 1000 Schilling pro Einheit zur Diskussion, eine zusätzliche
Million für die Stadt.
Die Nutzwertfestsetzung (Parifizierung) ist die Voraussetzung für den
Wohnungseigentumsvertrag und für die
Unter Parifizierung versteht man:
Rechnerische Feststellung zur Ermittlung der Miteigentumsanteile zur
Begründung von Wohnungseigentum in Form eines Bescheides. Was
braucht man? Grundbuchsauszug,
Baubescheid, Nutzflächen- und Zubehöraufstellung, Plansatz, Bestätigung des Bauamtes über die Anzahl
der selbständigen Wohnungseigentumseinheiten.
Für Rückfragen steht die Parifizierungsstelle, Rathaus, Maria-Theresien Straße 18/111, Zimmer
182/183; Tel. 5360 DW 582 gerne
zur Verfügung.

Verbücherung. Tirolweit ist sonst für den
Richter das Gutachten eines gerichtlich
beeideten Sachverständigen (gegen ein
entsprechendes Honorar) die Grundlage. In Innsbruck geht alles, was im Wohnungseigentum steht und ins Grundbuch
eingetragen wird (von der Wohnung bis
zur Garage, vom Geschäftslokal bis zur
Betriebsanlage), über die Schreibtische
der Parifizierungsstelle im dritten Stock
des Rathauses - gegen eine 60 Schilling
Pauschale, unabhängig wieviel einzelne
Einheiten pro Parifizierung anfallen. Die
Arbeit von geprüften Sachverständigen
wird dabei durch das „kleine, intensiv arbeitende Team rasch und professionell
erfüllt," so Gebauer: „Diese Kapazität
von Experten sollte vermarktet werden!,,
„Wenn etwa ein Wohnungs-oder ein
Bürolokal um rund 2 Millionen Schilling
gekauft wird, dann fällt ein zusätzlicher

Innsbrucker Wohnhandbuch
In den Jahren 1993 und 1994 wurde
in Innsbruck täglich eine Wohnung fertiggestellt. Bei angenommenen 1,6
Mio. Schilling pro Wohnung, bedeutet
dies ein jährliches Bauvolumen von
rund einer halben Milliarde Schilling.
Eine beachtliche Bauleistung und auch
Investitionsschub für die heimische
Baubranche, auf die Dr. Klaus Lugger
in seinem „Innsbrucker Wohnhandbuch" verweisen kann. Der Neue Heimat-Direktor, Wohnungsexperte und
Autor mehrerer Fachbücher zum
Wohnthema („Wohnbau sozial", „Tiroler Wohnhandbuch" und „Österreichisches Wohnhandbuch") dokumentiert
auf 50 Seiten mit 27 Diagrammen und
29 Tabellen das gesamte statistische
Material über das Wohnen in Inns-

bruck. Seine Forderung: „Der Ballungsraum Innsbruck verdient gegenüber dem Land eine bessere Stellung,
damit der raumordnerische Druck genommen wird!" Im Lugger-Buch lassen sich durchaus positive Tendenzen
herauslesen: 1995 wurden 717 neue
Wohnungen fertiggestellt (statistisch
gesehen: zwei Wohnungen täglich),
insgesamt wurden in diesem Jahr
58.395 Wohnungen gezählt. Sensationell gestiegen ist die Zahl der Baubewilligungen: von 285 Bewilligungen
im Jahr 1989 auf 1.327 im Jahr 1995.
Das „Innsbrucker Wohnhandbuch"
(93 Seiten, öS 298, im Studienverlag
direkt zu beziehen) ist eine aufschlußreiche Unterlage für Meinungsbildung und Politik.

INNSBRUCK INFORMIERT - SEPTEMBER 1996

einmaliger Betrag zwischen 500 oder
1000 Schilling nicht ins Gewicht, zumal
ja auch außerhalb der Stadtgrenzen für
das Schätzwert-Gutachten zu bezahlen
ist," argumentiert der zuständige Referent und kann sich zudem auf die Erfahrung und Zustimmung der Wohnbaufirmen (private und gemeinnützige) berufen. Schon bei einer Bearbeitungsgebühr von 500 Schilling würde dies bei
2000 Einheiten eine budgetäres Potential von einer Million Schilling pro Jahr
bringen. „Die Schlichtungs- und Parifizierungsstelle könnte sich so zu etwa
fünfzig Prozent selbst finanzieren," verweist Gebauer auf die Einnahmemöglichkeit der Stadt, „die sich nur an eine
bestimmte Käuferschicht richtet". Weiterhin kostenlos muß die mietrechtliche
Schlichtungsstelle bleiben: „Hier wird eine soziale Funktion und ein echtes Bürgerservice für finanziell eher schwache
Bürger erfüllt."
Vorerst wird man sich aber Gedanken
machen müssen, wie man diese mögliche Einnahmequelle der Stadt rechtlich
realisieren kann. Referent Gebauer geht
es darum, im Zug der Verwaltungsreform einen Denkanstoß zu geben und einen Beitrag für die Kostenwahrheit zu
leisten.
Daß es im Eigentumsbereich zu einer
Kostenwahrheit auch bei der Abwicklung von Geschäften kommen muß, ist
auch die Überzeugung von StR.
Dr. Lothar Müller, „natürlich auch gegenüber den Leistungen der städtischen
Verwaltung". Konform geht der Wohnungsstadtrat mit dem Gehbauer-Vorschlag: „Er geht genau in diese Richtung
und ist sicher von den Eigentümern/Käufern verkraftbar."

Parkscheine bis 19 Uhr
Achtung Autofahrer: Zahlreiche
Parkflächen sind in Innsbruck bis 18
Uhr für Ladetätigkeiten reserviert.
Nach diesem Zeitpunkt muß, wenn
man sein Auto in dieser Zone abstellen will, ein Parkschein gelöst
werden. Parken ist in jedem Fall bis
19 Uhr gebührenpflichtig.

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