Innsbruck Informiert

Jg.1996

/ Nr.1

- S.33

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Diese Ausgabe – 1996_Innsbruck_informiert_01
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INNSBR
Stadt ist für alle Wintertücken gerüstet
300 Kilometer Straßen sind zu räumen
Innsbruck ist für jeden (auch noch so starken) Wintereinbruch bestens
gerüstet. Unter der Regie des Amtes für Straßeninstandhaltung steht eine
perfekte und bewährte Organisation für den Winterdienst einsatzbereit.
„In Innsbruck müssen 300 Straßenkilometer geräumt werden, dazu 50 Kilometer Gehsteige, die die Stadt zur Räumung und Streuung übernommen hat,"
berichtet SR Dipl.-Ing. Hans Ripper,
Hauptverantwortlicher für den Winterdienst, über den Einsatz- und Aufgabenbereich seines Amtes. Dazu kommen noch die 8000 Abfluß-Gullis, die
händisch frei gehalten werden.
130 Mann stehen im Einsatz an der
Winterfront. Bis zu 100 Gelegenheitsarbeiter werden über Aufrufe in den Medien zusätzlich mobilisiert. Der jeweils
diensthabende Straßen-Ingenieur ist mit
seinem Einsatzfahrzeug immer „vor Ort".
Beachtlich ist die motorisierte Schnee-

räum-Brigade: 20 Groß-Lkw mit Pflug
und Streuausrüstung stehen für die
Straßenräumung zur Verfügung. 10
Pony-Kleinfahrzeuge mit Pflug und
Streueinrichtung betreuen die Gehsteige. Mit Allrad-Technik räumen acht Unimog (mit Pflug und Aufsatzstreuer) die
Innsbrucker Bergstrecken (Igls, Hötting,
Hungerburg). Schon im Spätherbst wurde mit umfassenden Vorbereitungen begonnen, „damit wir gerüstet sind, selbst
wenn der Schnee so früh wie in diesem
Winter kommt", so Dipl. Ing. Ripper.
Die Wetterdienste liefern die „Entscheidungsbasis" für den Wintereinsatz:
Auf Grund dieser Prognosen werden
die Bereitschaftsdienste eingeteilt (die

In einigen Stadtteilen müssen die
Anrainer selbst Gehsteige räumen!
Für Skifahrer, Snowboarder und für
den Tourismus bringt der weiße Segen
winterliche Freuden; für viele Hausbesitzer jedoch die Verpflichtung zur Räumung und Streuung der Gehsteige vor
ihrer Liegenschaft!
Die Vorschriften des § 93 der
Straßenverkehrsordnung sind klar: „Die
Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten... haben dafür zu sorgen, daß
die entlang der Liegenschaft in einer
Entfernung von nicht mehr als drei Meter vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge
befindlichen Stiegenanlagen entlang der
ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6
bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee
und Glatteis bestreut sind."
Der Hauseigentümer muß aber auch
auf „Dachlawinen" achten. Das Gesetz
fordert: „Schneewächten oder Eisbildungen von den Dächern der an den
Straßen gelegenen Gebäuden müssen
entfernt werden."
Wer dies nicht befolgt, riskiert teure
Folgen: Verletzt sich ein Passant auf ei-

nem Gehsteig bei einem Sturz, so kann
das für den Hausbesitzer strafrechtliche (Fahrlässigkeit) und zivilrechtliche
Konsequenzen (Schadenersatzforderungen) nach sich ziehen.
In gewissen Stadtbereichen hat allerdings die Stadt diese Anrainerverpflichtung übernommen. Etwa im Innenstadtbereich zwischen Inn und Sill,
in Teilen von Pradl und Mühlau sowie
teilweise am linken Innufer, u. a. in Hötting. In diesem Gebiet sorgt die Stadt
für Räumung und
-modern
Streuung. Insgesamt werden rund
50 Gehsteigkilometer vom städtischen
Winterdienst fußgängergerecht „präpariert". Für diese
Leistung der Stadt
zahlen die Anrainer dann eine Gebühr (berechnet
nach den zu reinigenden Quadratmetern).

INNSBRUCK INFORMIERT - JÄNNER 1996

in der Nacht von 19 Uhr bis 7 Uhr früh,
an Wochenenden von Freitag 19 Uhr
bis Montag 7 Uhr dauern). In der „kleinen Bereitschaft" stehen bis zu 5 Fahrzeuge, in der „großen Bereitschaft" über
10 Fahrzeuge zur Verfügung. Ein organisatorisches und technisches KnowHow, das sich bewährt hat, zuletzt bei
den starken Schneefällen im Jänner
1995.
Priorität bei der Räumung haben die
Straßen des öffentlichen Verkehrs; Busse und Straßenbahnen sollen ohne Behinderung verkehren können. Es folgen
die Hauptdurchzugsstraßen. Die Zubringer- und Erschließungsstraßen in
den Wohnsiedlungen werden als letzte
geräumt.
Nachdem die Schneepflüge in Aktion
waren, wird auf die Fahrbahn Splitt gestreut. Nach einem eigenen Salzstreuplan werden die Fahrbahnen den
Hanglagen um Innsbruck bedient (Hötting, Mühlau, Arzl, Vill-Igls, Knoten Mentlberg, Luigen- und Brennerstraße).
Herrscht große Glatteisgefahr, wird
Salz auch auf Gehsteigen gestreut.
Schlußpunkt des Einsatzplanes: Der
Schnee wird verladen und abtransportiert. Sobald das Wetter es zuläßt, gilt
das Hauptaugenmerk dem Splitt. Mit
Kehrmaschinen oder händisch werden
Straßen und Gehsteige gereinigt. Diese
rasche Splittbeseitigung hat sich bestens bewährt. Ing. Ripper: „Wir haben
fast keine Staubbelästigung mehr." Mit
ein wichtiger Beitrag für eine bessere
Luft im Winter.

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