Innsbruck Informiert

Jg.1996

/ Nr.1

- S.19

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INNSBRU
Kurse der
Mütterberatung

Die neuen Wassertarife 1996

Kurse zum Thema „Säuglingspflege" werden von der Mutterberatung am 9. und 16. Jänner
1996, jeweils von 9.30 - 11.30
Uhr, angeboten. In einem sechs
Abende dauernden Kurs können
sich Paare über Geburtsvorbereitung informieren. Erster Kurs:
8., 9., 15., 16., 23. und 30. Jänner 1996; zweiter Kurs: 5., 6.,
12., 13., 20. und 27. Februar
1996. Beide Kurse finden zwischen 18.00 - 19.30 Uhr statt.
Für beide Kurse, die in der
städtischen Mutterberatung,
Haydnplatz 5 (Parterre rechts)
abgehalten werden, ist eine telefonische Anmeldung erforderlich: Telefon 5360 DW 633.

Ab 1. Jänner 1996 gelten in Innsbruck die folgenden neuen Wassertarife (alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von dzt. 10 Prozent):
Allgemeiner Tarif:
Die Verrechnung erfolgt je verbrauchtem Kubikmeter mit 16,35S.
Bei Anlagen ohne Zähler wird dem Wasserbezug eine Menge von
45 cbm pro Auslauf zugrundegelegt.
Viehhaltung in der Landwirtschaft:
Die Verrechnung erfolgt bei gesonderter Messung je verbrauchtem Kubikmeter mit 13,68 S.
Bei Anlagen ohne Messung bzw. ohne gesonderte Messung für
die Viehhaltung wird je Großvieheinheit ein Wasserbezug von 12
cbm im Jahr zugrundegelegt.
Zählermieten:
Die monatliche Zählermiete beträgt 1,5 Prozent des Wiederbeschaffungswertes.

Mobile Giftmüllsammelwochen 1996
• 15.4. bis 20.4. • 24.6. bis 29.6. • 14.10. bis 19.10.
Darüberhinaus kann Giftmüll (Problemstoffe) abgegeben
werden:
• Recyclinghof, Rossaugasse 4:
Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 9 - 1 2 Uhr, 13 - 18 Uhr
• Berufsfeuerwehr, Hunoldstraße 17:
Öffnungszeiten: Freitag, 1 5 - 1 8 Uhr
• Stadt. Bauhof Innsbruck-West, Bachlechnerstraße 27:
Öffnungszeiten: Freitag, 1 5 - 1 8 Uhr

UMWELT
WIR SCHAUEN DRAUF
Haben Sie schon die

Innsbrucker Umweltsammelmappe?
Sie können sie im Amt für Umweltschutz, Fallmerayerstraße 1,1. Stock, gegen einen Unkostenbeitrag von S 20,- beziehen.

KUNDMACHUNG
A) Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am 4.12.1995 folgende Bausperre beschlossen:
Zahl VI-14579-III/FWP/1995
Bausperre im Bereich der im geltenden Flächenwidmungsplan Nr. HAF1 als Freiland ausgewiesenen Grundflächen im Bereich zwischen Sonnenstraße, Höttinger Auffahrt, Höttinger Au, Mittenwaldbahn und Speckweg (gem. 70 Abs. 1, 2. Satz, TROG 1994)
Diese Bausperre liegt ab 18.12.1995 im Stadtmagistrat Innsbruck, Magistratsabteilung III, 4. Stock, Zimmer 442 bzw. 446, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Am 25. Jänner:
Öffentliche
Sitzung des
Gemeinderates
Die nächste Sitzung des Innsbrucker Gemeinderates findet
(als „Geschäftssitzung")
am 25. Jänner 1996, 16 Uhr
im Stadtsaalgebäude,
„Adlersaal",
1. Stock
(Aufgang Stadtcafe-Seite)
statt. Die Tagesordnung für diese Sitzung wird eine Woche vor
dem Termin an der Amtstafel im
Rathaus-Durchgang (MariaTheresien-Straße 18) verlautbart. Die Sitzung ist öffentlich.
Die Bevölkerung ist dazu herzlich eingeladen.

Fünf Jahre Tagespflege
Das fünfjährige Bestehen seiner
Tagespflegeeinrichtung feierte
das Blindenheim im November
mit einem „Tag der offenen Tür".
Den Verantwortlichen des Blindenfürsorgeverbandes war es
ein Anliegen, zu diesem Anlaß
auch die Sozialarbeiter/innen
der unterschiedlichen Organisationen einzuladen. Die Leiterin des Blindenheimes, Frau
Elisabeth Sulzenbacher, sieht
es als wichtige Aufgabe, ein fle-

xibles und umfassendes Betreuungsangebot anbieten zu
können. Das Angebot der Tagespflege soll auch für Angehörige eine Entlastung im
Pflegealltag ermöglichen. Ein
möglichst langes Verbleiben in
der eigenen Wohnung kann
durch diese Einrichtung in vielen
Fällen ermöglicht werden.
Nähere Informationen über die
Tagespflege im Blindenheim unter Telefon 59 632.

Bekanntmachung
Auflage der Entwürfe:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung
am 4.12.1995 die Auflage der Entwürfe folgender Flächenwidmungsund Bebauungspläne beschlossen:

ZI. VI-13779-III/FWP/1995
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 55/an, Hötting, Bereich Hinterwaldnerstraße, Dorfgasse und Schießstandgasse (gem. 56 Abs. 3 TROG)

ZI VI-12780-III/FWP/1995
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AM-F20, Amras, Bereich der
Gpn. 670, 672 und 996 sowie Teilbereich der Gpn. 676/1 und 2900,
alle KG Amras (als Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. AM-F1,
ZNr. 2912 und AM-F6, ZNr. 3136) und
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. AM-B10, Amras, Bereich der Gpn.
670, 672 und 996 sowie Teilbereich der Gpn. 676/1 und 2900, alle KG
Amras (gem. 56, Abs. 3 TROG)
Die Entwürfe, bestehend aus zeichnerischer Darstellung und Legende,
sind während der Amtsstunden in den Schaukästen des Amtes für
Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung, Bauberatung, Fallmerayerstraße 1, 4. Stock, vom 19.12.1995 bis einschließlich 16.1.1996, einsehbar.
Darüberhinaus können weitere Informationen zu den aufgelegten Entwürfen während der Parteienverkehrszeit von 8 bis 10 Uhr von den zuständigen Sachbearbeitern eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen,
haben das Recht, bis spätestens eine Woche vor Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.

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