Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1947

/ Nr.5

- S.5

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 1947_Amtsblatt_05
Ausgaben dieses Jahres – 1947
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
dcr ^andcohauplsiadt Imlobruct

das
Das Stalldesanllsn"e,eu gehör, aus G x i u r ,e>»e>
erst vor N"enigcn fahren in Österreick ersolglen Einführnng zn jenen Zweigen der staatlicken Vcrn"altung,
die in der breiten Ösfentlickkeil lvenig ^^ürdiquna
finden.
So mancker Slaalsbiirger ist sich über dei, S i n n und
die T ä t i g e n eines Standesbeamten und seine, M i l
arbeiter nickt klar nnd ball die standesanttlicken "^e
lange für einen leeren /vormcnkram, »vobei die Arbei!
im Staildesamte nilr alo cine einfache nnd dabei wieder pedantifcbe Ausfüllung von Formblättern angesehen wird. Diese Ansicht entspricht aber nicht den Tatsachen.
Dem Standesbeamten sind vom Staate nebst der
möglichst genauen Beurkundung von Gcburts- und
Sterbefällen fowic der Eheschließung auch staatsftolitische und bcvölkeruugsstatistische Arbeiten übertragen.
Der Standesbeamte nnd feine Mitarbeiter sind verhalten, auf mannigfaltigen Rechtsgebicten Besckeid zn
wissen, so z. B. auf dem Gebiete des Pcrfonenrechtes,
dec» Staatsbürgcrschaftsrcchtes, Ehcrechtes, Familien.und Religionsrechtes, des Rechtes zwischen Eltern und
Kindern, des Vormnndfckaftsrcchtes, des Namensrecktcs, Testamentsrechtes, des in- lind ansländifchen Urkundenrechtes, des internationalen Ehe- nnd Kindschaftsrechtes usw. Dies alleo erfordert ein ständigen
gründliches Studium, damit er feinem Anfgabcnkreis
gereckt werden kann.
Zahlreich sind die fragen, die ihm laufend von den
Parteien z. B . über Staatsbürgerschaft, Ehcfähigkeitszeugnis-Einholung von Österreichern, die im Anstände
leben, oder für hier wohnhafte Ausländer von ihren
Hcimatstaat-Behörden, Scheidung, Vatcrschaftsbestreitung, Errichtung oder Anfhebuug der Vormundschaft,
Kriegssterbcfallbcurtnndung
nnd
Todeserklärung,
Ausforschung von "Angehörigen usw. gestellt werden.
Auch lanfen durch Behörden und Angehörige beim
Standcoamte viele Snchanträgc nach vermißten Personen ein, die in Innsbruck zuletzt im Wehrdienst standen oder auf der Durchreise nach dcn Kriegsschauplätzen
noch von Innsbruck aus ein Lebenszeichen gegeben
haben. Dazn gesellen sich die Suchaktionen der Vertretungen der ansländifckcn Macktc, die ebenfalls sorgfältig behandelt werden. Insbesondere ist der Recktszustand hinsichtlich des Eberecktes uud der Staatsbürgerschaft uack der Wiederherstellung der Unabhängigkeit Österreicks uock sehr zerklüftet nnd bedarf nock
mancker gefe!>gebenden Klarstellung, sobald sick das
Verhältnis der Staaten zueinander bessert und die erforderlichen Staatsverträge abgefchlvsscn woven Ion
nen.
HinsickUlick der statistischen Anfgaben >vird belilerkl,
daß im Vereine nut dem stadtiscken (^fnndbeilsanll,
dem stadtiscken Statistischen Amt in Innsbrnck, dem
Statistiscken Zentralamt in Wien nnd anderen Behörden einmalige uud laufend periodische statistiscke Arbeiteil durckznführen sind, die oft bis zn 3l) Fragestellungen pro Blatt umfassen.
Jeder Staat hat ein großes Interesse an einer gc
naueu Beurkundung der Personenstandsfälle seiner
Einwohner. Die gcsclncktlicke Entwicklung dieser R

sl!lnnng ^eigl un Vanfe dei ^eii ein inuner stärkeres
Eingreifeu des Staates in das Pcrfonenstand-Vcrzeichnnngswesen und feine Ilbern^acknng desselben ans.
p gldi es ln"mc drel grundfätzliche Arten
der Negistcrführnng, n"ovon in Österreich zur Zeit das
^vstem der zivilen Standesregister rechtsgültig geführt
wird. Die Erricktnng der Standesämter in Österreich
erfolgte mit der Einführung des dentfchen Personenftandsrechtes in nnserem Staate mit Gesetz vom 2. J u l i
ü ) : ^ und zwar ab 1. August 1!»:jft gültig für Ehefchließuugeu und ab 1. Jänner l9"li» für alle Gebnrtsnnd Sterbefälle.
Das Standesamtslvefen ist aber nickt, une viele
glauben, eine ureigene Scköpfung des Nationalsozialismus. Die Standesämter wurden in Deutschland bereits, beginnend mit dem Jahre 1^15 in der Rhcinprovinz nnd später im Wege eines Rcichsgcsctzcs mit
l. Jänner l<^76 im ganzen Dentscken Reiche errichtet.
Dem Nationalsozialismus war es aber vorbehalten,
im Wege von Neuordnungen des alten dentscken Personenstandsrccktes ab dem Jahre 193tt nene Bestimmungen ans dem Gebiete des Familien- nnd Eherechtcs, des Erbgcfundhcitsrcchtcs, des Blntsckutzgcsehes
usw. einzubauen. Diese letztgenannten Rechtsbestimmnngen wurden jedoch durck die österreichische Regierung nack dem M a i 1945 wieder aufgehoben.
I n diefcm Znsammenhange muß erwähnt werden,
daß die Registcrführung im früheren Österreich vor
dem Jahre 1938 nicht einheitlich und daß die Erfassuug der Bevölkerung in die Hände mehrerer matrikenfnhrender Stellen gelegt war. Besonders in den Städten und größeren Gemeinden, in welchen sich neben den
katholischen Pfarrämtern nnd dcn Vertretungen von
anderen gesetzlich anerkannten Religionsgescllschaftcn
emschlicßlick ihrer Militärseelforgcämter anch noch
Bezirksverwaltnngsbehördcn als "Matrikenstellen befanden, war es z. B. fehr erschwert, Nachforschungen
über Gcburts-, Ehcschließungs- nnd Sterbefällc durchzuführen und die entsprechenden Urkunden zu erlangen.
Das Streben, alle in einer Gemeinde nnd nnn ill
einem Standesamtsbezirke wohnhaften Staatsbürger
dnrck eine einzige Registerstelle zu erfassen, ist daher
als Fortschritt zu bezeickueu. Die bei den (^"meinden,
Polizeidienststellen nsw. errichteten Meldeämter können
diese Registricr-Ausgabe nicht zur Gänze erfüllen, da
sie oft nur auf die Augabeu der an- nnd abmeldenden
Persolien und Angehörigen angewiesen sind und nickt
immer die Parteien zur Vorlage von Urkunden in vollen« Umsange verwaisen lönnen.
Wenn n"ir über unsere Staatsgrenzen hinausschanen, so finden w i r , daß z. B. in der Schweiz, in
Ungarn, in den Staaten der alliierten Mächte, in
Deutsckland usw. überall Standesämter seit langer
Zeit bestehen. I u diesen geuauutcu Läudern stößt sich
lein Staatsbürger an der Verpflichtung zur Verzeichilllng feiner Staudesamtsangclcgenheiten. Der Gang
zum Staudesamtc wird von jedem Bürger in diesen
Staaten als eine Selbstverständlichkeit angesehen.